Drucksache - 1533/XIX  

 
 
Betreff: EUREF-Campus
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Ausschuss für StadtentwicklungBezirksamt
Verfasser:Frau Dr. Klotz, SibyllSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
20.05.2015 
46. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin mit Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Beratung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Beratung
15.06.2016 
59. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Beschlussempfehlung
Beschlussempfehlung
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 20.05.2015 folgenden Beschluss:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

  1. Die BVV begrüßt die seit dem Beschluss des Bebauungsplans durch die BVV am 15.07.2009 eingetretenen Entwicklung auf dem EUREF-Campus. Das Projekt hat Leuchtturmcharakter für Tempelhof-Schöneberg und über den Bezirk hinaus für die Ansiedlung innovativer Firmen in Berlin. EUREF ist nach dem Flughafen BER eines der größten Investitionsprojekte in der Region.

 

  1. Die BVV ersucht das Bezirksamt das Projekt in seiner Weiterentwicklung nach Kräften zu fördern und die geplante künftige Entwicklung auf dem Standort positiv zu begleiten.

 

  1. Die BVV ersucht das Bezirksamt außerdem, im Sinne von Punkt 2 dieser Beschlussempfehlung, der BVV bis spätestens zur Juni-Sitzung das Äbwägungsergebnis des erneut ausgelegten Bebauungsplans 7-29 vorzulegen.

 

Das Bezirksamt bittet als Schlussbericht zur Kenntnis zu nehmen:

Unbestritten hat das EUREF-Projekt mit den bisherigen Aktivitäten und Firmenansiedlungen sowohl für den Bezirk Tempelhof-Schöneberg als auch über den Bezirk hinaus Leuchtturmcharakter. Dies wurde und wird seitens des Bezirks begrüßt und auch tatkräftig bei der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umnutzung des ehemaligen GASAG-Geländes und der rechtlich möglichen Genehmigungen für die Ansiedlung energieaffiner und anderer Betriebe unterstützt.

Es fehlen vertraglich zugesicherte Finanzierungsanteile des Grundstückseigentümers und die Entlassung von Grundstücksteilen aus der Planungshoheit der Bahn, sodass das Bebauungsplanverfahren ins Stocken geraten ist. Eine Prognose, wann der Bebauungsplan festgesetzt werden kann, ist derzeit seriös nicht möglich.


Somit ist auch die Realisierung von weiteren Neubauten bis auf weiteres nur im begrenzten Umfang möglich, da die materielle Planreife dafür nicht vorliegt.

 

Der Bezirksamtsbeschluss vom 02.06.2015 über das Abwägungsergebnis der erneuten öffentlichen Auslegung im Mai-Juni 2015 wurde von der Bezirksverordnetenversammlung am 17.06.2015 zur Kenntnisnahme genommen (Drucks. Nr. 1569/XIX).

 

 

 

 
 

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