Drucksache - 1507/XIX  

 
 
Betreff: Ergebnis der frühzeitigen Information der Öffentlichkeit gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf 7-73VE für die Grundstücke Tempelhofer Weg 13-24, Sachsendamm 67-71 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Frau Dr. Klotz, SibyllSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:Mitteilung zur KenntnisnahmeMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung Entscheidung
13.05.2015 
39. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
22.04.2015 
45. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   

Sachverhalt
Anlagen:
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Das Bezirksamt bittet,

 

die vorgelegten Abwägungsergebnisse der frühzeitigen Information der Öffentlichkeit gem.
§ 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB zur Kenntnis zu nehmen.

 

Die frühzeitige Information der Öffentlichkeit fand in der Zeit vom 16.06.2014 bis einschließlich 11.07.2014 statt.

 

Zum vorgestellten Bebauungsplanentwurf und zum städtebaulichen Konzept wurden Anregungen und Stellungnahmen von Bürgern abgegeben, die mit der jeweiligen Abwägung des Fachbereichs Stadtplanung den Anlagen zu entnehmen sind.

 

Als Abwägungsergebnis der frühzeitigen Information der Öffentlichkeit sollen die Gebäuderiegel im Blockinnenbereich aus städtebaulichen Gründen um ein Vollgeschoss reduziert werden. Durch die Rücknahme eines Geschosses wird ein Kompromiss zwischen Wohnungsneubau im Rahmen der Innenverdichtung und einer angemessenen städtebaulichen Dichte erreicht und somit zwischen den Interessen des Bauherrn und der Anwohner.

 

 

 
 

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