Drucksache - 1506/XIX  

 
 
Betreff: Beschluss des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) Lichtenrade Bahnhofstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Frau Dr. Klotz, SibyllSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:Mitteilung zur KenntnisnahmeMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
22.04.2015 
45. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung Beratung
13.05.2015 
39. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Version vom 14.04.2015
PLF_AZ_Anlage_3_AnforderungenISEK
20150323 ISEK_Lichtenrade_Bahnhofstr_final
Anlage 2

 

Begründung

 

Mit Schreiben vom 28. Mai 2014 hat sich der Bezirk Tempelhof-Schöneberg mit den Programmgebieten Tempelhofer Damm und Bahnhofstraße (Lichtenrade) für die Aufnahme in das Städtebauförderprogramm „Aktive Zentren“ (AZ) bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (SenStadtUm) beworben. Die für die Bewerbung erforderlichen Gebietssteckbriefe wurden durch das Bezirksamt am 27. Mai 2014 beschlossen.

 

Die Fördermittelgeberin (SenStadtUm) hat in einem Verfahren u.a. die Bahnhofstraße in Lichtenrade als zukünftiges Programmgebiet empfohlen, der Tempelhofer Damm wurde nicht berücksichtigt. Grundlage für die Aufnahme in das AZ-Förderprogramm ab 2015/ 2016 bzw. Voraussetzung für den Einsatz von Finanzierungsmitteln des Haushalts von Berlin ist die Erstellung eines ISEK unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger (vgl. Nr. 3.1.3 und Nr.11 AV-Stadterneuerung 2014).

 

Mit Schreiben vom 10.09.2014 hat die Fördermittelgeberin auf Antrag des Bezirks Mittel für die Erarbeitung eines ISEK bewilligt. Mit der Finanzierungszusage waren Auflagen verbunden. Das abgestimmte und durch das Bezirksamt beschlossene ISEK muss bis zum 30.04.2015 bei SenStadtUm vorliegen und mindestens folgende Angaben beinhalten:

-          Formulierung von sektoralen Entwicklungszielen und integrierten Leitbildern

-          Definition thematischer und räumlicher Handlungsschwerpunkte und Zuordnung geeigneter Maßnahmen (mit Prioritätensetzung)

-          Gesamtmaßnahmenkonzept mit Kosten und Finanzierungsübersicht

-          Öffentlichkeitsarbeit und Aktivierungsstrategien zur nachhaltigen Einbindung lokaler Akteure

-          Abgrenzungsvorschlag für das Fördergebiet und Benennung des Durchführungszeitraums.

 

In Anlage 3 zum Programmleitfaden des Förderprogramms „Aktive Zentren“ sind die Anforderungen an das ISEK insgesamt definiert.

 

Unter Federführung der Organisationseinheit Sozialraumorientierte Planungskoordination (OE SPK) wurde nach einem Ausschreibungsverfahren das Büro „die raumplaner“ mit der Erstellung des ISEK beauftragt. Grundlage für die Erstellung des ISEK war das in 2013 verabschiedete „Leitbild für die Entwicklung und Qualifizierung der Bahnhofstraße in Berlin-Lichtenrade“.

 

Mit einer öffentlichkeitswirksamen Auftaktveranstaltung auf dem Pfarrer-Lütkehaus-Platz in Lichtenrade erfolgte am 13.12.14 der Startschuss für die Erstellung des ISEK. Bis zur Bürgerkonferenz konnten Vorschläge eingereicht und Meinungen geäußert werden. Möglichkeiten gab es vor Ort bei der Auftaktveranstaltung und bei der Bürgerkonferenz; darüber hinaus über E-Mail, anonym über Postkarten und über die Webseite des Bezirks.

Am 24.01.15 fand die Bürgerkonferenz mit vier Workshops zu den einzelnen Handlungsfeldern statt. Auf dem darauf folgenden Expertenworkshop wurden die Maßnahmenbündel und die Hauptmaßnahmen verifiziert und Entwicklungsziele erarbeitet. Zudem wurde auch das Fördergebiet festgelegt. In zwei weiteren Steuerungsrunden wurden über den  Stand des ISEK und die bisherigen Ergebnisse informiert und das weitere Vorgehen abgestimmt.

 

Bei der Erarbeitung des ISEK waren die Fraktionen der BVV, die betroffenen Akteure, die Bürgerinnen und Bürger und die betroffenen Fachämter permanent beteiligt. Alle bisherigen Planungen, Hinweise, Anregungen und Vorschläge sind in das ISEK eingeflossen.

 

Mit dem ISEK liegt nunmehr ein abgestimmtes, auf ein lokales Gebiet bezogenes Planungs- und Steuerungsinstrument vor. Es bildet die Handlungsanleitung für die Entwicklung und Umsetzung von Einzelmaßnahmen im Rahmen des Förderprogramms AZ für die kommende Förderperiode. In ihm sind die funktionalen und städtebaulichen Handlungsbedarfe sowie die Wechselwirkungen mit den angrenzenden Quartieren berücksichtigt. Das ISEK kann im Durchführungsprozess fortgeschrieben werden.

 

Am 30. April 2015 findet in der Zeit von 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr die öffentliche Abschlussveranstaltung im Rahmen der ISEK-Erstellung im Ulrich-von Hutten-Gymnasium statt. Am selben Tag endet die Einreichungsfrist bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt. Damit ist die Einhaltung der im Förderprogramm vorgegebenen Fristen sicher gestellt (vgl. auch Beschluss der BVV vom 18.11.14, Drucks. Nr. 1195/XIX).

 
 

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