Drucksache - 1492/XIX
Beschlusstext:
Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, den Schulentwicklungsplan transparent voranzutreiben und dabei folgende Aspekte inkl. detaillierten Zeitplans umzusetzen:
Standort Otzenstraße 16 (ehem. Waldenburg-Oberschule) Vorlegen einer Gesamtplanung zur Nutzung und Sanierung bzw. zur Ertüchtigung des Standorts. Eine Sanierung setzt eine Bedarfsplanung des Vermögensträgers voraus. Die BVV ist entsprechend zu unterrichten.
Standort Tempelhofer Weg 62 (ehem. Luise- und Wilhelm-Teske-Oberschule) Vorlegen einer Gesamtplanung zur Nutzung und Sanierung bzw. zur Ertüchtigung des Standorts. Eine Sanierung setzt eine Bedarfsplanung des Vermögensträgers voraus. Die BVV ist entsprechend zu unterrichten.
SIBUZ (Schulpsychologisches und inklusionspädagogische Beratungs- und Unter- Die Ergebnisse der Standortprüfung sind unverzüglich vorzulegen (siehe BVV-Beschluss). Ferner wird das SIBUZ dem vorgelegten Konzept entsprechend entwickelt und dafür die baulichen und technischen Voraussetzungen geschaffen, wenn die BVV diesem zustimmt. Die Standortprüfung ist bis zum 31.08.2015 abzuschließen.
Prignitz-Schule Eine Entscheidung über die Zukunft der Prignitz-Schule mit sonderpädagogischen Schwerpunkt Lernen wird getroffen. Es wird unverzüglich geprüft, an welchem Standort sich die Prignitz-Schule entwickeln wird und dabei alle Akteure mit einbezogen.
Erste Gemeinschaftsschule Schöneberg
Sämtliche Planungen aus dem Schulbereich zu einem nachhaltigen Bedarf sind mit dem Fachbereich FM abzustimmen und gemeinsam eine Zielplanung zu erarbeiten. Der BVV ist bis zum 31.10.2015 zu berichten.
Das Bezirksamt teilt zu der o.g. Drucksache folgendes mit:
Standort Otzenstraße 16 (ehem. Waldenburg-Oberschule)
In Zusammenhang mit dem B-Plan Güterbahnhof Wilmersdorf und den daraus entstehenden Wohneinheiten entsteht entsprechender Schulplatzbedarf im Grundschulbereich.
Hierzu ist als Grundlage die “Modellrechnung zum Nachweis der zusätzlichen Grundschulbedarfe im Rahmen des Abschlusses städtebaulicher Verträge“ der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft- heranzuziehen. Mit dieser Berechnungsgrundlage wird der Schulträger eine entsprechende Zuarbeit leisten, damit die bezirkliche Stadtentwicklungsplanung entsprechend der Leitlinie „Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung“ einen städtebaulichen Vertrag mit dem Investor verhandeln kann. Ein solcher Vertrag sieht eine finanzielle Beteiligung des Investors pro Grundschulplatz vor.
Durch den Schulträger ist nunmehr eine Bezirksamtsvorlage in Vorbereitung, durch die die Abteilung Bauwesen beauftragt werden soll, gutachterliche Untersuchungen und Standortplanungen als Entscheidungsgrundlage für die weiteren mittelfristigen Bau- und Finanzplanungen an diesem Standort zu erarbeiten. Diese Grundlagenermittlungen dienen gemäß Nr. 5.1 (Phase der Bedarfsformulierung) des Bezirksamtsbeschlusses vom 31.03.2009 zur Erhöhung der Kostensicherheit von investiven Baumaßnahmen des Bezirks Tempelhof-Schöneberg.
Standort Tempelhofer Weg 62 (ehem. Luise-und-Wilhelm-Teske-Oberschule)
Der Standort Tempelhofer Weg 62 wird seit August 2015 für die Unterbringung von Flüchtlingen genutzt. Es ist momentan nicht absehbar, wann das Gebäude dem Bezirk wieder zur (schulischen) Nutzung zur Verfügung stehen wird. Aufgrund der demographischen Entwicklung sowie der zunehmenden Zahl an Willkommensklassen werden die Räume zur Nutzung als Bildungsstandort benötigt. Eine entsprechende Bedarfsplanung wird im Rahmen der Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes 2016 erfolgen.
SIBUZ (Schulpsychologisches und inklusionspädagogisches Beratungs- und Unterstützungszentrum)
In Beantwortung der Drucksachen 1276/XIX und 1673/XIX ist hierzu ausgeführt worden:
„Die SE FM hat dem Schulträger am 17.9.2015 ein umfangreiches Prüfergebnis vorgestellt, aus dem hervorgeht, dass alle 4 zu prüfenden Standorte grundsätzlich für die Einrichtung des SiBuZ geeignet wären. Jedoch knüpfen sich daran sehr umfangreiche Eingriffe in die jeweilige Gebäudestruktur, die noch vorhandene Schulraumkapazitäten endgültig in Büroflächen umwandeln würden und mit erheblichen Kosten und Bauzeiten verbunden wären.
Die Prüfungsergebnisse wurden durch die SE FM in einer Präsentation sowohl dem FM-Ausschuss am 30.9.2015 und dem Schulausschuss am 6.10.2015 veranschaulicht und erläutert.
Beide Ausschüsse gaben daraufhin das Votum ab, dass Schulträger und SE FM gemeinsam nunmehr die Optionen Neubau oder Anmietung von Büroflächen für ein SiBuZ weiterverfolgen sollen und die damit verbundenen Verhandlungen mit der Senatsbildungsverwaltung zur Finanzierung von Mietkosten bzw. Neubaukosten und Refinanzierung im Rahmen der KLR aufnehmen.
Über die erzielten Ergebnisse und ggf. abzuleitenden Handlungsschritte werden die beiden Ausschüsse informiert.
Prignitz-Schule
Aktuell gibt es weder durch den Schulträger noch durch die regionale Schulaufsicht Überlegungen, die den Standort der Prignitz-Schule in Zweifel ziehen. In Zusammenhang mit der Drucksache 1539/XIX ist hierzu geantwortet worden:
„Eine Schließung der Schule ist aus den dargestellten Gründen seitens der Außenstelle der Senatsbildungsverwaltung nicht vorgesehen, zumal dem Elternwunsch auf Beschulung in einem Förderzentrum weiterhin Rechnung getragen werden muss. Die Schulaufsicht würde daher den Erhalt des Förderzentrums Lernen und den Ausbau mit neuem Profil ausdrücklich begrüßen.“ Erste Gemeinschaftsschule Schöneberg (nunmehr: Friedenauer Gemeinschaftsschule)
Mit Erstellung einer Zielplanung wurde der Sanierungs- und Umbaubedarf des Gesamtstandortes ermittelt und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung vorgelegt. Nach Erteilung eines Testates zum Maßnahmenumfang und zum Mittelbedarf wurde die Maßnahme mit hoher Priorität von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft in die landesweite Prioritätensetzung zum Schulsanierungsbedarf aufgenommen, mit dem Ziel, die Maßnahme in die Investitionsplanung des Landes Berlin aufzunehmen. Dies soll im Zuge der Aufstellung des Haushaltplanes 2016/17 erfolgen und ist derzeit noch im Verfahren.
Produktives Lernen / Lerngruppen (neu:Willkommensklassen) / Inklusion: Das Produktive Lernen ist nicht ausschließlich an den Standort der Gemeinschaftsschule gebunden und könnte somit auch an einem anderen Schulstandort umgesetzt werden. Die mittlerweile 5 Willkommensklassen sind aktuell zwar am Standort angebunden, könnten jedoch auch an einen anderen Schul- bzw. Bildungsstandort verlagert werden. In Berlin gibt es bisher kein verabschiedetes Inklusionkonzept, dass entsprechende Flächenbedarfe verbindlich ausweist.
Ganztagsangebot: Im Musterraumprogramm der Senatsbildungsverwaltung für eine Grundschule mit offenem Ganztagsbetrieb sind bereits die Flächen für den Ganztagsbereich ausgewiesen und somit in der Einpassplanung berücksichtigt worden. Es gibt zudem keine Anhaltspunkte, dass aktuell kein qualitativ hochwertiger Ganztagsbetrieb durch den Kooperationspartner Nachbarschaftsheim Schöneberg e.V. sichergestellt ist.
Antrag auf gymnasiale Oberstufe: Nach Auskunft der Schulaufsicht ist bezüglich des Antrages zur Einrichtung einer gymnasialen Oberstufe vom 08.06.2015 ein Gespräch mit der Schulleitung am 22.09.2015 geführt worden. Darin wurde vereinbart, dass der bestehende Antrag keine Entscheidungsreife hat. Bisher fehlen als Grundlagen: Schulkonferenzbeschluss, Benennung eines Beginns, konkretes Konzept ausgerichtet am Rahmenlehrplan. Unabhängig davon soll sich, die Ergebnisse der sog. Brunswicker-AG aufgreifend, zunächst eine Bezirks-AG bilden, die ein Gesamtkonzept für die Region Tempelhof-Schöneberg zur möglichen Schaffung von weiteren ISS mit Aufbaustufe erstellt.
Aus den dargestellten Gründen ist daher keine Überarbeitung der bereits erfolgten Einpassplanung geboten.
Einbau Fachraum: In der Arbeitsplanung 2015 der SE FM ist in der bezirklichen Bauunterhaltung Schulen ein Teilbetrag von 300 T€ vorgesehen; dieses Projekt konnte jedoch personell nicht hinterlegt werden; hierüber wurden alle zuständigen politischen Gremien mit der Arbeitsplanung 2015 informiert.
Zur Aufrechterhaltung des Betriebes der Gemeinschaftsschule mussten personelle und finanzielle Ressourcen verwendet werden. U.a. wurde in den Sommerferien eine aufwändige Schadstoffsanierung im nicht ausgebauten Dachraum (Dachstuhl über dem Mittelteil des Schulgebäudes) durchgeführt.
Die Priorität des Fachraumes wird nicht verkannt. Hierfür liegt die Ausführungsplanung des Architekten, eine geprüfte Statik und eine Elektroplanung vor. Die Ausschreibung war aufgrund personeller Ressourcen leider nicht mehr möglich.
Es ist notwendige und gelebte Praxis, dass sämtliche Planungsschritte im Zuge der Schulentwicklungsplanung zwischen Schulträger und SE FM in regelmäßigem Turnus abgestimmt werden und entsprechende Zeit-/Maßnahmenplanungen vorgenommen werden.
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