Drucksache - 1366/XIX  

 
 
Betreff: Weniger Leerstand bei Sozialwohnungen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion DIE LINKEBezirksamt
Verfasser:Herr Schworck, OliverSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
21.01.2015 
42. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
15.06.2016 
59. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Mitteilung zur Kennntnisnahme

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 21.01.2015 folgenden Beschluss:

 

Die BVV ersucht das Bezirksamt zu prüfen, welche Ursachen zu einem überproportionalen Leerstand von Sozialwohnungen im Bezirk führt. In Konsultationen mit der Wohnungswirtschaft sollte dabei auch geprüft werden, wie dieser Leerstand gesenkt und damit ein Beitrag gegen Wohnungsverknappung geleistet werden kann.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Der Antrag geht von falschen Voraussetzungen aus. Es trifft zu, dass die IBB im Berliner Wohnungsmarktbericht 2015* für das Jahr 2014 eine gesamtstädtische Leerstandsquote von 1,9 % angegeben hat. Allerdings führt die IBB dazu auf Seite 70 auch aus:

 

Leerstandsquoten gehen weiter zurück

 

Im Ergebnis der Gebäude- und Wohnungszählung 2011 (Zensus) betrug die gesamtstädtische Leerstandsquote zum Stichtag 9. Mai 2011 3,5 %. Damit standen zum Erhebungszeitpunkt ca. 66.000 Wohneinheiten leer. Seitdem sind keine gesamtstädtischen Daten verfügbar. Innerhalb der Mitgliedsunternehmen des Verbandes Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU), die insgesamt knapp 40 % des gesamten Berliner Mietwohnungsbestandes verwalten, lag die gesamtstädtische Leerstandsquote zum Jahresende 2014 bei 1,9 %. Bei differenzierter Betrachtung zeigt sich, dass die Leerstandsquote bei den Genossenschaften mit 1,0 % unterhalb und bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften mit 2,5 % oberhalb der Gesamtquote der im BBU organisierten Mitgliedsunternehmen liegt. Der CBRE-empirica-Leerstandsindex, der sich auf moderne voll ausgestattete Neubauwohnungen bezieht, weist für 2014 eine Leerstandsquote von 1,5 % aus.

Damit liegen alle ausgewiesenen Leerstandsquoten deutlich  unterhalb der Fluktuationsreserve, die für einen ausgeglichenen Wohnungsmarkt notwendig ist, um Umzüge, Zuzüge und vorübergehende Nutzungsunterbrechungen für Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten zu ermöglichen. In der Regel wird dafür ein vermietbarer Wohnungsleerstand von mindestens etwa 3 % angesetzt“

 

Die von der IBB genannten Leerstandsquoten sind daher nicht ohne Weiteres verwendbar, da sie keinen vollständigen Blick auf den gesamtstädtischen Wohnungsmarkt erlauben und anhand der unterschiedlichen strukturellen Voraussetzungen zudem auch nicht auf den sozialen Wohnungsbau vollständig übertragen bzw. mit diesem verglichen werden können.

 

Der Wohnungsbestand im sozialen Wohnungsbau ist geprägt durch Wohnbauten, die weit überwiegend vor 1984 erstellt wurden (Daten für Tempelhof-Schöneberg):

 

1956-1964: 23

1965-1972: 590

1973-1983: 9.609

1984-1990: 2.416

1991-1997: 1.987

ab 1998: 83

 

Es handelt sich somit um überwiegend ältere Bausubstanz. Bedingt durch die besonderen wirtschaftlichen Bedingungen des sozialen Wohnungsbaus (Wegfall der Anschlussförderung u.ä.), war es vielen Eigentümern nicht möglich, notwendige Instandhaltungsmaßnahmen zu finanzieren, so dass in nicht wenigen Objekten ein erheblicher Instandhaltungsrückstand bzw. Sanierungsbedarf zu verzeichnen ist.

 

Bezüglich der Leerstandszahlen im sozialen Wohnungsbau kann auf die Katasterdatenbank der Berlinweiten IT-Fachanwendung InWo („Integriertes Wohnungswesen“) zurückgegriffen werden. Auf die Problematik der Pflege der Daten durch die einzelnen bezirklichen Wohnungsämter wurde in der Antwort des Bezirksamtes auf die Kleine Anfrage „Leerstand von Sozialwohnungen und Handlungsmöglichkeiten“ (Drs. 0267/XIX) bereits hingewiesen.

 

Danach stehen im Bezirk Tempelhof-Schöneberg derzeit 507 Sozialbauwohnungen leer (Stand April 2016). Im Vergleich zum 31.01.2014 mit 993 und zum 30.11.2014 mit 830 Wohnungen ist weiterhin eine deutlich abnehmende Tendenz zu erkennen. Bei einer Gesamtwohnungsanzahl (Mietwohnungen) von 14.708 entspricht dies einer Quote von 3,45 %. Bei einem Vergleich zum landesweiten Leerstand bei Sozialbauwohnungen, der bei 4,08 % liegt, wird deutlich, dass im Bezirk kein überproportionaler Leerstand zu erkennen ist.

 

Ein Anteil des Leerstandes ist der natürlichen Fluktuation geschuldet. Daher stehen auch 138 Wohnungen nur bis zu drei Monate leer, wurden also zumeist gerade erst freigezogen. 209 Wohnungen stehen dagegen seit mehr als einem Jahr leer. Dies ist in vielen Fällen auf den schlechten baulichen Zustand zurückzuführen. Beinahe alle der länger leerstehenden Wohnungen wurden in den Jahren zwischen 1968 und 1983 errichtet. Zum Teil befinden sich die länger leerstehenden Wohnungen auch bereits in einer Sanierungsmaßnahme.

 

Der FB Wohnen und Einbürgerung ist sehr bemüht, durch gezielte Maßnahmen die Zeiträume des Leerstandes bei einem Mieterwechsel möglichst kurz zu halten. Um dieses Ziel zu erreichen, wird nach dem Bekanntwerden des Freiwerdens einer Wohnung regelmäßig der Kontakt zum Vermieter gesucht. In diesem Rahmen werden die rechtlichen Gegebenheiten erläutert und auch Angebote unterbreitet. Zu diesen Angeboten gehört seit kurzer Zeit auch, dass den Vermietern kurzfristig die Kontaktdaten von Wohnungssuchenden übermittelt werden, die kürzlich vom FB Wohnen und Einbürgerung einen für die freiwerdende Wohnung passenden Wohnberechtigungsschein erhalten haben. Im Vorfeld wird jede Person, die einen Antrag auf Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheins stellt, befragt, ob der Wunsch nach einer Vermittlung besteht. Die Personen, die eine Vermittlung wünschen und ihr Einverständnis zur Weitergabe der Kontaktdaten erteilen, werden an Vermieter vermittelt, die eine entsprechende Wohnung anbieten. Dieses Angebot kann von den Vermietern unmittelbar in Anspruch genommen werden, sobald bekannt ist, dass eine Wohnung frei wird. Dadurch wird es den Vermietern erleichtert, Wohnungssuchende mit einem passenden Wohnberechtigungsschein bereits zu einem Zeitpunkt zu finden, in dem die Wohnung noch nicht frei ist. Das Angebot wird von den Vermietern bisher gut angenommen.

 

Die Abteilung Gesundheit, Soziales, Stadtentwicklung teilte hierzu Folgendes mit:

 

Das Stadtentwicklungsamt verfügt über Belegungsrechte zu Wohnungen in den ehemaligen Sanierungsgebieten Bülowstraße und Kolonnenstraße. Im belegungsgebundenen Bestand befinden sich derzeit noch 832 Wohnungen in 41 Objekten. Davon endet die Bindung mit Ablauf des Jahres 2016 für 163 Wohnungen in 11 Objekten.

 

Bei korrekter Beachtung der Belegungsbindung durch die Eigentümer muss jede leerstehende Wohnung dem Stadtentwicklungsamt als frei gemeldet werden. Aktuell sind 2 Wohnungen frei gemeldet.

 

Im Zeitraum vom 01.08.2013 bis zum 30.04.2016 wurden in 33 Objekten mit insgesamt 646 Wohnungen Bindungskontrollen durchgeführt. Von diesen Wohnungen standen lediglich 6 leer, was einem Leerstand von 0,93 % entspricht.

 

Im Zeitraum der Kontrollen wurden 56 Wohnungen als frei gemeldet. Dies entspricht einer durchschnittlichen jährlichen Fluktuation im Bestand von 2-3 %.

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen