Drucksache - 1342/XIX  

 
 
Betreff: Kältehilfe rettet Leben – Der Warmlufthalle „Halle-Luja“ der Berliner Stadtmission in Tempelhof-Schöneberg eine Perspektive geben!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der SPDBezirksamt
Verfasser:Frau Dr. Klotz, SibyllSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Erledigung
17.12.2014 
41. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin vertagt   
21.01.2015 
42. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
18.03.2015 
44. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Ausschuss für Soziales und Senioren XIX. Wahlperiode Beratung
19.02.2015 
29. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren      
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
16.09.2015 
49. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Austauschseite
Beschlussempfehlung
Mitteilung zur Kenntnisnahme
1342_XIX Anlage

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 18.03.2015 folgenden Beschluss:

 

Die BW ersucht das Bezirksamt, geeignete Standorte für die Warmlufthalle „Halle-Luja", betrieben durch die Berliner Stadtmission, mit 100 Schlafplätzen für die Kälte-Saison 2015/16 in Tempelhof-Schöneberg zu identifizieren und Vorschläge zu unterbreiten.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Da das Amt für Soziales selbst über keine Flächen verfügt, die als Standort für die Warmlufthalle „Halle-Luja", geeignet wären, hat es sich bei der Umsetzung des Beschlusses um Unterstützung an die Abt. Bauwesen, das Stadtentwicklungsamt und die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (SenStadtUm) gewandt.

 

Herr BzStr Krüger hat für die Abt. Bauwesen mitgeteilt, dass dem Bezirk bedauerlicherweise keine geeignete Fläche zu Verfügung steht, die sowohl relativ zentral gelegen ist als auch die mitgeteilten Anforderungen erfüllt. Sollte er jedoch noch Kenntnis über eine geeignete Fläche erhalten, würde er diese schnellstmöglich mitteilen.

 

Aufgrund der Größe kämen die Flächen Baufeld 2/3 (Sachendamm, Gotenstraße, Tempelhofer Weg, Hedwig-Dohm-Straße) als Standort für die Warmlufthalle in Frage. Eigentümer sind der Liegenschaftsfonds und der Bezirk. Nach telefonischer Auskunft der BIM, die diese Flächen verwaltet, sind die Flächen bis zum 26.10.2015 an einen Zirkus vermietet. Für die Zeit danach wurden noch keine Verträge geschlossen, ein Weihnachtsbaumverkäufer wurde lediglich vorgemerkt. Die Flächen werden ohne Strom vermietet.

Tempelhofer Feld

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (SenStadtUm) war um Prüfung gebeten worden, ob die Traglufthalle zukünftig im Rahmen der Kältehilfe auf dem Tempelhofer Feld aufgestellt werden kann. Aus dem Antwortschreiben von Herrn Staatssekretär Gaebler vom 28.05.2015 ist zu entnehmen, dass die Prüfung ergeben hat, dass dem Vorhaben nicht zugestimmt werden könne. Es sprächen zu viele Gründe dagegen und außerdem sei es mit dem Gesetz zum Erhalt des Tempelhofer Feldes nicht vereinbar.

Das Antwortschreiben ist als Anlage angefügt.

Das Stadtentwicklungsamt benennt mehrere Standorte, die für das Aufstellen einer Warmlufthalle in Frage kommen:

Gelände des Güterbahnhofs Wilmersdorf

Hier war die Warmlufthalle bisher aufgestellt. Mit dem Eigentümer (Bahn) und dem Verfügungsberechtigten (Entwickler) wäre zu klären, ob das Gelände des Güterbahnhofs Wilmersdorf nicht auch für den in Rede stehenden Winter 2015 / 16 für die Wärmehalle zur Verfügung gestellt werden kann. Aufgrund des Standes des Bebauungsplanverfahrens wären grundsätzlich nur Vorarbeiten (Erdarbeiten) denkbar (Baubeginn realistisch nicht vor 2017). Soweit diese Erdarbeiten nicht konkret geplant sind, wäre dieser Standort grundsätzlich möglich.

Gelände des Güterbahnhofs Tempelhof

Entsprechend zum Güterbahnhof Wilmersdorf wäre das Gelände des Güterbahnhofs Tempelhof zu prüfen. Hier gibt es grundsätzlich potentielle Freiflächen; seit 2012 ist das Gelände in Privateigentum, Strom müsste verfügbar sein.

Sportplatz Baußnern Weg 7 / Marienfelder Allee

Der Standort nördlich der Sporthalle Baußnernweg wurde vom Stadtentwicklungsamt geprüft und festgestellt, dass dort Anlagen für soziale Zwecke möglich sind. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des festgesetzten Bebauungsplanes XIII-187. Dieser setzt ein allgemeines Wohngebiet innerhalb einer Gemeinbedarfsfläche fest. Die Gemeinbedarfsfläche hat folgende Zweckbestimmungen: Bildungszentrum (Schulzentrum einschließlich Anlagen für kulturelle, gesundheitliche, soziale und sportliche Zwecke). Es sind folgende Nutzungsmaße festgesetzt: GRZ 0,4 / GFZ 0,6 / offene Bauweise. Gemäß Planergänzungsbestimmung Nr. 4 beträgt die Bebauungstiefe 50 m ab der straßenseitigen Baugrenze.

Stromanschluss wird unterstellt.

Lt. Auskunft der Abteilung Bildung, Kultur und Sport sind aber auf dem Grundstück bereits im Zuge des Sporthallen-Neubaus Baußnernweg massive Anschluss-Probleme bekannt geworden, Kapazitäten zur Regenwasser-Ableitung sind nur durch ergänzende Versickerungsmaßnahmen umsetzbar. Außerdem werden im Rahmen der Baulogistik für den Neubau der Gustav-Heinemann-Schule ggf. auch Teile der Fläche Baußnernweg benötigt. Das Gelände ist auch für die Errichtung von Unterkünften für Obdachlose sowie für die Dauer der Sanierung der derzeitigen Kitaräume der Kita Vier Jahreszeiten als Ausweichstandort zur Aufstellung von Containern im Gespräch. Zudem wird darauf hingewiesen, dass für Sport-Großveranstaltungen in der Wettkampfhalle Baußnernweg keine ausreichenden Parkflächen, insbesondere für Busse von Sportvereinen etc. zur Verfügung stehen und diese dann auf die Fläche Baußnernweg ausweichen müssen. 

 

 
 

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