Drucksache - 1338/XIX
Beschlusstext
Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, eine Liste von Immobilien zu erstellen, die sich als Unterkünfte zur Versorgung von Obdachlosen eignen. Dabei sollen folgende Immobilien berücksichtigt werden:
a) Bezirkseigene Immobilien b) Ehemals im Bezirksvermögen befindliche Immobilien, die an den Liegenschaftsfonds, die BMI, etc. abgegeben, aber noch keiner neuen Nutzung zugeführt wurden, c) Immobilien, die sich nicht im Eigentum des Bezirks befinden, aber über die dem Bezirksamt Kenntnisse vorliegen, dass sie sich als Unterkünfte für Bedürftige eignen und die Eigentümer grundsätzlich ihre Immobilien auch für diesen Zweck zur Verfügung stellen würden.
Das Bezirksamt bittet, den nachfolgenden Bericht zur Kenntnis zu nehmen:
Dem Ersuchen der Bezirksverordnetenversammlung entsprechend wurde innerhalb des gesamten bezirklichen Fachvermögens unter Beteiligung der jeweiligen Vermögensträger noch während der vergangenen Legislaturperiode geprüft, ob geeignete Immobilien für Obdachlose vorhanden sind. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass keine geeigneten Immobilien vorhanden waren.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Bedarfsentwicklung an öffentlicher Infrastruktur (insbes. Schulen, Kindertagesstätten) ist davon auszugehen, dass auch weiterhin keine geeigneten Immobilien zur Verfügung stehen.
Innerhalb des Portfolios der BIM GmbH der Region Tempelhof-Schöneberg stehen ebenfalls keine entsprechenden Immobilien zur Verfügung; so wird beispielsweise die ehemalige Feuerwache Mariendorf durch die Feuerwehrverwaltung nachgenutzt werden.
Über die Verfügbarkeit von Immobilien, die sich nicht im Eigentum des Bezirks befinden und bei denen die Eigentümer bereit wären, diese für die Versorgung von Obdachlosen zur Verfügung zu stellen, liegen dem Bezirksamt gegenwärtig keine belastbaren Informationen vor.
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