Drucksache - 1338/XIX  

 
 
Betreff: Geeignete Immobilien für Obdachlose benennen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion GRÜNEBezirksamt
Verfasser:Herr Oltmann, JörnSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
17.12.2014 
41. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Ausschuss für Facility Management Beratung
27.06.2017 
7. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Facility Management vertagt   
26.09.2017 
8. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Facility Management vertagt   
28.11.2017 
9. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Facility Management vertagt   
22.05.2018 
13. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Facility Management vertagt   
23.03.2021 
34. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Facility Management - Die Sitzung wird im Videocall stattfinden, Informationen dazu entnehmen Sie bitte dem INFOBLATT Videocall mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
20.06.2018 
21. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Beschlusstext

 

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, eine Liste von Immobilien zu erstellen, die sich als Unterkünfte zur Versorgung von Obdachlosen eignen. Dabei sollen folgende Immobilien berücksichtigt werden:

 

a)      Bezirkseigene Immobilien

b)     Ehemals im Bezirksvermögen befindliche Immobilien, die an den Liegenschaftsfonds,

die BMI, etc. abgegeben, aber noch keiner neuen Nutzung zugeführt wurden,

c)      Immobilien, die sich nicht im Eigentum des Bezirks befinden, aber über die dem Bezirksamt Kenntnisse vorliegen, dass sie sich als Unterkünfte für Bedürftige eignen und die Eigentümer grundsätzlich ihre Immobilien auch für diesen Zweck zur Verfügung stellen würden.

 

 

Das Bezirksamt bittet, den nachfolgenden Bericht zur Kenntnis zu nehmen:

 

Dem Ersuchen der Bezirksverordnetenversammlung entsprechend wurde innerhalb des gesamten bezirklichen Fachvermögens unter Beteiligung der jeweiligen Vermögensträger noch während der vergangenen Legislaturperiode geprüft, ob geeignete Immobilien für Obdachlose vorhanden sind. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass keine geeigneten Immobilien vorhanden waren.

 

Vor dem Hintergrund der aktuellen Bedarfsentwicklung an öffentlicher Infrastruktur (insbes. Schulen, Kindertagesstätten) ist davon auszugehen, dass auch weiterhin keine geeigneten Immobilien zur Verfügung stehen.

 

Innerhalb des Portfolios der BIM GmbH der Region Tempelhof-Schöneberg stehen ebenfalls keine entsprechenden Immobilien zur Verfügung; so wird beispielsweise die ehemalige Feuerwache Mariendorf durch die Feuerwehrverwaltung nachgenutzt werden.

 

Über die Verfügbarkeit von Immobilien, die sich nicht im Eigentum des Bezirks befinden und bei denen die Eigentümer bereit wären, diese für die Versorgung von Obdachlosen zur Verfügung zu stellen, liegen dem Bezirksamt gegenwärtig keine belastbaren Informationen vor.

 

 
 

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