Drucksache - 1335/XIX  

 
 
Betreff: Interessen der Lichtenrader Bürger vertreten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der CDUBezirksamt
Verfasser:Herr Schworck, OliverSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
17.12.2014 
41. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin vertagt   
21.01.2015 
42. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
22.04.2015 
45. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Mitteilung zur Kenntnisnahme
1335_XIX Anlage

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 21.01.2015 folgenden Beschluss:

 

„Das Bezirksamt wird erneut ersucht, die Interessen der Bürger Lichtenrades bei der Fluglärmkommission nachhaltig und bei Diskussionen über mögliche Änderungen konstruktiv zu vertreten. Hierbei ist darauf zu achten, dass es keine Veränderungen der beschlossenen Flugrouten zu Lasten der Lichtenrader Anwohner gibt.

 

Über die jeweiligen Sitzungen und Ergebnisse der Fluglärmkommission ist unaufgefordert zeitnah nach den Sitzungen durch den Vertreter des Bezirks gegenüber der BVV zu berichten.“

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Die Diskussionen in der Fluglärmkommission Schönefeld zu den Flugrouten sind oftmals sehr geprägt durch die Partialinteressen insbesonders der branden­burgischen Randgemeinden Berlins. Dabei steht der Lärmschutz der eigenen Bürger auch gegebenenfalls zu Lasten der Bürger anderer Gemeinden im Vordergrund. Darüber hinaus unterliegen die der Diskussion zu Grunde gelegten Prognosen zu den Lärmimmissionen Unsicherheiten, die die Abwägung der in Hinblick auf für den Lärmschutz optimalen Routen erschweren. Ein Streitpunkt ist dabei immer, ob es besser ist, die Lärmimmissionen zu bündeln, oder die Lärmimmissionen flächig zu verteilen. In Fluglärmkommission besteht seit langem weitgehend Konsens, das „Paket“ der vom Bundesamt für Flugsicherung (BAF) und von der Deutschen Flugsicherung GmbH (DFS) unter Beteiligung des Umweltbundesamtes vorgelegten Flugrouten nicht mehr vor Inbetriebnahme des BER und einer anschließenden umfangreichen lärmtechnischen Evaluierung „aufzuschnüren“.

Mit Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG) vom 12.11.2014 zu der Klage der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow zu der „Nordumfliegung von Blankenfelde-Mahlow“ wurde das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) vom 19.09.2013 bestätigt. Das OVG hat bzgl. der Flugroutenfest­setzungen festgestellt: „Die angegriffene Flugroutenfestsetzung ist jedoch für den Nachtzeit­raum (22.00 bis 6.00 Uhr) materiell rechtswidrig und verletzt die Klägerin in ihren Rechten“ (Rn 75). Zur Tageszeit wurde hingegen der Geradeausflug über Blankenfelde Mahlow vom Gericht bestätigt. Grundlage für den Beschluss war die im Rahmen des OVG-Verfahrens von der DFS nachträglich zu den NIROS-Berechnungen erstellten DES-Berechnungen (Berechnungen nach der Verordnung über die Datenerfassung und das Berechnungsverfahren für die Festsetzung von Lärmschutzbereichen – 1. FlugLSV) vom 24.07.2012 und der lärm­fachlichen Bewertung der DFS. Das Gericht stellt fest, dass, nachdem die DFS die Sicherheits­bedenken fallen gelassen hat, die Beklagte (das BAF) die Nordum­fliegung „nunmehr für eindeutig vorzugswürdig hält (Vgl. lärmfachliche Bewertung der DFS vom 22.08.2013, S 18, Abbildung 17)“ (Rn 76).

Aufgrund dieses Urteils wurden neue Berechnungen der DFS zu einer Nordum­fliegung von Blankenfelde-Mahlow zur Nachtzeit in der 91. Sitzung der Fluglärm­kommision vorgestellt.

In dem Urteil des BVerwG wurde im Gegensatz zum Urteil des OVG betont, dass das BAF einen weitgehenden Abwägungsspielraum bei der Festlegung der Flug­routen besitzt: „ Das BAF ist nicht gehindert, je nach den örtlichen Verhältnissen und der Bilanzierung der betroffenen Belange einer Bündelung oder einer Streuung unzumutbaren Lärms den Vorzug zu geben.“ (Rn 35).

 

Um die Diskussion zu der Nordumfliegung zu versachlichen hat der Bezirk mit dem in der 92. Sitzung der Fluglärmkommission am 23.02.2015 beschlossenen Antrag (s. Anlage) die DFS gebeten, die Unsicherheiten der Lärmprognose­berechnungen zu quantifizieren, da erhebliche Zweifel an der Aussagekraft der Prognosen bestehen, zumal nach den NIROS-Berechnungen keine Vorteile für die Nordumfliegung von Blankenefelde-Mahlow gegeben sind. Es ist zu befüchten, dass die vom Gericht hervorgehobenen Vorteile der Nordumfliegung von Blankenfelde-Mahlow auf der Unschärfe der Prognosen basieren. Beispielsweise ist beim Kurvenflug mit Abweichungen von der Ideallinie von jeweils einer nautischen Meile nach links und rechts zu rechnen.

Aufgrund des Antrages kam es in der letzten Sitzung der Fluglärmkommission zu keinem Votum zu den von der DFS in der 91. Sitzung der Fluglärmkommission vorgestellten Varianten der Nordumfliegung von Blankenfelde-Mahlow. Die Stellung­nahme der DFS/des BAF zu dem Antrag ist abzuwarten.

 

Grundsätzlich ist das Bezirksamt überzeugt, dass aus Sicht des Lärmschutzes eine Bündelung des Lärms im Nahbereich des Flughafen eindeutig zu einem effektiveren Lärmschutz führt und wird versuchen die Mitglieder der Fluglärmkommission gleich­falls davon zu überzeugen.

 

Der Vertreter des Bezirkes in der Fluglärmkommission wird auch weiterhin konstruktiv und nachhaltig an der Umsetzung eines optimalen Lärmschutzes mitarbeiten und die BVV über relevante Entwicklungen aus der Fluglärmkommission informieren.

 

 

 
 

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