Drucksache - 1322/XIX  

 
 
Betreff: Das Gedenken an den jüdischen Schriftsteller Georg Hermann an seinem Friedenauer Wohnort sichtbar zu machen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der SPDBezirksamt
Verfasser:Frau Kaddatz, JuttaSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung und Kultur XIX. Wahlperiode Beratung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
17.12.2014 
41. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Kenntnisnahme
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
20.05.2015 
46. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Beschlussempfehlung
MzK

Das Bezirksamt wird ersucht, durch Hinweistafeln an den Zugangsorten zum Georg-Hermann-Garten in der Bundesallee 79 - 81 und Stubenrauchstraße 5 und 6 die Bedeutung des jüdischen Schriftstellers Georg Hermann (1871 – 1943) für die Öffentlichkeit sichtbar

Das Bezirksamt teilt zu der o.g. Drucksache folgendes mit:

 

Bereits im Rahmen der Beantwortung zur Drucksache 0389/XIX wurde auf das grundsätzliche Anliegen eingegangen, unter Hinweis auf die örtlichen Gegebenheiten und die Abstimmungsbedarfe mit den jeweiligen Vermögensträgern.

 

Die Hinweistafeln zur Ehrung von und zur Information über Georg Hermann, der Namensgeber des angrenzenden Parks ist, könnten daher grundsätzlich an der Bundesallee 79 - 81 und Stubenrauchstraße 5 und 6 öffentlich sichtbar angebracht werden.

 

Die formale Umsetzung zur Anbringung der Tafeln und entsprechende Finanzierung liegt in der Zuständigkeit der Bezirksbürgermeisterin. Der Fachbereich Kunst, Kultur, Museen wird im Falle einer Koordinierung durch das Bezirksbürgermeister-Büro einen Textvorschlag unterbreiten.

 

Im Haushaltsjahr 2015 stehen hierfür, unabhängig von einer bestehenden Haushaltssperre, keine Haushaltsmittel zur Verfügung. Sollte eine Umsetzung des Vorhabens von der BVV gewünscht werden, ist dies in den Haushaltsberatungen für 2016 zu berücksichtigen.

 

 

 

 

 

 
 

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