Drucksache - 1312/XIX  

 
 
Betreff: Hauptstraße 28-29
Status:öffentlichAktenzeichen:erledigt durch 1944/XIX
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der SPDAusschuss für Stadtentwicklung
  Janke, Reinhard
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksamt Kenntnisnahme
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
19.11.2014 
40. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung Beratung
10.12.2014 
34. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
14.01.2015 
35. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
11.02.2015 
36. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
11.03.2015 
37. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
08.04.2015 
38. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
13.05.2015 
39. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
10.06.2015 
40. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
08.07.2015 
41. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Beratung
15.07.2015 
48. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Der Ausschuss empfiehlt der BVV:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die BVV ersucht das Bezirksamt sicher zu stellen, dass sich die weiteren Planungen für eine Verdichtung auf dem Grundstück Hauptstraße 28-29 / Belziger Straße 33 eng am bereits erteilten Bauvorbescheid orientieren.

 

Abweichend vom Bauvorbescheid soll ausschließlich die Errichtung eines rechten Seitenflügels im Grundstücksteil Hauptstraße ermöglicht werden, soweit im Gegenzug auf die Aufstockung der historischen Garagen verzichtet wird.

 

Die Gestaltung der Fassade zur Hauptstraße soll so zurückhaltend sein, dass die benachbarten Baudenkmale durch neue Gestaltungselemente nicht beeinträchtigt werden.

 
 

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