Drucksache - 1303/XIX
Mit dem vorbezeichneten Beschluss wurde das Bezirksamt ersucht, kurzfristig zu prüfen, ob die WC-Sanierung der Mittelpunktbibliothek Schöneberg (Hauptstraße 40) und der Bezirkszentralbibliothek „Eva-Maria-Buch-Haus“ (Götzstraße 8) in die Bauunterhaltungs-planung für das Jahr 2015 aufgenommen werden kann. Für beide Häuser ist ferner zu prüfen, ob eine Strangsanierung notwendig ist.
Das Bezirksamt bittet, den folgenden Bericht zur Kenntnis zu nehmen:
Gemäß Auflagenbeschluss Nr. 6.1 des Haushaltsplanes 2014/2015 ist die jeweilige Bauunterhaltungsplanung dem FM-Ausschuss und dem Hauptausschuss bis zum 31.03.2014 bzw. 31.03.2015 vorzulegen. Sowohl die Bauunterhaltungsplanung als auch die Arbeitsplanung für das kommende Haushaltsjahr werden gegenwärtig erstellt. Das Bezirksamt strebt an, die vorbezeichneten Gremien möglichst frühzeitig zu informieren.
Neben einem zweifelsfrei dringlichen Sanierungsbedarf der Sanitärbereiche beider Einrichtungen besteht parallel ein vergleichbar dringender Sanierungsbedarf auch anderer Bauteile sowie dringliche Erfordernisse zur Anpassung an aktuelle bauordnungsrechtliche Standards (u.a. vorbeugender baulicher Brandschutz).
Die Bibliothek in der Götzstraße verfügt über einen zentralen Besucher-WC-Bereich im UG, welcher nicht barrierefrei ist. Weitere, ebenfalls nicht barrierefreie WC-Bereiche befinden sich im 1. OG. In allen Fällen ist eine Strangsanierung erforderlich.
Die Bibliothek in der Hauptstraße verfügt über entsprechende Toilettenanlagen sowohl im EG als auch im 1. OG.
Im Jahre 2012/2013 war bereits eine Vorentwurfsplanung der dringensten Sanierungsmaßnahmen entwickelt worden, jedoch vor dem Hintergrund der Verhandlungen einer Nachnutzungsoption des ehemaligen Hertiekaufhauses zunächst zurückgestellt worden. Hierzu zählte u.a. die Sanierung bzw. Standardanpassung (Barrierefreiheit) der Besucher-WC’s.
Voraussetzung für eine verbindliche Aufnahme der Sanierung der Sanitärbereiche in die Bauunterhaltungsplanung 2015 ist die noch zu konkretisierende Gesamtplanung für alle Liegenschaften unter möglichst objektiver Einschätzung der spezifischen Prioritäten einschließlich einer komplementären Arbeitsplanung. Diese Schritte sind gegenwärtig nicht abgeschlossen.
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