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Betreff: |
FAV-Stelle: Bezirkliche Gedenkkultur
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Status: | öffentlich | | |
| Ursprung | aktuell |
Initiator: | BV Ickes | BV Ickes |
| | Ickes, Michael |
Drucksache-Art: | Antrag | Antrag |
Beratungsfolge: |
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Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht - bzw. dem Bezirksamt wir empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen -, dass - die bewilligte FAV Stelle zur Koordination der Stolpersteine alsbald, d.h. idealerweise übergangslos, besetzt wird,
- ein Anforderungsprofil und eine Stellenbeschreibung zur Anwendung kommt, die folgenden Kriterien gerecht wird:
- basierend auf der existierenden Aufgabenbeschreibung, möge die FAV Stelle aufgewertet werden, um der TV-L Entgeltgruppe 13 zu entsprechen;
- es möge eine Vollzeit Stelle sein;
- die Aufgaben mögen über die Praxis der Koordinierung der Stolpersteine hinaus die zeitgenössische und zukunftsweisenden Fortführung einer (ehrenamtlichen,) bezirklichen Gedenkkultur an die Verbrechen und Opfer des Nazi-Regimes befördern;
- eine Verstetigung der organisatorischen Konstruktion der Stelle sowie deren Finanzierung - sei es über einen Eigenbetrieb oder Stiftung oder sonst was, möge Aufgabe der Stelle sein;
- zur Aufgabenbeschreibung möge außerdem gehören: die Einbeziehung der partizipativen Gestaltung des Denk- und Gedenkorts Annedore und Julius Leber gemäß BVV Beschluss- und Diskussionslage; sowie
- die Umsetzung des BVV Beschluss Drs 1148/XIX zur Fairtradestadt
- wo Zeitabstriche an die existierende Praxis der Stelle gemacht werden müssen, mögen diese in der Tiefe der Beschäftigung und Aufarbeitung der Fälle gemacht werden, zugunsten einer Kraut-Delegation sowie einer Multiplikation und Replikation der Befassung;
- wo ad1 und/oder ad2 in Konflikt mit den am Reißbrett entworfenen, bürokratischen und weder zweck- noch zielrelevanten Kriterien und Richtlinien der entsprechenden, zuständigen Stellen stehen, mögen diese Priorität über jene erfahren.
Begründung: ggfl. mündlich |
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