Drucksache - 1290/XIX
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt möge prüfen, ob die Umwidmung der Vorgärten im Business Improvement District am T-Damm nicht eine angemessene oder gar notwendige Maßnahme im Rahmen der Entwicklung des BID darstellt.
Begründung: Die Wirtschaftlichkeit sowohl etablierter als auch zukünftiger gastronomischer Unternehmen scheint eng verknüpft zu sein mit der betrieblichen Nutzung der Vorgärten im BID. Unter der gegebenen Widmung hat das Bezirksamt jedoch wenig Handlungsspielraum, diese Nutzung zu erlauben. Es stellt sich die Frage, inwiefern Vorgärten in einem BID noch angebracht sind. Statt einer weiter rückläufigen Wohnnutzung der Vorgärten soll eine mögliche Umwidmung den BID beleben. Dazu könnte eine kooperative Begrünung der entstehenden privaten Wirtschaftsflächen sowie des Straßenlandes dienen. Zielsetzung ist es gerade kleinen und mittelständigen Unternehmen, eine Wirtschaftlichkeit zu ermöglichen, ohne den spekulativen Wert der Grundstücke für Großkonzerne zu steigern.
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