Drucksache - 1282/XIX
Gemäß § 4 Abs. 1 des Gesetzes zur Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Unternehmens der städtischen Krankenhäuser (Krankenhausunternehmens-Gesetz) vom 30.11.2000 (GVBl. Nr. 41, S. 503 ff) bildet die Gesellschaft für jeden Bezirk, in dem sich ein oder mehrere ehemals städtische Krankenhäuser befinden, zur Beratung einen Beirat. Dieser Beirat besteht u.a. aus fünf Bezirksverordneten des Bezirks.
Mitglieder Stellvertreter
Guido Pschollkowski Patrick Liesener Britta Schmidt-Krüger Bärbel Bernstein Ingrid Kühnemann Rainer Baack Jan Rauchfuß Christian Sandau Aferdita Suka |
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