Drucksache - 1280/XIX
Begründung
Die Bezirksregionenprofile (BZRP) stellen in Berlin einen wesentlichen Baustein für die Umsetzung der Sozialraumorientierung dar, indem sie als qualifizierte und integrierte Planungs- und Entscheidungsgrundlage für das ressort- und ebenenübergreifende Arbeiten in der Verwaltung dienen. Sie ersetzen dabei jedoch nicht die spezifischen Fachplanungen, sondern stellen vielmehr ein fachlich abgestimmtes „Blitzlicht“ auf die Region dar, auf dessen Grundlage gemeinsame Ziele und konkrete Maßnahmen entwickelt und beschlossen werden können.
BZRP werden auf der Ebene der Bezirksregionen (Gliederungsebene innerhalb der Lebensweltlich orientierten Räume) gebildet und haben das Ziel, eine verbesserte sozialräumliche Steuerung zu ermöglichen, indem sie die spezifischen Stärken und Schwächen eines Stadtteils bzw. einer Bezirksregion sichtbar machen. Dementsprechend bedeutsam ist ihre Rolle bei der Ermittlung der für eine positive Quartiersentwicklung benötigten Finanzmittel, da sie zu einer zeitlichen, räumlichen und sachlichen Prioritätensetzung beitragen und somit die innerbezirkliche Mittelverteilung optimieren.
BZRP bestehen aus einem Analyseteil (Beschreibung und Bewertung verbindlich vorgegebener Kernindikatoren, sog. "Mindestbeschreibungsmerkmale") und einem konzeptionellen Teil (Ziele und Maßnahmen) und werden ämterübergreifend und stufenweise erarbeitet. An dem Erarbeitungsprozess sind neben den jeweiligen Fachverwaltungen auch die lokalen Akteure, sowie die Bewohnerschaft zu beteiligen.
Um die (überbezirkliche) Vergleichbarkeit zu erleichtern, wurde von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (SenStadtUm) eine einheitliche Gliederung vorgegeben, die jedoch auch vorsieht, bereits bestehende Elemente aus sog. "Stadtteilportraits" oder ähnlichem mit einzubeziehen. Darüber hinaus können und sollen die BZRP um weitere Datensätze, die von bezirksspezifischer Relevanz sind, ergänzt werden.
Die Bezirksregionenprofile sollen regelmäßig fortgeschrieben und aktualisiert werden.
Der vorliegende Analyseteil des BZRP für die Region Tempelhof wurde am 04.09.14 durch die Arbeitsgruppe Sozialraumorientierung einstimmig beschlossen. In ihm sind sowohl die Ergebnisse der Regionalkonferenz vom 13. Februar 2014 als auch Anmerkungen der Fachämter und der bezirklichen Beauftragten eingeflossen.
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