Drucksache - 1235/XIX  

 
 
Betreff: Rechtliche Voraussetzungen zur Einrichtung einer Fußgängerzone auf dem Breslauer Platz schaffen
Status:öffentlichAktenzeichen:siehe Drucksache 1577/XIX und 1622/XIX
 Ursprungaktuell
Initiator:Frakt. SPD, GRÜNEBezirksamt
Verfasser:Herr Krüger, DanielSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Verkehr und Grünflächen XIX.Wahlperiode Kenntnisnahme
25.04.2016 
40. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Grünflächen mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
15.10.2014 
38. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Erledigung
15.07.2015 
48. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Erledigung
18.11.2015 
52. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Mitteilung zur Kenntnisnahme
Mitteilung zur Kenntnisnahme
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
  1. Einleitung

 

Mit den Sitzungen vom 16.04.2014, 16.09.2015 und 15.07.2015 hat die Bezirksverordnetenversammlung Beschlüsse für einen Baustopp und zur Einleitung einer Teileinziehung der Lauterstraße im Bereich des Breslauer Platzes nach § 4 Berliner Straßengesetz (BerlStrG) zur Schaffung einer Fußgängerzone gefasst.

 

Wie bereits das Bezirksamt in den vergangenen Sitzungen, zuletzt am 22.09.2015, sich ausführlich auseinander gesetzt hat, handelt es sich bei dem Teileinziehungsverfahren um ein zeitaufwendiges Verwaltungsverfahren. Dies wurde der Bezirksverordnetenversammlung ebenfalls zur Kenntnis gegeben (z.B. MzK zu Drucksache 0950/XIX, MzK zur Drucksache 1235/XIX).

 

Das Bezirksamt hat in seiner Mitteilung zur Kenntnisnahme vom 23.06.2015 ebenfalls mitgeteilt, dass Finanzmittel nur noch im Haushaltsjahr 2015 zur Verfügung stünden. Die daraus resultierende Konsequenz: Verfall von Finanzmitteln und mögliche Schadensersatzforderungen aufgrund des Anspruches auf Vertragserfüllung bzw. Vertragsabschluss gegenüber den Bauunternehmen.

 

Bisher wurden am Breslauer Platz die wesentlichen Bauarbeiten zur Platzumgestaltung durchgeführt und abgerechnet. Für das Vorhaben wurden in 2015 bezirkliche Haushaltsmittel von insgesamt 210.000 € für die Fertigstellung eingeplant. Verausgabt wurden bisher ca. 13.000 €. Im Wert von ca. 25.000 € wurden bereits Leistungen erbracht, die noch nicht abgerechnet sind, die Abrechnung soll zeitnah noch in 2015 erfolgen.

 

Vor dem Hintergrund der aktuellen Situation steht es im Interesse des Bezirksamtes, vorgesehene bezirkliche Haushaltsmittel, sofern und soweit als möglich, trotz des laufenden Teileinziehungsverfahrens, noch in diesem Haushaltsjahr zu verausgaben.

 

Mit Bezirksamtssitzung vom 22.09.2015 und 13.10.2015 wurde diskutiert, inwieweit weitere Maßnahmen auf dem Platz durchgeführt werden können. Berücksichtigung

fand dabei, neben den Interessen der Bezirksverordnetenversammlung an einer Umplanung hin zu einem Bordauftritt von 0 cm, auch das Interesse des Bezirkes an der Verausgabung veranschlagter Haushaltsmittel. In Betracht kommt grundsätzlich die Durchführung der Pflasterarbeiten in der Lauterstraße inklusive Umplanung zu einem Bordauftritt von 0 cm zeitgleich mit der Durchführung des verwaltungsrechtlichen Teileinziehungsverfahrens. Für Umplanung und Umbau der Lauterstraße mit Bordauftritt 0 cm prognostiziert das Bezirksamt ein Kostenvolumen von ca. 75.000 € (Grundlage: Kostenschätzung Ing.-Büro HL). Rechtzeitigen „Startschuss“ dafür vorausgesetzt, könnte diese Summe noch in 2015 abgerechnet werden und abfließen. Nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens sind dann, entsprechend des Ergebnisses, weitere Umbauarbeiten am Platz erforderlich, durchzuführen und zu finanzieren.

 

 

  1. Risiken

 

Hinsichtlich der Durchführung der Baumaßnahmen und dem Ergebnis vor Ort, sind mit der Entscheidung gewisse Risiken verbunden, die das Bezirksamt vor Beschlussfassung abzuwägen hatte. Dazu hat die Bezirksverwaltung am 08.10.2015 eine Große Verwaltungsrunde mit Unterer und Oberer Straßenverkehrsbehörde, Polizeidirektion, einem Vertreter des bezirklichen Beirates von und für Menschen mit Behinderungen, Fachbereich Straßen- und Grünflächenverwaltung, Fachbereich Straßen durchgeführt und weitere, zum 08.10.2015 schriftlich eingegangene Stellungnahmen des Rechtsamtes und des ABSV ausgewertet.

 

Die Risiken sind im Einzelnen insbesondere:

 

  1. Zeitliche Risiken bis zur Wiederaufnahme der Pflasterarbeiten: Bevor die Bauarbeiten am Breslauer Platz wieder beginnen können, muss eine Umplanung durch das beauftragte Ing.-Büro erfolgen (Zusatzkosten für das Bezirksamt i.H. von ca. 2.500 €, bisher nicht im Budget), muss die Baufirma einen neuen anordnungsfähigen Antrag auf Verkehrsrechtliche Anordnung der Absperrungen stellen, den die Verkehrsbehörde unter Beteiligung weiterer Dienststellen prüfen und bescheiden muss, und muss die Baustelle wieder eingerichtet werden. Für diese Verfahrensschritte sind in Summe ca. 3-4 Kalenderwochen anzusetzen (Grundlage: Mündliche Stellungnahmen Baufirma Tesch, Ing.-Büro HL, OrdSV L (k)).
  2. Rechtliche Risiken für das Teileinziehungsverfahren:

Stellungnahme des Rechtsamtes vom 07.10.2015: „Wenn während des laufenden Teileinziehungsverfahrens schon im Vorgriff auf ein bestimmtes Ergebnis bauliche Fakten geschaffen werden, wirkt sich dies auf die Rechtssicherheit des Verfahrens und die Chancen aus, dass die Teileinziehung im Fall der Anfechtung vor Gericht Bestand hat. Zumindest muss für jeden Betrachter der Angelegenheit deutlich werden, dass die Schaffung einer ebenen Fläche mit dem Platz unter Verzicht auf einen Bord bzw. Bordauftritt gleichermaßen auch für den Fall der Beibehaltung der gegenwärtigen Widmungslage beabsichtigt und baulich geeignet ist und nur deshalb bereits jetzt in Angriff genommen wird, weil sonst der Verlust der hierfür vorgesehenen Mittel droht“.

Technische Bewertung (FB Stra): Die Schaffung einer ebenen Fläche mit dem Platz, unter Verzicht auf einen Bord bzw. Bordauftritt, war nach bisheriger abgestimmter Planung, unter Beibehaltung der gegenwärtigen Widmungslage, nicht geplant, ist jetzt aber nach Umplanung vorgesehen. Sie wäre zukünftig, unter Beibehaltung der gegenwärtigen Widmungslage, grundsätzlich baulich geeignet, würde jedoch im Fall der temporären bzw. dauerhaften Beibehaltung der bisherigen Widmungslage weitere Arbeiten erfordern (siehe unten Punkt c. bzw. d).

 

  1. Zwischenzustand von „Fertigstellung der Pflasterung der Lauterstraße mit 0 cm Bordauftritt“ bis zur „Rechtskraft des Teileinziehungsverfahrens“:

Stellungnahme Rechtsamt vom 07.10.2015: „Der Zwischenzustand ist nicht rechtlich ungeklärt. Es ist rechtlich klar, dass ein Umbau geeignet sein muss, zum einen bis zur Rechtskraft einer späteren Teileinziehung – dabei kann es sich unter Berücksichtigung eines Widerspruchs- und Gerichtsverfahrens um einen langen Zeitraum handeln – den Straßengebrauch entsprechend der gegenwärtigen Widmung zu gewährleisten und zum anderen geeignet sein muss, dies für den Fall, dass es nicht zur Teileinziehung kommt, auf Dauer weiter zu gewährleisten. Ungeklärt ist vielmehr, ob dies tatsächlich bei der Schaffung einer einheitlichen Platzfläche unter Verzicht auf einen Bord bzw. Bordauftritt unter Gewährleistung der baulichen, straßenverkehrsrechtlichen und Vorgaben der Verkehrssicherheit an uneingeschränkt gewidmete Straße möglich ist. Ungeklärt ist, wenn ja, weiter, mittels welcher konkreten Maßnahmen dies dann bis zur Rechtskraft einer etwaigen Teileinziehung oder für den Fall, dass es dazu nicht kommt, auf Dauer gewährleistet werden kann. Ungeklärt ist schließlich, ob dies mit Rücksicht auf die Gestaltung dieser Maßnahmen und deren Kosten im Vergleich zum Gefahrengrad und zur Höhe des Mittelverlustes zum Jahresende opportun ist….“

Technische Bewertung (FB Stra): Wie oben ausgeführt, ist eine niveaugleich gepflasterte Lauterstraße für eine Nutzung gemäß aktueller Widmungslage (mit Fahrbahn für regelmäßigen Kfz-Verkehr) nur geeignet, wenn an den Rändern weitere bauliche Maßnahmen geplant und ausgeführt werden: Umbau der bereits fertiggestellten Randbereiche der Lauterstraße (Platzseite und Gehwegseite), das heißt Herstellen einer baulichen Fahrbahnbegrenzung, bauliche Einrichtungen gegen das nicht erwünschte Parken auf dem Platz, Taktile und optische Elemente zur Herstellung der Barrierefreiheit.

Für eine Fußgängerzone nach Rechtskraft der Teileinziehung könnten diese baulichen Einrichtungen aus städtebaulichen Gründen wieder zurückgebaut werden.

Das heißt, für den Zwischenzustand wird nachfolgende Alternative umgesetzt:

Durchführung der o.g. baulichen Maßnahmen an den Rändern der niveaugleich gepflasterten derzeitigen Fahrbahn der Lauterstraße, um die Eignung für eine Nutzung gemäß aktueller Widmungslage herzustellen; mit den Optionen „Rückbau nach Rechtskraft der Teileinziehung“ oder „Verbleib nach Rechtskraft der Nicht-Teileinziehung“,     Kostenschätzung Ing.-Büro HL: ca. 33.300 € (Planung und Bau, ohne Rückbau; bisher nicht im Budget))

Bewertung der Kosten im Abgleich mit dem drohenden Mittelverlust: Die o.g. benannten geschätzten Folge-Kosten (ca. 33.300 €) betragen in ihrer Höhe ca. die Hälfte der Mittel, die für die niveaugleiche Pflasterung der Lauterstraße ggf. noch in 2015 abfließen könnten (ca. 75.000 €).

Im Zwischenzustand müsste die Einmündung Lauter-/Rheinstraße mit der Lichtsignalanlage (LSA) in ihrer aktuell bestehenden Form bis zur Rechtskraft des Teil-Einziehungsverfahrens in Betrieb bleiben. Dazu gehört auch der Verbleib eines „Stummels“ der Fahrbahn der Lauterstraße mit einer Länge von ca. 20 Metern unmittelbar vor der LSA (Grundlage: Stellungnahme SenStadtUm VII B und VLB-B 45 in der Verwaltungsrunde am 08.10.2015).

  1. Bauliche und Kosten-Risiken aus dem Ergebnis des Teileinziehungsverfahrens: Falls das Teileinziehungsverfahren nicht zu dem gewünschten Ergebnis führt, das heißt falls die bisherige Widmungslage (Lauterstraße mit Fahrbahn) beibehalten werden muss, müsste anschließend ein Umbau der bereits fertiggestellten Randbereiche der Lauterstraße (Platzseite und Gehwegseite) geplant und ausgeführt werden (Herstellen einer Fahrbahnbegrenzung, bauliche Einrichtungen gegen das nicht erwünschte Parken auf dem Platz, taktile und optische Elemente zur Herstellung der Barrierefreiheit). Kosten dafür sind im Budget bisher nicht eingestellt.

Kostenschätzung Ing.-Büro HL: ca. 33.300 € (Planung und Bau)

Stellungnahme „Obere Straßenverkehrsbehörde“ (SenStadtUm VII B nach interner R. mit VII D) in der Verwaltungsrunde am 08.10.2015: „Falls keine Teileinziehung erfolgt, wäre eine verkehrsrechtliche Anordnung einer Fußgängerzone (Z 242 StVO) nicht zulässig, sondern nur die Anordnung eines „verkehrsberuhigten Bereichs“ (Z 325 StVO). Eine Anordnung als Fußgängerzone ist nicht geeignet, wenn dort regelmäßig Kraftfahrzeugverkehr stattfinden soll. Im Verkehrsberuhigten Bereich ist i.d.R. ein niveaugleicher Ausbau vorgesehen, Fußgänger haben Vorrang, Parken ist nur auf gekennzeichneten Flächen erlaubt, aber es gibt keine Trennung der Flächen in Fahrbahn und Gehweg. Das Befahren des gesamten Platzes wäre rechtlich zulässig, wenn keine Fahrgassenbegrenzung vorhanden ist. Wenn nur eine bestimmte Fahrgasse befahren werden soll, ist es erforderlich, diese baulich abzugrenzen. Dafür kommen grundsätzlich nicht nur Bordkanten, sondern auch andere geeignete Materialien in Betracht. Für die Übergangszeit des Teileinziehungsverfahrens wird vorgeschlagen, dass die Maßnahmen mit geringem Kostenaufwand erfolgen und temporär sind.“

 

  1. Fehlende Barrierefreiheit für Blinde und Sehbehinderte: Eine niveaugleich gepflasterte Lauterstraße wäre, so lange dort Fahrzeugverkehr stattfindet, für Blinde und Sehbehinderte ohne Umbau nicht barrierefrei. Dagegen wäre Widerstand der Interessenvertretungen der Blinden und Sehbehinderten zu erwarten. U. U. würden diese ein Klagerecht erkennen und davon Gebrauch machen. (Grundlage: Schriftliche Stellungnahme des ABSV vom 06.10.2015: „Eine niveaugleiche Ausführung der Lauterstraße mit KFZ-Verkehr ist - wie bereits mehrfach ausgeführt – wegen der Gefährdung der blinden und sehbehinderten Fußgänger für uns nicht akzeptabel. Auch sind nach AV Geh- und Radwege lediglich Borde mit Auftrittshöhen von 6 cm bis 16 cm zulässig, eine Bordhöhe von 3 cm ist nur an Querungen vorgesehen. Eine Ausführung mit einem durchgehenden Bord von 3 cm ist von unserer Seite ein Kompromissvorschlag. Ob der ABSV möglicherweise gegen eine niveaugleiche Ausführung klagen würde, lässt sich in der Kürze der Zeit mit unseren Entscheidungsträgern nicht klären.“)

In den o.g. Maßnahmen und deren Kosten zur Herstellung der Eignung der niveaugleich gepflasterten derzeitigen Fahrbahn der Lauterstraße für eine Nutzung gemäß aktueller Widmungslage sind deshalb Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit für Blinde und Sehbehinderte mit enthalten.

  1. Lichtsignalanlage (LSA): Gemäß Rückfrage des Bezirksamtes bei der Verkehrslenkung Berlin (VLB-B) hat diese, veranlasst durch die BVV-seits mehrheitlich beschlossenen Baustopp-Ersuchen, die Bearbeitung der Planung, Kostenberechnung und Bestellung der Umbauten an der LSA in 2014 ausgesetzt mit der Maßgabe, die Bearbeitung erst nach Abschluss der innerbezirklichen Klärung, welche Variante zur Ausführung kommt, wieder aufzunehmen. Daraus folgt, dass die Arbeiten zur Umplanung und Umbau der Lichtsignalanlage, sowie die daraus folgenden Arbeiten zum Umbau der Einmündung Lauter-/ Rheinstraße, erst nach Abschluss des Teil-Einziehungsverfahrens durchgeführt und abgerechnet werden können. (Grundlage: Stellungnahme VLB-B 45 und SenStadtUm VII B in der Verwaltungsrunde am 08.10.2015).

(Auskunft/Stellungnahme VLB-B 45 in der Verwaltungsrunde am 08.10.2015: Aktuell betragen die Bearbeitungszeiten an Lichtsignalanlagen zur Planung, Genehmigung und Umsetzung ca. 1-2 Jahre, gelegentlich auch deutlich länger. Es ist nicht auszuschließen, dass durch das Bezirksvorhaben eine „Modernisierung“ der Lichtsignalanlage ausgelöst wird, dies hätte einen erhöhten Aufwand für Planung, Genehmigung und Umsetzung der LSA-Maßnahmen zur Folge, einschl. höherer Kosten.)

Die Kosten für den Umbau der LSA sind, aufgrund fehlender Aufgabenstellung und fehlender Punktbewertung, aktuell nicht bekannt, und können ohne Punktbewertung durch VLB-B bzw. den Generalübernehmer nicht belastbar ermittelt werden. Die Durchführung der Punktbewertung erfordert einen rechtskräftigen Abschluss des Teileinziehungsverfahrens, da dieses Einfluss auf den Leistungsumfang des Umbaus haben wird.

Die Kosten für den Straßenumbau im Zusammenhang mit der LSA betragen vsl. ca. 15-20.000 € (Grundlage: Kostenschätzung Ing.-Büro HL)

 

 

Für den Fall der Fortsetzung der Bauarbeiten in Richtung einer ebenen Platzfläche müssten unter Berücksichtigung der vorangegangenen Darstellungen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

 

Für die Wiederaufnahme der Pflasterarbeiten in 2015:

 

        Umplanungen der Lauterstraße, der Einmündung Lauter-/Rheinstraße und ggf. der Niedstraße (Platzkante) durch das Ing.-Büro,

        Verkehrsbehördliche Anordnung von der bezirklichen Straßenverkehrsbehörde für die Wiedereinrichtung der Baustelle an der Lauterstraße (auf Antrag der Baufirma),

für das weitere Vorgehen ab Ende der Pflasterarbeiten in der Lauterstraße:

 

während des Zwischenzustandes:

        Verkehrsbehördliche Anordnung von der bezirklichen Straßenverkehrsbehörde für den Zwischenzustand in der Lauterstraße bis zum Abschluss des Teil-Einziehungsverfahrens (Verkehrszeichenplan durch das Ing.-Büro),

 

      nach Abschluss des Teileinziehungsverfahrens:

        Verkehrsbehördliche Anordnung von der bezirklichen Straßenverkehrsbehörde für die restlichen Umbauten am Platz und an der LSA (Antrag der Baufirma bzw. Baufirmen), für den LSA-Bereich an der Rheinstraße wird auch eine Anordnung von der VLB-A benötigt (Hinweis von VLB-B 45 in der Verwaltungsrunde am 08.10.2015)

        Neue Verkehrsbehördliche Anordnung von der bezirklichen Straßenverkehrsbehörde für den Endzustand am Breslauer Platz, ggf. einschließlich der angedachten Ladezonen (Verkehrszeichenplan durch das Ing.-Büro),

        Aufgabenstellung von der Verkehrslenkung Berlin (VLB-B) an den LSA-Manager (Fa. Alliander) für die Planung und den Umbau der LSA (erst nach Abschluss des Teil-Einziehungsverfahrens), nach erfolgter Punktbewertung durch den LSA-Manager: Bestellung der Planungs- und Bauleistungen LSA durch die VLB-B beim LSA-Manager,

        Verkehrsbehördliche Anordnung von der Verkehrslenkung Berlin (VLB-B) für den Endzustand der LSA (Planung, Signalprogramme und Zeichnungen durch den LSA-Manager Fa. Alliander).

 

  1. Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Im Rahmen der ab dem Haushaltsjahr 2016 durchzuführenden Baumaßnahmen nach Beendigung des Teileinziehungsverfahrens fallen Ausgaben i.H.v. ca. 70.000 € an (nach heutigem Erkenntnisstand).

 

Die Ausfinanzierung erfolgt nach Maßgabe der verfügbaren Mittel

  • dann aus Kap./Tit. 4200 / 893 39 oder
  • Kap./Tit. 3800 /521 01 und
  • im Einvernehmen des BA-Kollegiums.

 

 

  1. Ergebnis

 

Das Bezirksamt beschließt nach Abwägung der Risiken,

 

        während des noch laufenden Teil-Einziehungsverfahrens die Pflasterarbeiten in der Lauterstraße durchzuführen und

        die Arbeiten so zu planen und auszuführen, dass ein Bordauftritt von 0cm entsteht,

für den Zwischenzustand, ab der Fertigstellung der Pflasterarbeiten bis zur Rechtskraft des Teileinziehungsverfahrens, geeignete bauliche und verkehrsrechtliche Maßnahmen vorzusehen, zu finanzieren und umzusetzen, die die Eignung der Lauterstraße für die Nutzung gemäß aktueller Widmungslage, bis zur Rechtskraft des Teileinziehungsverfahrens vollumfänglich sicherstellen.

 
 

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