Drucksache - 1186/XIX  

 
 
Betreff: BVV-Beschluss Drucks. Nr. 1453/XVIII –
Wer ist für die Täuschung von BVV und Öffentlichkeit verantwortlich?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksverordnete DIE LINKEBezirksverordnete DIE LINKE
Verfasser:Herr Gindra, HaraldWissel, Elisabeth
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
27.08.2014 
36. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin vertagt   
17.09.2014 
37. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin erledigt   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung

Sachverhalt
Anlagen:
Große Anfrage
2. Version vom 03.09.2014

Wir fragen das Bezirksamt:

 

Wir fragen das Bezirksamt:

 

1)      Was ist eine „Nachbestückungsliste“ (siehe Antwort auf Kleine Anfrage 0215/XIX), die landeseigene Grundstücke in das Treuhandvermögen des Liegenschaftsfonds überträgt und welche rechtliche Bindung hat diese Liste?

2)      Werden diese Listen der BVV zur Abstimmung vorgelegt? Wenn nein, warum nicht?

3)      Wie hat das Bezirksamt versucht vor Abgabe des Grundstücks (Hauptstraße/ Ecke Willmanndamm) den Beschluss der BVV vom 16.06.2010 umzusetzen, der ein öffentliches Interessenbekundungsverfahren und die Beteiligung von Bezirksamt sowie der BVV an dem Zuschlag vorsah?

4)      Inwieweit war dem Bezirksamt zum Zeitpunkt des Beschlusses bekannt, dass der Liegenschaftsfonds nicht an die Beschlüsse der BVV gebunden ist?

5)      Wie ist es zu erklären, dass die BVV ihren Beschluss am 16.06.2010 fasste, das Bezirksamt aber erst am 09.02.2011 dem Stadtplanungsausschuss berichtete, dass der Beschluss dahingehend umgesetzt wurde, „dass das Grundstück dem Liegenschaftsfonds zur Verwertung gemeldet wurde“?

6)      Wurde bei den Berichten der Verwaltung im Stadtplanungsausschuss am 10.11.2010  und 09.02.2011 darauf hingewiesen, dass der BVV-Beschluss hinsichtlich eines öffentliches Interessenbekundungsverfahrens und Beteiligung des Bezirks bei dem Zuschlag abhängig von Entscheidungen des Liegenschaftsfonds ist? 

7)      Wie sah der genaue Zeitablauf der Vorgänge aus (genaues Datum): Aufstellung und Meldung der „Nachbestückungsliste“, rechtlich bindende Abgabe des Grundstücks, erster Kontakt (Bauberatung) des Käufers mit dem Stadtplanungsamt?

8)      Wie entkräftet das Bezirksamt den in der Öffentlichkeit entstandenen Eindruck, dass der Beschluss der BVV am 16.06.2010 ein Verfahren vortäuschte, dass entweder zu diesem Zeitpunkt nicht mehr durchgeführt werden konnte oder anschließend vom Bezirksamt nicht ernsthaft verfolgt wurde?  

 

                           

                            Seite: 2/1

 
 

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