Drucksache - 1175/XIX  

 
 
Betreff: Jährlicher Bericht zu den Milieuschutzgebieten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der CDUBezirksamt
Verfasser:Frau Dr. Klotz, SibyllSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
27.08.2014 
36. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung Entscheidung
10.09.2014 
31. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
08.10.2014 
32. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
15.10.2014 
38. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin vertagt   
18.11.2014 
39. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
17.02.2016 
55. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung Kenntnisnahme
09.03.2016 
47. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Beschlussempfehlung
Änderungsantrag zur BE
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 18.11.2014 folgenden Beschluss:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, auf der Grundlage der erhaltungsrechtlichen Stellungnahmen für die Bauaufsicht folgende Angaben in einem jährlichen Bericht zu den sozialen Erhaltungssatzungen zusammen zu fassen:

 

a)      Auflistung der Anzahl aller Anträge zu den 3 sozialen Erhaltungsgebieten

 

b)      Anzahl der beantragen Vorhaben nach Gruppen (Rückbau, bauliche Änderung, Nutzungsänderung)

 

c)      Anzahl der baulichen Änderung (DG-Ausbau, Aufstockung, Aufzug, Balkon, Grundriss, energetische Sanierung, Ausstattungsänderungen)

 

d)      Länge der Bearbeitungsdauer berechnet ab dem Zeitpunkt der Vorlage der vollständigen Unterlagen (Datum Eingang, Datum Stellungnahme)

 

e)      Angaben zu Maßnahmen (genehmigt, abgelehnt)

 

Die sozialen Erhaltungssatzungen sind am 11.09.2014 wirksam geworden. Die jährlichen Berichte sollen der Bezirksverordnetenversammlung jeweils zu ihrer Dezember-Sitzung (erstmals Dezember 2015) zur Kenntnis gegeben werden.

 

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Hinsichtlich der Mengenerhebungen wurde der Zeitraum des Jahres 2015 bis zum 31.12.2015 betrachtet.


a)      Auflistung der Anzahl aller Anträge zu den 4 sozialen Erhaltungsgebieten

 

 

Anmerkend sei hier erwähnt, dass erhaltungsrechtlich relevante Vorhaben häufig innerhalb von Bauberatungen (telefonisch oder zu den Sprechzeiten) besprochen wurden. Bei erheblichen erhaltungsrechtlichen Einwänden des FB Stadtplanung wurde nachfolgend häufig auch auf die Antragstellung von Bauanträgen bzw. erhaltungsrechtlichen Anträgen verzichtet.

 

b)      Anzahl der beantragten Vorhaben nach Gruppen (Rückbau, bauliche Änderung, Nutzungsänderung, Umwandlung)

 

 

 

Der Berliner Senat hat am 03. März 2015 die Verordnung über einen Genehmigungsvorbehalt für die Begründung von Wohnungseigentum oder Teileigentum in Erhaltungsgebieten nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (UmwandV) beschlossen. Für Grundstücke innerhalb sozialer Erhaltungsverordnungen sind Anträge beim Grundbuchamt auf Begründung von Wohnungs- und Teileigentum ab diesem Tag durch die Bezirke zu genehmigen. Diese i.d.R. umfangreichen Genehmigungsverfahren sind in der Mengenerhebung ebenfalls mit aufgeführt.


c)      Anzahl der baulichen Änderungen (DG-Ausbau, Aufstockung, Aufzug, Balkon, Grundriss, energetische Sanierung, Ausstattungsänderungen)

 

 

d)      Länge der Bearbeitungsdauer (Datum Eingang, Datum Stellungnahme)

 

 

Die Angaben zur Bearbeitungsdauer beziehen sich auf das Datum der Antragstellung bis zum Datum der Ausstellung des erhaltungsrechtlichen Bescheides. Angegeben sind hierbei alle Wochentage (inklusive Samstag und Sonntag).

Der Zeitpunkt der Vorlage der vollständigen Unterlagen innerhalb der jeweiligen Genehmigungsverfahren wurde nicht dokumentiert.

 

e)      Angaben zu Maßnahmen (genehmigt, abgelehnt)

 

 


Der hohe Anteil (90 Prozent) von erhaltungsrechtlich genehmigten Vorhaben ist u.a. auch auf Abstimmungen des FB Stadtplanung (z.B. Einhaltung der Prüfkriterien) mit den Antragstellern im Laufe der Genehmigungsverfahren zurückzuführen.

 
 

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