Drucksache - 1173/XIX  

 
 
Betreff: Fahrrad-Angebotsstreifen in der Boelckestraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der SPDBezirksamt
Verfasser:Frau Heiß, ChristianeSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
27.08.2014 
36. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Erledigung
15.02.2017 
5. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Austauschseite
Mitteiilung zur Kenntnisnahme

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 27.08.2014 folgenden Beschluss:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt, sich bei den zuständigen Stellen erneut für die zügige Realisierung des Fahrrad-Angebotsstreifens in der Boelckestraße als Teil der fahrradfreundlichen Nord-Süd-Achse Katzbachstraße -Boelckestraße – Manteuffelstraße (entsprechend DS 1565/XVIII) einzusetzen.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Das Bezirksamt hat bereits im Jahr 2015 die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt um Stellungnahme gebeten. Von dort liegt folgende Mitteilung vor:

 

„Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hat dem Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg die mögliche Errichtung von Angebotsstreifen (nach neuer Rechtslage „Schutzstreifen“) in der nördlichen Boelckestraße (Werner-Voß-Damm – Dudenstraße bereits im vergangenen Jahr bestätigt. Es ist bereits bekannt, dass zur Anordnung eines Zebrastreifens in der Boelckestraße vor der Hugo-Gaudig-Schule die Reduzierung auf eine Fahrspur pro Richtung erforderlich wäre. Auch deshalb wäre die Markierung von Schutzstreifen vorteilhaft. Die Durchführung der Maßnahme wurde jedoch bisher aufgrund der möglichen Auswirkungen von Bauaktivitäten der damaligen Planungen zum Tempelhofer Feld zurückgestellt.

 

Mit dem Volksentscheid entfallen, wie von Ihnen richtig erkannt, nunmehr die genannten Abhängigkeiten. D.h. mit konkreteren Planungen für die Markierung der Schutzstreifen nördlich Werner-Voß-Damm könnte nunmehr begonnen werden, wenn das Bezirksamt die Planung in Zusammenarbeit mit meiner Verwaltung in Angriff nimmt. Seitens meines Fachbereiches Verkehr wurden diesbezüglich bereits Lösungen untersucht und Vorentwürfe erstellt. Zur Klärung des Planungsablaufs und von örtlichen Detaillösungen zur Änderung der Aufteilung und Gestaltung des Straßenraumes werden wir in Kürze mit dem Straßen- und Grünflächenamt als Straßenbaulastträger die weiteren Modalitäten abstimmen.

 

Eine Finanzierung der Maßnahme über den Titel 72016 – Verbesserung der Infrastruktur für den Radverkehr – wäre grundsätzlich möglich. Die Umsetzung der Maßnahme muss dann zeitnahe zur Mittelbewilligung in der Zuständigkeit des bezirklichen Straßen- und Grünflächenamtes erfolgen.

 

Im Bereich zwischen Werner –Voß-Damm und Ringstraße ist die Kfz-Verkehrsstärke größer, so dass hier zwei Fahrstreifen erforderlich bleiben. Daher wäre hier die Markierung von Schutzstreifen nur unter Verzicht auf den ruhenden Verkehr möglich. Ich bitte Sie mir mitzuteilen, ob das Bezirksamt den Verzicht auf den ruhenden Verkehr in diesem Bereich befürwortet oder ob auf die Einbeziehung dieses Bereichs vorerst verzichtet werden soll.“

 

Die vorliegende Stellungnahme der Senatsverwaltung wurde zusätzlich der bezirklichen Straßenverkehrsbehörde übermittelt und um Stellungnahme zu o.g. letzten Absatz gebeten. Hierzu liegen folgende Hinweise vor:

 

„Möchte man dem Radverkehr eine sichere Streckenführung mit einem Angebotsstreifen anbieten, sind aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde bauliche Maßnahmen für den ruhenden Verkehr zwingend erforderlich, damit einerseits zumindest durch halbseitiges Gehwegparken Stellplätze erhalten bleiben und andererseits ein Abfließen der Verkehrsströme ermöglicht wird.“

 

Zwischenzeitlich hat die Senatsverwaltung in 2016, mit Zustimmung des Fachbereiches Straßen, im Rahmen ihres Radverkehrs-Infrastrukturprogrammes eine Vermessung der Boelckestraße, sowie eine Vor- bzw. Entwurfsplanung zur Anlage von Radverkehrs-Schutzstreifen, bei freiberuflichen Ingenieurbüros selbst in Auftrag gegeben. Die bereits angedachten Fußgängerüberwege sollen dabei mit berücksichtigt werden. Die Vermessung sowie erste Vorentwürfe für Teilabschnitte von Radverkehrs-Schutzstreifen liegen zwischenzeitlich vor.

 

In einer Mitte November 2016 durchgeführten Abstimmungsrunde zum aktuellen Planungsstand zwischen Beteiligten der Senatsverwaltung, der VLB sowie dem Fachbereich Straßen und beauftragten Planungsbüros wurden diese Vorentwürfe erörtert.

 

Demnach ist vorgesehen, die Anlage von Radverkehrs- Schutzstreifen in der Boelckestraße in zwei Projekte zu unterteilen, wobei für den nördlichen Teil von Dudenstraße bis Werner-Voß-Damm für eine möglichst zeitnahe Umsetzung erfolgen soll. Weitere Detailplanungen werden aktuell durchgeführt.

 

Nach aktuellem Stand werden bauliche Veränderungen in Seitenbereichen notwendig werden, um den Schutzstreifen auf der vorhandenen Fahrbahn anlegen zu können. Weiterhin ist für die regelgerechte Anlage von Fußgängerüberwegen dort eine örtliche Verbreiterung des Mittelstreifens erforderlich.

 

Für den Bereich südlich des Werner-Voß-Dammes soll die Planung in einem zweiten Projekt erfolgen, da dort eine deutlich höhere Verkehrsbelastung, die voraussichtlich die Beibehaltung von zwei Fahrstreifen erfordert, und ein hoher Parkdruck, der den Bau von Parkhäfen bzw. Gehwegparkmöglichkeiten und möglicherweise auch die Inanspruchnahme von Privatflächen erfordert, besteht.

 

Für die Umsetzung der Maßnahmen werden nach derzeitigem Kenntnisstand Mittel aus dem Radverkehrs-Infrastrukturprogramm der Senatsverwaltung zur Verfügung gestellt werden. Bezüglich der Finanzierungsaufteilung Radverkehr/ Fußgängerüberwege sind weitere Detailabstimmungen innerhalb der Senatsverwaltung erforderlich.

 

Der Zeithorizont der Planung für beide Teilprojekte, verkehrsbehördlichen Anordnung und Ausführung der Schutzstreifen bzw. der erforderlichen Baumaßnahmen kann und wird mit der Senatsverwaltung abgestimmt werden, sobald dieser die erforderlichen Erkenntnisse zur Mittelausstattung ihres Radverkehrs-Infrastrukturprogramms in diesem und den folgenden Haushaltsjahren vorliegen.

 

 
 

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