Drucksache - 1163/XIX
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt sich beim Jobcenter in unserem Bezirk dafür einzusetzen, dass eine telefonische Erreichbarkeit von MitarbeiterInnen des Jobcenters, statt der Servicehotline garantiert wird.
Begründung: Die nicht Herausgabe von Durchwahlnummern der sogenannten KundenbetreuerInnen und sonstigen hierzu sachrelevanten MitarbeiterInnen verstößt gegen das Informationsfreiheitsgesetz. Jede/r hat das Recht auf eine direkte Verbindung zum Amt. Betroffene haben oft existentielle Probleme und brauchen eine schnelle und direkte Klärung ihrer Angelegenheiten, was durch die Servicehotline nicht gewährleistet ist. Mehrere Verwaltungsgerichte in Deutschland kamen zu diesem Urteil, die mehrere Jobcenter zu entsprechenden Verhaltensänderungen veranlasst haben.
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