Drucksache - 1163/XIX  

 
 
Betreff: Einhaltung des Informationsfreiheitsgesetzes auch beim Jobcenter
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksverordnete DIE LINKEBezirksverordnete DIE LINKE
Verfasser:Herr Gindra, HaraldWissel, Elisabeth
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und Senioren XIX. Wahlperiode Entscheidung
18.09.2014 
25. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren      
16.10.2014 
26. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren vertagt   
15.01.2015 
28. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren vertagt   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
27.08.2014 
36. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt sich beim Jobcenter in unserem Bezirk dafür einzusetzen, dass eine telefonische Erreichbarkeit von MitarbeiterInnen des Jobcenters, statt der Servicehotline garantiert wird.

 

 

 

Begründung:

Die nicht Herausgabe von Durchwahlnummern der sogenannten KundenbetreuerInnen und sonstigen hierzu sachrelevanten MitarbeiterInnen verstößt gegen das Informationsfreiheitsgesetz. Jede/r hat das Recht auf eine direkte Verbindung zum Amt. Betroffene haben oft existentielle Probleme und brauchen eine schnelle und direkte Klärung ihrer Angelegenheiten, was durch die Servicehotline nicht gewährleistet ist. Mehrere Verwaltungsgerichte in Deutschland kamen zu diesem Urteil, die mehrere Jobcenter zu entsprechenden Verhaltensänderungen veranlasst haben.

 

 
 

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