Drucksache - 1120/XIX  

 
 
Betreff: Feststellung der vorzeitigen Beendigung des Amtes als Bürgerdeputierte gem. § 24 Abs. 1 Buchst. a BezVG i.V.m. § 69 Abs. 1 Nr. 1 GO BVV
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksverordnetenvorsteherinBezirksverordnetenvorsteherin
  Dittmeyer, Petra
Drucksache-Art:Vorlage der BV-VorsteherinVorlage der BV-Vorsteherin
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
21.05.2014 
33. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt

In der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin am 18

In der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin am 18.01.2012 wurde

 

Frau Angelika Wüstenhagen

 

zur stellvertretenden Bürgerdeputierten für den Ausschuss für Wirtschaft gewählt.

 

Durch Verzicht auf das Amt als Bürgerdeputierter gem. § 24 Abs. 1 Buchstabe a) BezVG i.V.m. § 69 Abs. 1 (1) GO BVV endet dieses Amt vorzeitig.

 

Frau Wüstenhagen hat den Verzicht mit Schreiben vom 07. Mai 2014, eingegangen im Büro der BVV am 12. Mai 2014 mit sofortiger Wirkung erklärt. Der Verzicht kann nicht widerrufen werden (§ 25 (3) BezVG i.V.m. § 70 (3) GO BVV).

 

Gem. § 25 (1) i.V.m. § 70 (1) GO BVV trifft die Bezirksverordnetenversammlung die Feststellung, dass und zu welchem Zeitpunkt das Amt einer Bürgerdeputierten/ eines Bürgerdeputierten endet.

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle feststellen, dass

 

Frau Angelika Wüstenhagen

 

mit Ablauf des 21.05.2014 nicht mehr Bürgerdeputierte ist.

 
 

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