Drucksache - 1108/XIX  

 
 
Betreff: Städtebauliche Entwicklung Innsbrucker Platz
Status:öffentlichAktenzeichen:1057/XX
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der SPDAusschuss für Stadtentwicklung
  Janke, Reinhard
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
21.05.2014 
33. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung Beratung
11.06.2014 
29. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
09.07.2014 
30. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
10.09.2014 
31. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
08.10.2014 
32. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
12.11.2014 
33. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
19.11.2014 
40. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Erledigung

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Ersetzungsantrag
Beschlussempfehlung

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die BVV ersucht das Bezirksamt, eine Handlungsstrategie zur städtebaulichen Entwicklung für den Bereich Innsbrucker Platz im Entwurf zur weiteren Abstimmung  vorzulegen.

 

Ziel ist eine städtebaulichen Entwicklung und urbane Rückgewinnung des Bereichs Innsbrucker Platz. Dabei soll insbesondere eine bauliche und nutzungsstrukturelle Verflechtung der Stadtteile nördlich und südlich des Platzes und die Schaffung einer spezifischen Standortidentität verfolgt werden.

 

In diesem Zusammenhang ist ggf. auch in Zusammenarbeit mit weiteren zuständigen Stellen des Landes insbesondere zu klären:

 

- welche Potentialflächen in dem Bereich in eine Entwicklungsmaßnahme einbezogen werden sollen (Bestimmung einer Gebietskulisse). Das Wettbewerbsergebnis 1991 soll bei der Potentialanalyse keine Bedeutung haben.

 

- welche spezifischen Nutzungsansiedelungen für den Bereich in Betracht kommen


- welche Verfahrensschritte für das weitere Vorgehen empfohlen werden (Ideengewinnung, Abstimmungen, Wettbewerbs-, Gutachter-, Beteiligungsverfahren...)

 

- welche Förderanreize aus öffentlichen Programmen für Planungs- und Umsetzungsschritte ggfs. wahrgenommen werden können.

 
 

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