Drucksache - 1033/XIX  

 
 
Betreff: Frühzeitige Bürgerbeteiligung zu Vorhaben der Tiefengeothermie im Bezirk
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion GRÜNEBezirksamt
Verfasser:Herr Schworck, OliverSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Die Fraktion GRÜNE
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
16.04.2014 
32. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten Entscheidung
20.05.2014 
27. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Ordnungsamt mit Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
18.06.2014 
35. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
17.09.2014 
37. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Beschlussempfehlung
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 18.06.2014 folgenden Beschluss:

 

„Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt, das Landesbergamt zu bitten, sich bei der GASAG, der EUREF und gegebenenfalls weiteren dem Bezirksamt bekannten Vorhabenträgern dafür einzusetzen, dass für die auf dem Gebiet des Bezirkes vom jeweiligen Vorhabensträger geplanten Vorhaben der Tiefengeothermie möglichst zeitnah eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 25 Abs. 3 Verwaltungsverfahrensgesetz durchgeführt und dokumentiert wird.

 

Weiterhin ersucht die Bezirksverordnetenversammlung das Bezirksamt, sich beim Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Berlin-Brandenburg in Cottbus (LBGR) zu erkundigen, welche Geothermieprojekte im Bezirk bereits genehmigt wurden beziehungsweise welche Genehmigungsverfahren derzeit laufen und zukünftig eine Beteiligung des Bezirksamtes als Träger öffentlicher Belange durch das LBGR umgehend der Bezirksverordnetenversammlung zur Kenntnisnahme mitzuteilen.“

 

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Eine Nachfrage bei dem zuständigen Mitarbeiter für Tiefengeothermie der GASAG hat ergeben, dass zwar die Erlaubnis der GASAG „zur Aufsuchung von bergfreien Bodenschätzen für das Feld Tempelhof“ bis Ende 2016 verlängert wurde, aber keine konkreten Planungen, auch nicht für das EUREF-Gelände, bestehen.

 

Die Bitte um Stellungnahme beim LBGR zu dem Antrag der BVV wurde wie folgt beantwortet:

 

„[…]das LBGR setzt ebenfalls auf eine frühzeitige und breite Transparenz bei jeglichen berg­baulichen Vorhaben und damit auch bei Geothermievorhaben in Berlin. So wirken wir bereits in einem sehr frühen Stadium eines Bergbauprojekts (Erlaubnis zur Erkundung des Untergrundes) darauf hin, dass der Vorhabenträger seine geplanten Maßnahmen den später zu beteiligenden Stellen aber auch einer breiten Öffentlichkeit vorstellt (wie auch letztmalig bei dem Geothermieprojekt Berlin-Mitte erfolgt). Auch das LBGR bringt sich – auf Wunsch – bei diesen öffentlichen bzw. nichtöffentlichen Informationsveranstaltungen ein und gibt einen Überblick über die gestuften bergrechtlichen Genehmigungsschritte und - in diesem Zusammenhang meist von Interesse – Möglichkeiten der Einbringung in diese Verfahren über die durchzuführende Beteiligung.“

 

Das LBGR weist darauf hin, dass alle bergbaulichen Konzessionen nach Rohstoffarten unter „Service / Webservices / Fachinformationssystem Bergbau“ unter der Internetseite der LBGR veröffentlicht werden.

 

Es teilt weiter mit:


„Bei laufenden Genehmigungsverfahren werden grundsätzlich die betroffenen Bezirksämter als Träger öffentlicher Belange bereits im Konzessionsverfahren beteiligt und erlangen somit frühzeitig über geplante Vorhaben Kenntnis, die der Bezirksverordnetenversammlung mitgeteilt werden könnten.“

 

 
 

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