Drucksache - 1027/XIX
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 21.5.2014 folgenden Beschluss:
„Das Bezirksamt wird ersucht, in Zusammenarbeit mit den weiteren zuständigen Stellen zu prüfen, ob für den Denkmalbereich Grazer Damm / Grazer Platz als Ensemble von großer historischer und städtebaulicher Bedeutung Mittel aus dem Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) oder andere in Betracht kommende Programme für die Qualifizierung des öffentlichen Raums und der sozialen Infrastruktur in dem Gebiet akquiriert werden können.“
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Die genannte Siedlung ist Denkmalbereich – Gesamtanlage- im Sinne von § 2 Abs. 2 des Denkmalschutzgesetzes Berlin (DSchG Bln) und in der Berliner Denkmalliste wie folgt eingetragen:
„Grazer Damm 110/120, 122-122C, 124/170, 113/213, Siedlung Grazer Damm, 1938-40 von Hugo Virchow, Richard Pardon, Carl Cramer, Ernst Danneberg (D) Brüggemannstraße 1-8 Grazer Platz 5-24 Kauschstraße 1/11 Overbeckstraße 1/3 Peter-Vischer-Straße 29/39, 41-44 Pöppelmannstraße 1/11 Riemenschneiderweg 2/88 Rubensstraße 53/61 Vorarlberger Damm 2/22 (TEM-SCH/SCHÖN-G) Andere erhaltungsrechtliche Festlegungen bestehen nicht.
Das Bezirksamt hat den Senator für Stadtentwicklung und Umwelt mit Schreiben vom 13.6.2014 gebeten, zu dem Beschluss und insbesondere zu den Fördermöglichkeiten und –voraussetzungen Stellung zu nehmen.
Dieser antwortete mit Schreiben vom 11.7.2014 wie folgt:
„Ich habe Ihre Anfrage über Fördermöglichkeiten für den Grazer Damm/Grazer Platz geprüft und sehe derzeit stadtentwicklungspolitisch keine Notwendigkeit und keinen Handlungsansatz für ein integriertes Stadterneuerungsverfahren und den Einsatz von Fördermitteln. Es müssten für dieses Wohnquartier Problemlagen oder öffentlicher Handlungsbedarf und Entwicklungsstrategien dargelegt werden, wenn dieser Ansatz weiter verfolgt werden soll.
Der Denkmalbereich Grazer Damm ist eine Wohnsiedlung mit baukulturell hochwertiger Bausubstanz. Für Baumaßnahmen zur Erneuerung von Denkmalen stehen den Eigentümern erhöhte steuerliche Abschreibungen gemäß §§ 7 i, 10 f und 11 b Einkommenssteuergesetz (EstG) sowie Förderangebote der KfW zur Verfügung. Nähere Informationen zur steuerlichen Förderung sind bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt unter http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/denkmal.shtml abrufbar.
Die KfW Bankengruppe bietet im Rahmen des“CO2-Gebäudesanierungsprogrammes“ des Bundes u.a. einen Förderbaustein „Effizienzhaus Denkmal“ für Denkmale und besonders erhaltenswerte Bausubstanz. Antragsberechtigt sind u.a. Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften. Ich bitte Sie, die Eigentümer auf diese Fördermöglichkeiten hinzuweisen.“
Dieser Anregung wird das Bezirksamt folgen.
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