Drucksache - 1019/XIX  

 
 
Betreff: Kaufoption durch städtische Wohnungsgesellschaften zu Wohnprojekten von der TARSAP im Schöneberger Norden anregen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksverordnete DIE LINKEBezirksamt
Verfasser:Frau Dr. Klotz, SibyllSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
16.04.2014 
32. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung Beratung
14.05.2014 
28. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
21.05.2014 
33. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
19.11.2014 
40. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung Entscheidung
10.12.2014 
34. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
14.01.2015 
35. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
MzK

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 21.05.2014 folgenden Beschluss:

 

„Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt bei den städtischen Wohnungsunternehmen anzuregen, den Aufkauf der Häuser Kulmer Straße 1-4 und Alvenslebenstraße 12 und 12a von der TARSAP GmbH zu prüfen und den Eigentumsübergang in Verhandlungen zu unterstützen.“

 

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Das Bezirksamt hat mit den drei im Bezirk Tempelhof-Schöneberg vertretenen städtischen Wohnungsunternehmen Stadt und Land, Gewobag und degewo Kontakt aufgenommen und über den BVV-Beschluss informiert. Alle drei Unternehmen signalisierten zunächst Interesse an dem Erwerb weiterer Immobilien im Bezirk.

Die Stadt und Land teilte mit, dass sie der TARSAP gegenüber ihr Ankaufsinteresse signalisiert hätte und eine Ankaufsprüfung erfolgt sei. Bedauerlicherweise kommt danach ein Erwerb des Objekts durch die Stadt und Land nicht in Frage. Als Begründung führte die Stadt und Land aus, dass die TARSAP bereits eine Aufteilung der Wohnanlage vorgenommen und vier Eigentumseinheiten an Einzelerwerber abverkauft habe. Außerdem sei die Kaufpreisvorstellung der TARSAP für ein bestandhaltendes Unternehmen zu hoch.

Aufgrund der Informationen durch die Stadt und Land hat auch die degewo mitgeteilt, dass für sie ein Erwerb wirtschaftlich nicht darstellbar sei.

Auch die Gewobag hat letztendlich mitgeteilt, dass sie nicht beabsichtigt in Kaufverhandlungen mit der TARSAP einzutreten, da sie keine Wohnungsbestände erwerbe, bei denen sie nicht 100% übertragen bekommt.

 

 

 

 
 

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