Drucksache - 1019/XIX
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 21.05.2014 folgenden Beschluss:
„Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt bei den städtischen Wohnungsunternehmen anzuregen, den Aufkauf der Häuser Kulmer Straße 1-4 und Alvenslebenstraße 12 und 12a von der TARSAP GmbH zu prüfen und den Eigentumsübergang in Verhandlungen zu unterstützen.“
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Das Bezirksamt hat mit den drei im Bezirk Tempelhof-Schöneberg vertretenen städtischen Wohnungsunternehmen Stadt und Land, Gewobag und degewo Kontakt aufgenommen und über den BVV-Beschluss informiert. Alle drei Unternehmen signalisierten zunächst Interesse an dem Erwerb weiterer Immobilien im Bezirk. Die Stadt und Land teilte mit, dass sie der TARSAP gegenüber ihr Ankaufsinteresse signalisiert hätte und eine Ankaufsprüfung erfolgt sei. Bedauerlicherweise kommt danach ein Erwerb des Objekts durch die Stadt und Land nicht in Frage. Als Begründung führte die Stadt und Land aus, dass die TARSAP bereits eine Aufteilung der Wohnanlage vorgenommen und vier Eigentumseinheiten an Einzelerwerber abverkauft habe. Außerdem sei die Kaufpreisvorstellung der TARSAP für ein bestandhaltendes Unternehmen zu hoch. Aufgrund der Informationen durch die Stadt und Land hat auch die degewo mitgeteilt, dass für sie ein Erwerb wirtschaftlich nicht darstellbar sei. Auch die Gewobag hat letztendlich mitgeteilt, dass sie nicht beabsichtigt in Kaufverhandlungen mit der TARSAP einzutreten, da sie keine Wohnungsbestände erwerbe, bei denen sie nicht 100% übertragen bekommt.
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