Drucksache - 0957/XIX
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 22.01.2014 folgenden Beschluss:
„Die BVV ersucht das Bezirksamt, sich bei den zuständigen Stellen von Vivantes sowie den Senatsverwaltungen für Finanzen und für Gesundheit / Soziales dafür einzusetzen, alle rechtlichen Vorgaben und Verfahrensweisen hinsichtlich des ersten förmlichen Bieterverfahren zu überprüfen und dieses bei Feststellung von Fehlern für unwirksam zu erklären und den Zuschlag nicht dem formal Höchstbietenden zu erteilen.
Außerdem fordern wir Vivantes auf, die noch nach dem Ende des ersten Verfahrens gelaufenen Verhandlungen mit Pinel weiter zu führen.
Bei einem möglichen zweiten Verfahren sollten zudem alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um die mit einer Zerschlagung der bestehenden sozialen Institutionen einhergehenden mittel- und langfristigen Kosten für die Allgemeinheit bei einem erneuten Verkaufszuschlag mit einzubeziehen.
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Das Bezirksamt hat neben dem Senator für Finanzen und dem Senator für Gesundheit und Soziales auch den gesamten Aufsichtsrat von Vivantes angeschrieben und darum gebeten das Wohnhaus in der Dominicusstraße an Pinel zu veräußern, um die dort stattfindende gute Betreuung schwerst psychisch kranker Menschen fortführen zu können.
Durch Pressemitteilungen und Gesprächen einzelner Bezirksamtsmitglieder mit Journalisten wurde darüber hinaus eine entsprechende Öffentlichkeit hergestellt. Nicht zuletzt durch die Aktivierung der zum Abgeordnetenhaus vorhandenen Kontakte konnte ein Beschluss des Vermögensausschusses erreicht werden, der den Senat aufgefordert hat, den Grundstücksverkauf ergebnisoffen zu überprüfen mit dem Ziel, das Projekt der Enthospitalisierung am Ort oder standortnah zu erhalten.
Wie Pinel mitteilte ist nunmehr am 07.10.2014 ein Kaufvertrag zwischen Vivantes und Pinel über den Erwerb des Wohnhauses Dominicusstraße zum Höchstbieterpreis abgeschlossen. Dieser ist bis zur Zustimmung der Aufsichtsräte und des Abgeordnetenhauses schwebend unwirksam.
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