Drucksache - 0945/XIX  

 
 
Betreff: Nicht oder eingeschränkt nutzbare Sporthallen nutzbar machen!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Frakt. GRÜNE, SPDBezirksamt
Verfasser:Frau Kaddatz, JuttaSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
22.01.2014 
29. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
21.05.2014 
33. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Sport Kenntnisnahme
10.06.2014 
23. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Sport zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   
Ausschuss für Facility Management Kenntnisnahme
24.06.2014 
22. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Facility Management zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   
26.08.2014 
23. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Facility Management erledigt   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Mitteilung zur Kenntnisnahme
Anl. II zur DS 0945_XIX
Anl. I zur DS 0945_XIX

Das Bezirksamt wird ersucht, alle aktuell nicht oder eingeschränkt nutzbaren Sporthallen tabellarisch aufzulisten und dabei folgende Angaben zu machen:

Das Bezirksamt teilt zu der o.g. Drucksache folgendes mit:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg hat am 22.01.2014 die Drucksache Nr. 0945/XlX beschlossen und das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin ersucht, alle aktuell nicht oder eingeschränkt nutzbaren Sporthallen tabel­larisch aufzulisten und dabei folgende Angaben zu machen:

 

      Name der Sporthalle, Anschrift

      Datumangabe (seit wann besteht der Ausfall/die Einschränkung?)

      KLR-Mengen p.a. (im betriebsfähigen Zustand und aktuell; ggf. Null-Angabe)

      Kurzbeschreibung der zum Ausfall oder zur Einschränkung der Nutzbarkeit führenden Mängel

      Provisorische Maßnahmen zur Behebung der Mängel (auch wenn diese in einigen Jahren wieder auftreten)

      Kosten der provisorische Maßnahmen (ggf. grob schätzen)

      Ja/Nein-Angabe (ist die Maßnahme in der Hochbauplanung 2014 berücksichtigt?)

      Kosten der Gesamtsanierung (ggf. grob schätzen)

      Monatsangabe (wann ist nach aktueller Planung die Sporthalle wieder nutzbar?)

 

Des Weiteren sollten für die Sporthallennutzung Angaben zu den entsprechenden Produkten (Gesamtmengen, Selbstkosten pro Einheit (Stückkosten) in 2012 und 2013 und der jeweilige Median) aufbereitet werden.

 

Das Bezirksamt hat die von der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schö­ne­berg geforderten Informationen zusammengestellt und in der Anlage beigefügt.

 
 

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