Drucksache - 0939/XIX
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 22.01.2014 folgenden Beschluss:
Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt sich an zuständiger Stelle des Senats dafür einzusetzen, dass das Wohngeld um 10% angehoben wird, und zukünftig eine kontinuierliche Anpassung an die Mietentwicklung erfolgt.
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Das Bezirksamt hat sich wegen dieser Angelegenheit an den Senator für Stadtentwicklung und Umwelt gewandt. Dieser hat sich hierzu wie folgt geäußert:
„Ich teile die Auffassung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg, dass das Wohngeld an die gestiegenen Mieten angepasst werden muss.
Das Wohngeld ist seit dem Jahr 2009 nicht mehr an die Entwicklung der Wohnkosten angepasst worden und schafft so kaum eine wirksame Entlastung, wenn anrechenbare Mietobergrenzen überschritten werden.
Ich habe deshalb bereits im März letzten Jahres zusammen mit meinen Kolleginnen und Kollegen der Bauministerkonferenz einen Beschluss zum bezahlbaren Wohnen gefasst, mit dem die Bundesregierung neben vielen anderen ebenfalls wichtigen Punkten aufgefordert wird, eine Anpassung des Wohngeldes an die allgemeine Mieten- und Einkommensentwicklung sowie eine Aktualisierung der Höchstbeträge für Miete und Belastung zu überprüfen.
Im Januar dieses Jahres hat die Bauministerkonferenz den Beschluss noch einmal bekräftigt und gefordert, dass die Anpassung des Wohngeldes neben weiteren wohnungspolitischen Themen schwerpunktmäßig vorangetrieben werden muss.
Die Bauministerkonferenz hat darüber hinaus darum gebeten, frühzeitig in die Umsetzung mitein-bezogen zu werden, um an den Zielsetzungen mitwirken zu können. Bundesbauministerin Dr. Barbara Hendricks (SPD) hat nun bereits angekündigt, die Leistungen des Wohngeldes zu verbessern. Diese soll gerade Rentnerinnen und Rentnern sowie Familien mit Kindern zugute kommen.
Hierzu wird es in Kürze ein Gespräch mit den Bundesländern geben.
Ich werde mich bei diesem und auch bei der weiteren Umsetzung für eine Verbesserung der Wohngeldleistungen einsetzen.“
Zwischenzeitlich finden bereits intensive Gespräche zwischen dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit und den zuständigen Ministerien bzw. Senatsverwaltungen der Länder über die Wohngeldnovelle statt. Der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt liegt bereits ein erster Entwurf einer Wohngeldnovelle vor, der eine deutliche Erhöhung des Wohngeldes vor. Es wird eine Novellierung zum 01.01.2015 angestrebt. |
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