Drucksache - 0925/XIX  

 
 
Betreff: Radwege um den Attilaplatz
Status:öffentlichAktenzeichen:siehe auch DS 0926/XIX
 Ursprungaktuell
Initiator:Ausschuss für Bürgerdienste und OrdnungsamtBezirksamt
Verfasser:Herr Schworck, OliverSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Verkehr und Grünflächen XIX.Wahlperiode Beratung
27.10.2014 
28. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Grünflächen mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten Beratung
21.10.2014 
30. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Ordnungsamt      
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
11.12.2013 
28. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Erledigung
17.09.2014 
37. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
Beschlussempfehlung
Mitteilung zur Kenntnisnahme
5. Version vom 17.10.2014

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung:

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 11. Dezember 2013 folgende Beschlüsse:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich bei der VLB dafür einzusetzen, dass die

Benutzungspflicht für den Teil des stadteinwärts führenden Radweges der Attilastr. südl. des Attilaplatzes aufgehoben wird.

 

Das BA wird aufgefordert, sich bei der VLB dafür einzusetzen, dass in nördl. und südl. Richtung jeweils hinter der Kreuzung des Te-Damms und der Ordensmeisterstr. eine Fahrbahnmarkierung (Verschränkung des Radweges) erfolgen soll, damit der Radverkehr nicht direkt auf die parkenden Kfz. trifft.

 

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Das Bezirksamt hat sich zur Beantwortung der beiden Beschlüsse an die zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt gewandt und von Herrn Staatssekretär Gaebler hierzu folgende Antwort erhalten:

 

„Radwegebenutzungspflicht in der Attilastraße in der Zufahrt zum Attilaplatz

 

Die Radwegbenutzungspflicht in der südwestlichen Zufahrt der Attilastraße zum Attilaplatz muss noch bis zu dem Umbau der Lichtzeichenanlage, welcher im Zusammenhang mit einer ÖPNV-Beschleunigungs-Maßnahme steht und einer verbesserten Verkehrssicherheit dienen soll, erhalten bleiben. Aus diesem Grunde wurde im Mai 2013 auch lediglich eine eher einfache und kostengünstige Verkehrsmaßnahme angeordnet, um eine ungehinderte Radwegauffahrt auf den baulich angelegten

 

Radweg zu ermöglichen (vgl. Anlage). Ein Vollzug dieser Maßnahme wurde von Ihrem Tiefbauamt bisher jedoch nicht gemeldet.

 

Darüber hinaus muss die Benutzungspflicht auch solange beibehalten werden, bis die Räumzeiten für den Radverkehr im Fahrbahnbereich des Attilaplatzes in den Signalzeitenplänen berücksichtigt sind. In diesem Zusammenhang sind aktuell für alle Zufahrten des Attilaplatzes Benutzungspflichten der Radwege erforderlich und auch angeordnet. Warum die Verkehrszeichen Z 237 StVO entfernt und trotz mehrmaliger Hinweise an das bezirkliche Tiefbauamt in den vergangenen Jahren nicht wieder aufgestellt wurden, kann von hier aus nicht nachvollzogen werden.

 

Mit dem o.g. Umbau wäre zukünftig nur noch in der nordöstlichen Zufahrt der Attilastraße zum Attilaplatz eine Benutzungspflicht notwendig. Diese unterscheidet sich von den anderen vier Zufahrten zum Attilaplatz, weil sie als Einzige über vier Fahrstreifen im Stauraum verfügt. Geradeaus fahrende Radfahrer, die dem Verlauf der Attilastraße weiter folgen wollen, wären gezwungen, sich in den dritten Fahrstreifen von rechts einzuordnen. Ich sehe diese Verkehrssituation in Anbetracht der insgesamt schwierigen Verhältnisse am Attilaplatz mit seinen fünf Knotenpunktarmen als verkehrsgefährdend an. Aus diesem Grund soll die Radwegbenutzungspflicht auf so kurzer Strecke wie möglich beibehalten werden. Sie beginnt in Höhe der Renate-Privatstraße, von welcher die Radfahrenden durch eine Markierung analog Regelplan 300 für ca. 80 m auf den baulich angelegten Radweg geführt werden. Ruhender Verkehr befindet sich im Bereich des benutzungspflichtigen Radwegteils nicht.

 

Gegenwärtig ist in dieser Angelegenheit jedoch ein Verwaltungsstreitverfahren vor dem Verwaltungsgericht Berlin anhängig, weshalb abzuwarten bleibt, ob das Gericht meine Bedenken teilt.

 

Lichtzeichenanlage Tempelhofer Damm / Friedrich-Karl-Straße / Ordensmeisterstraße

 

Hinsichtlich der Lichtzeichenanlage Tempelhofer Damm / Friedrich-Karl-Straße / Ordensmeisterstraße verweise ich auf den bereits geführten umfangreichen Schriftverkehr.

 

Die Verflechtungsmöglichkeit im nördlichen und südlichen Abflussraum der Lichtzeichenanlage ist bereits seit 2009 vorhanden. Seinerzeit wurde für die Radverkehrsführung beidseits der Straße Tempelhofer Damm die Schaffung einer Verpflechtungsstrecke für Radfahrer im Abflussraum der Lichtzeichenanlage mittels Haltverboten vom Bezirksamt für erforderlich gehalten und mit Schreiben der VLB vom 15.10.2009 angeordnet. Nach dem BVV-Beschluss Drcks. 0151/XIX vom 25.04.2012 sollten die nord-südlichen Fahrradfurten im und hinter dem Kreuzungsbereich dann wieder entfernt werden.

 

In diesem Zusammenhang hatte ich Sie mit Schreiben vom 02.10.2012 dahingehend informiert, dass die bereits verlängerten Markierungen der Radfahrerfurten in Verbindung mit den Halteverboten angeordnet wurden, damit sich die Radfahrer auf etwas längerer Strecke in den Fließverkehr einordnen können. Die Radfahrermarkierung dient der Erhöhung der Akzeptanz der – sonst für Kraftfahrer nicht nachvollziehbaren – Haltverbote. Es handelt sich hierbei um eine stadtweit übliche Radfahrerführung in Straßen ohne Radverkehrsanlagen, weshalb die VLB keine Änderungen der dortigen Radverkehrsführung vorzunehmen beabsichtigt.

 

Die Länge der Markierungen beträgt zwar nur 7 m in Fahrtrichtung Norden bzw. 12 m in Richtung Süden. Eine Verlängerung des Haltverbotes auf jeweils 20 m wäre mit dem erheblichen Parkdruck bzw. Ladebedarf nicht zu vereinbaren und würde umso mehr zur Missachtung der Haltverbote führen. Eine aktuelle Verkehrsunfallauswertung hat zudem gezeigt, dass innerhalb der letzten drei Jahre kein Verkehrsunfall mit Radfahrerbeteiligung registriert wurde, der auf Probleme beim „Einfädeln“ der Radfahrer in den Fließverkehr zurückzuführen war.

 

Ich bitte daher um Verständnis, dass aus unserer Sicht keine weiteren Veränderungen vorgenommen werden sollten.“

 

 

Hierzu ergänzt der Fb Straßen:

 

„Die Anordnung der VLB zur Attilastraße 165 ist am 07.08.2013 durch den Fachbereich Straße umgesetzt worden. Wann und durch wen (insbesondere ggf. durch Bauarbeiten der Leitungsbetriebe) das Zeichen 237 entfernt worden ist, ist nicht bekannt. Es lag im Fachbereich Straßen auch keine Meldung über ein fehlendes Verkehrszeichen vor. Mit der Kenntnisgabe ist das Anbringen des Verkehrszeichens beauftragt worden und ist seit dem 09.07.2014 wieder am vorgesehenen Ort.“

 

 
 

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