Drucksache - 0887/XIX
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 16.04.2014 folgenden Beschluss:
Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, zu prüfen, ob und in welcher Form auf den Internetseiten des Bezirks ein Register der im Bezirk anerkannten Träger der freien Jugendhilfe und ihre Kurzprofile aber auch die dem Bezirksamt bekannten anderen im Bezirk tätigen Träger der freien Jugendhilfe veröffentlicht werden können.
Sollten Gründe vorliegen, die gegen Veröffentlichung einzelner Adressen/Träger sprechen, werden diese Träger nicht veröffentlicht.
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Das Ergebnis der Prüfungen hat ergeben, dass die Erstellung eines Registers in einem eingeschränkten Maß möglich ist. Ein lückenloser Überblick über alle anerkannten Träger der freien Jugendhilfe ist nur auf Landesebene möglich. In deren Zuständigkeit wäre auch die Erstellung einer entsprechenden Datenbank sinnvoll. Viele Träger haben ihre Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe über eine Mitgliedschaft bei einem Dachverband erhalten (z.B. DPW o.ä.), ohne dass das Jugendamt am Verfahren beteiligt war oder von dem Vorgang Kenntnis erhalten hat. Eigene Erkundungen des Jugendamtes erfolgen immer dann, wenn es konkret um die Beauftragung oder die finanzielle Förderung eines Trägers geht.
Für den Bereich der bezirklich geförderten freien Träger von Projekten nach § 11,13(1), 16 SGB VIII ist die Erstellung eines solchen Registers mit Rechtsform, Anschrift und Kontaktdaten möglich. Dazu können Kurzprofile zu den geförderten Projekten erstellt werden. Bereits in 2014 und in 2015 sind für eine Vielzahl von Projekten Steckbriefe entstanden. Auf dieser Grundlage wird auch als nächster Schritt eine tabellarische Zusammenerfassung erfolgen, die der Funktion eines Registers gleichkommt.
Hinsichtlich anderer (nicht im Bezirk geförderter) Träger ist dies für das o.g. Leistungsfeld, allerdings ohne Anspruch auf Vollständigkeit, ebenfalls grundsätzlich möglich.
Das Bezirksamt schlägt vor, dass im Rahmen der Jugendhilfeplanung und deren Umsetzung auch die Klärung erfolgen sollte, in welcher Weise der Ausbau des Registers auch in anderen Leistungsfeldern erfolgen kann und welche Daten dazu benötigt werden. Angesichts des Umfangs von Trägern im Bereich der Kindertagesbetreuung und der Hilfen zu Erziehung sollte dabei berücksichtigt werden, wie dies auch personell kontinuierlich leistbar ist. |
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