Drucksache - 0868/XIX
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 20.11.2013 folgenden Beschluss:
„Die BVV empfiehlt dem Bezirksamt, sich beim Senat von Berlin für ein Moratorium bei der angestrebten Nutzung des Tempelhofer Felds einzusetzen. Planungen und Umsetzungen sollen vorerst ausgesetzt werden. Dieses Moratorium soll gelten, bis das Volksbegehren bzw. der Volksentscheid „100% Tempelhofer Feld“ im Verfahren abgeschlossen ist. Der Planungs- und Umsetzungsstopp soll auch für den Bau des Wasserbeckens und des Erdwalls gelten.
Wir fordern ein ergebnisoffenes, transparentes Bürgerbeteiligungsverfahren nach zeitgemäßen Standards. Hierfür benötigt Berlin eine geeignete Organisationsform.
Berlin und die an das Tempelhofer Feld angrenzenden Bezirke brauchen eine Diskussion über Planungsalternativen zur Bebauung oder Nichtbebauung des Feldes, zur Nutzung der Bestandsgebäude, zu Standort und Konzept der ZLB, zur Freiflächengestaltung und zum integrierten Stadtentwicklungskonzept (InSEK) Tempelhofer Feld und Verflechtungsraum. Das Tempelhofer Feld und seine zukünftige Nutzung werfen auch die Frage auf, wie sich die Berliner Innenstadt unter den veränderten klimatischen Bedingungen entwickeln soll.“
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Mit Schreiben vom 22.01.2014 ist die Empfehlung der BVV, ein Moratorium für die Planungen auf dem Tempelhofer Feld zu veranlassen, an Herrn Senator Müller gegangen. Eine Antwort ist, trotz entsprechender Bitte, hierzu nicht erfolgt. Mit dem Erfolg des Volksentscheides vom 25. Mai diesen Jahres sind die Planungen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung ohnehin überholt, eine Bebauung für Wohnen und Gewerbe sowie der geplante Bau der ZLB kommen nicht mehr in Betracht. |
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