Drucksache - 0858/XIX  

 
 
Betreff: Festsetzung des Entwurfs des Bebauungsplans 7-21 für das Gelände südlich Yorckstraße und östlich der Nord-Süd Bahntrasse bestehend aus den Flurstücken 14 und 32 (Flur 67), Teilflächen der Flurstücke 37 und 38 (Flur 67), einer Teilflä-che des Grundstücks Kreuzbergstraße 40 sowie einem Abschnitt der Monumentenbrücke im Be-zirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtAusschuss für Stadtentwicklung
  Janke, Reinhard
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
23.10.2013 
26. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung Beratung
13.11.2013 
22. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
20.11.2013 
27. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung
7-21BegründungFestsetzung
7-21VermerkÖFFStandFestsetzung
7-21RVOBA-BVV-Vorlage Anlage 3
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Plan
Beschlussempfehlung

des Bezirksamtes Tempelhof - Schöneberg von Berlin gemäß § 12 Absatz 2 Nummer 4 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) über die Festsetzung des Entwurfs des Bebauungsplans

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

die Beschlussvorlage des Bezirksamtes Tempelhof - Schöneberg von Berlin gemäß § 12 Absatz 2 Nummer 4 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) über die Festsetzung des Entwurfs des Bebauungsplans

7-21 für das Gelände südlich Yorckstraße und östlich der Nord-Süd Bahntrasse bestehend aus den Flurstücken 14 und 32 (Flur 67), Teilflächen der Flurstücke 37 und 38 (Flur 67), einer Teilfläche des Grundstücks Kreuzbergstraße 40 sowie einem Abschnitt der Monumentenbrücke im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg wird beschlossen.

 
 

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