Drucksache - 0858/XIX
Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
die Beschlussvorlage des Bezirksamtes Tempelhof - Schöneberg von Berlin gemäß § 12 Absatz 2 Nummer 4 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) über die Festsetzung des Entwurfs des Bebauungsplans 7-21 für das Gelände südlich Yorckstraße und östlich der Nord-Süd Bahntrasse bestehend aus den Flurstücken 14 und 32 (Flur 67), Teilflächen der Flurstücke 37 und 38 (Flur 67), einer Teilfläche des Grundstücks Kreuzbergstraße 40 sowie einem Abschnitt der Monumentenbrücke im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg wird beschlossen. |
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