Drucksache - 0856/XIX
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt, das Bezirksamt zu beauftragen, bei der Senatsverwaltung für Finanzen die Übertragung des Fachvermögens der Sternwarte und des Planetariums in das Sondervermögen des Landes Berlin (SILB) zum nächst möglichen Zeitpunkt einzuleiten.
Begründung:
Die beiden Einrichtungen sind dem Fachvermögen des Schul- und Sportamts zugeordnet. Überwiegend wird der Bezirk durch die Anrechnung der budgetunwirksamen Infrastrukturkosten belastet. Der Aufwand des Bezirks für den Betrieb der beiden Einrichtungen kann nicht direkt refinanziert werden, da eine Abbildung in einem gesonderten Produkt nicht möglich ist.
Für den laufenden Betrieb erhält der Betreiber - Wilhelm-Foerster-Sternwarte e.V. – von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft seit Jahren eine jährliche Zuwendung von 300.000 €
Mit dem Ziel, die Belastungen durch Infrastrukturkosten durch die beiden Einrichtungen für den Bezirk zu beenden, wurde bereits 2009 Kontakt mit der zuständigen Senatsverwaltung aufgenommen.
Bei der Senatsverwaltung wurde die Bereitschaft signalisiert, den betrieb der Einrichtungen sicherzustellen und hierbei auch die zukünftig zu erfolgende Übertragung des Fachvermögens in das Sondervermögen des Landes Berlin mit einzubeziehen.
Im weiteren Verlauf der Prüfungen durch die SenBJW wurde die Notwendigkeit, ein gemeinsames Konzept für die beiden Planetarien und Sternwarten in Berlin zu entwickeln, erkannt.
Das Konzept wurde am 25.03.2013 von der beauftragten Integrated Consulting Group der SenBJW vorgelegt.
Wesentlicher Bestandteil ist, dass alle vier Einrichtungen – die Archenhold-Sternwarte, die Wilhelm-Foerster-Sternwarte, das Zeiss-Großplanetarium und das Planetarium am Insulaner - im vollem Umfang weiterbetrieben werden und hierbei unter einer Trägerschaft zusammengefasst werden, um eine Abstimmung der Aktivitäten der Einrichtungen innerhalb eines Gesamtkonzepts sicherstellen zu können. Hierzu gehört auch, dass die entsprechenden Immobilien entsprechend zu geordnet werden.
StS Rackles hat die Fachabteilung mit Schreiben vom 09.08.2013 darauf hingewiesen, dass die möglichst kurzfristige Einleitung der Übertragung des Fachvermögens in das Sondervermögen des Landes Berlin (SILB) einzuleiten ist. |
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