Drucksache - 0802/XIX
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 23.10.2013 folgenden Beschluss:
Der JHA/die BVV empfiehlt dem Bezirksamt, angesichts der Norm nach AG KJHG, die vorsieht, dass 10% des Gesamtjugendetats in die Jugendarbeit fließen muss, sich erneut für folgende Forderungen zur Rettung der Berliner Jugendarbeit einzusetzen:
Jugendarbeit,
Bezirke zu sichern und
Verfügung zu stellen.
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Das Bezirksamt hat sich in vielfältiger Weise für eine bessere und auskömmliche Finanzierung der Jugendarbeit im Land Berlin eingesetzt und wird nicht nachlassen, dies auch weiterhin zutun.
Für die konkret in der Beschlussempfehlung genannten Forderungen ließen sich bisher jedoch keine politischen Mehrheiten finden.
Die Aktivitäten des Bezirksamtes bestanden berlinweit sowohl in der Organisation von öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen als auch in der Mitarbeit in Arbeitsgruppen des Jugendamtes, der Produktgeschäftsstelle und im RdB. Akteure dieses Bezirks sind maßgeblich bei allen Aktivitäten vertreten und initiativ tätig. Als Schwerpunkt wird sich darauf konzentriert zu einer verlässlichen Mindestausstattung und zu
einer vergleichbaren Finanzierung und Ausstattung von Jugendfreizeitstätten in den Berliner Bezirken zu kommen. Dabei geht es nicht nur um die Erhöhung des finanziellen Gesamtvolumens, sondern auch um mögliche Veränderungen der Produktbeschreibungen in der Kostenleistungsrechnung und notwendigerweise auch um eine Überarbeitung der bestehenden Budgetierungssystematiken. Ein dazu erarbeiteter Vorschlag wird in Kürze auf in die zuständigen Gremien eingebracht werden. |
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