Drucksache - 0782/XIX
Wir fragen das Bezirksamt:
1. Welche Auswirkungen ergeben sich für den Bezirk nach dem Fällverbot der Linden durch das Oberverwaltungsgericht?
2. Hat vor Erteilung des Baurechts eine Beteiligung des Naturschutzamtes hinsichtlich der Fällung der Straßenbäume sowie des Grünflächenamtes hinsichtlich der Böschungsvegetation stattgefunden? Wenn nein, entspricht dies dem üblichen Verfahrensablauf bei Bauvorhaben im Bezirk?
3. Trifft es zu, dass der Investor einen Schadensersatz von 20.000 € täglich gegen das Bezirksamt geltend machen will und wie beurteilt das Bezirksamt die Aussichten für Schadensersatz durch Bauverzögerung?
4. Welche Maßnahmen hat das Bezirksamt unternommen, um dem Beschluss der BVV Drs. 0775/XIX uneingeschränkter Erhalt der Böschungsvegetation nachzukommen und treffen Gerüchte zu, dass die Grundstücksgrenze zwischen der Fläche des Bezirks und der Fläche des Investors nicht klar festgelegt wurde?
5. Was sind die wichtigsten Inhalte des Gutachtens über schützenswerte Flora und Fauna der Böschung in der Crellestraße 22a und welche Folgerungen beabsichtigt das Bezirksamt daraus zu ziehen?
6. Was sind die Prüfungsergebnisse des Bezirksamtes zur Drs. 0774/XIX, sollen ggf. die schriftlich formulierten Planungsziele des Bezirksamtes den mündlichen Aussagen im Ausschuss angepasst werden?
7. Wie stellt sich das Bezirksamt künftig eine angemessene Beteiligung der BVV im Verfahren Crellestraße vor?
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