Drucksache - 0743/XIX  

 
 
Betreff: Bauprojekt Crellestraße und B-Plan 7-69 zum Grünzug
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksverordnete DIE LINKE, Frakt. PIRATENBezirksverordnete DIE LINKE, Frakt. PIRATEN
Verfasser:1. Herr Gindra, Harald
2. Herr Ickes, Michael
Wissel, Elisabeth
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
19.06.2013 
22. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
Große Anfrage
0743_XIX Antwort Crelle22a_SPD

Wir fragen das Bezirksamt:

Wir fragen das Bezirksamt:

 

1.      Wann, aus welchen Gründen und auf wessen Veranlassung wurde das Grundstück Crellestr. 22a aus dem Geltungsbereich des B-Plans 7-69 herausgenommen?

2.      Wann, aus welchen Gründen und auf wessen Veranlassung wurde für das Grundstück Crellestr. 22a ein eigenes Flurstück gebildet?

3.      Wann wurde das Grundstück verkauft, wer waren die Alt- und Neueigentümer und aus welchen Gründen bestand kein Vorkaufsrecht des Bezirks?

4.      Auf welcher Grundlage wurde 2011 ein Vorbescheid zur grundsätzlichen Bebaubarkeit des Grundstücks erteilt und wie wurde darüber die BVV unterrichtet?

5.      Sieht das Bezirksamt eine dürftige Mitteilung im Bericht aus der Verwaltung des Stadtentwicklungsausschusses am 13.3.13 als ausreichende Unterrichtung zu diesen wesentlichen Veränderungen in dem Quartier an?

6.      Welche Lehren hat das Bezirksamt daraus gezogen, dass eine ähnliche Art der Unterrichtung bezüglich der Umbaumassnahmen im Lassenpark 2010 zu einem langanhaltenden und kostenintensiven Konflikt zwischen Bezirksamt und BVV führten?

7.      Zu welchen Zeitpunkten und Anlässen hat das Bezirksamt die Notwendigkeit zur Aufstellung eines Bebauungsplans für das Grundstück geprüft und verworfen?

8.      Welche Erwägungen des Bezirksamts liegt die Bewertung zugrunde, dass die hochverdichtete 7-stöckige Bebauung (GFZ > 4,1) sich in die "Eigenart der nähreren Umgebung" und das "vorhandene Orts- und Straßenbilds" einfügt?

9.      Nach welchen Baugestaltungsrichtlinien beurteilt das Bezirksamt diese Baumaßnahme und gibt es einen städtebaulichen Vertrag zu dem Bauprojekt?

10.  Wieviele schutzwürdige Bäume und sonstige Vegetation werden durch das Bauprojekt beseitigt?

11.  Welche Auswirkungen auf die Vegetation am Hang zum Grünzug erwartet das Bezirksamt?

12.  Welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt, damit protestierende Anwohnerinnen und Anwohner noch Einfluss auf Art und Umfang des Bauprojekts nehmen können?

 

 
 

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