Drucksache - 0742/XIX
Wir fragen das Bezirksamt:
1. Wann hat sich das Bezirksamt, von der noch in der Drucksache 0379/XVIII favorisierten Planung für das Grundstück Crellestr. 22a (Spielplatz und Grünfläche - Bebauungsplanentwurf XI-240) verabschiedet?
2. Hat das Bezirksamt die Bezirksverordnetenversammlung nach dem 09.02.2009 (Drs. 0379/XVIII) insbesondere in der offenkundigen Entscheidungsphase 2010/2011 dahingehend informiert, dass nunmehr eine Wohnbebauung beabsichtigt sei?
3. Ist das Bescheiden einer Bauvoranfrage gem. § 34 BauGB von den Regelungen gem. § 9, Absatz 2 BauGB gedeckt oder auf welcher anderen hinreichenden Rechtsgrundlage erfolgte dieses während der Planungsbefangenheit als Bahngelände?
4. Welches waren die Eckpunkte der Abwägung, die für die Bebauung des Grundstücks Crellestr.22a eine Genehmigung nach § 34 BauGB für möglich und die Einleitung eines ordentlichen Bauplanungsverfahrens für unnötig erachtete?
5. Welches waren die Eckpunkte der Abwägung zur Genehmigung der Fällung der straßenseitigen drei Linden und wo und in welchem Umfang hat der Bauherr für Ausgleich zu sorgen?
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