Drucksache - 0727/XIX  

 
 
Betreff: Teil-Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts für den Bereich Hauptstraße / Innsbrucker Platz
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Frakt. SPD, CDU, GRÜNEBezirksamt
Verfasser:Frau Dr. Klotz, SibyllSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
15.05.2013 
20. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Beantwortung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
11.12.2013 
28. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung Beratung
15.01.2014 
24. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
12.02.2014 
25. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Dringlichkeitsantrag
Austauschseite
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, für den Bereich Hauptstraße / Innsbrucker Platz im Sinne einer Teil-Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts die Abgrenzung der bestehenden zentralen Versorgungsbereiche bzw

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, für den Bereich Hauptstraße / Innsbrucker Platz im Sinne einer Teil-Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts die Abgrenzung der bestehenden zentralen Versorgungsbereiche bzw. die Möglichkeiten für einen ergänzenden zentralen Versorgungsbereich zu prüfen und eine Entscheidungsgrundlage zu erarbeiten.

 

Die städtebaulichen Optionen müssen auf die vorhandene Einzelhandelsstruktur in der Hauptstraße bzw. Rheinstraße Bezug nehmen und aufzeigen, wie eine Öffnung und Ergänzung erreicht werden kann. Die Umsetzungsmöglichkeiten sind im Rahmen der planerischen Ziele und Grundsätze des Vorhabens darzustellen und mit konkreten Handlungsempfehlungen auszugestalten. Dabei sind die Größe des Bauvorhabens und der städtebauliche Charakter von Friedenau besonders zu würdigen.

 

Im Interesse einer möglichst zügigen Umsetzung der mit dem Werkstattverfahren zum Standort des ehemaligen Güterbahnhofs Wilmersdorf einvernehmlichen erarbeiteten Planungsziele soll auf eine kurzfristige Erarbeitung der Grundlagen und einen Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan - vor den Sommerferien 2013 - hingewirkt werden.

 

 

Schlussbericht

 

Teilfortschreibung des Zentren- und Einzelhandelskonzeptes für den Bezirk Tempelhof-Schöneberg

 

Am 15.5.2013 (Drs. Nr 0727/XIX) hat die Bezirksverordnetenversammlung die Teilfortschreibung des Zentren- und Einzelhandelskonzeptes für den Bereich Hauptstraße / Innsbrucker Platz beschlossen. Dieser Auftrag wurde an die Fa. Junker und Kruse, Stadtforschung Planung, Dortmund, vergeben. Es sollte vor allem geprüft werden, inwieweit eine Ausweisung bzw. räumliche Abgrenzung eines weiteren oder erweiterten zentralen Versorgungsbereiches möglich ist und welche Größenordnung sich aufgrund der möglichen Standortkategorie für einen Lebensmittelmarkt ableiten lässt.

Zu dem nunmehr vorliegenden Konzept erfolgt bis zum 19. November 2013 die Herstellung des Einvernehmens mit der für Stadtentwicklung zuständigen Senatsverwaltung sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß AV Zentrenkonzepte. Relevante Einwände wurden nicht vorgebracht.

Das Fazit des Konzeptes soll Gegenstand einer bezirklichen Beschlussfassung im Sinne von § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch werden. Hierzu wurde eine Vorlage zur Beschlussfassung für die BVV erarbeitet.

Das vollständige Ergebnis des Gutachtens ist dem Schlussbericht beigefügt. Es soll zu gegebener Zeit im Internet veröffentlicht werden. Aus dem Kapitel 6 (Fazit, Seite 34) ergibt sich, eine konzeptkonforme Dimensionierung für einen Lebensmittelmarkt im Bereich des Vorhabenstandortes Güterbahnhof Wilmersdorf in Friedenau unter Anwendung der Ausnahmeregel zum Grundsatz 3 des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für den Bezirk Tempelhof-Schöneberg (35%-Regel) mit einem Umfang von 1.800 bis 2.100m² Gesamtverkaufsfläche (inkl. 15% Randsortimente).

 
 

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