Drucksache - 0709/XIX  

 
 
Betreff: Sachstand 1. Gemeinschaftsschule
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksverordnete DIE LINKEBezirksamt
Verfasser:Frau Kaddatz, JuttaSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Schule Kenntnisnahme
16.10.2013 
18. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule vertagt   
05.11.2013 
19. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Beantwortung
15.05.2013 
20. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
18.09.2013 
24. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Hauptausschuss Kenntnisnahme
02.10.2013 
30. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses vertagt   
06.11.2013 
31. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Austauschseite
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

1.   Wie sehen die Planungen des Bezirksamtes aus, um die 1. Gemeinschaftsschule zu einer vollfunktionsfähigen Schule an einem Standort zu entwickeln ? Welches Soll-Konzept wird für diese Schule verfolgt ?

 

Siehe Darstellung zu 2.

 

 

2.   In welchen Schritten und Zeitrahmen soll dieses Ziel erreicht werden ?

 

Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg (Schulträger), die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft und die Gemeinschaftsschule Schöneberg (07K12) haben gemeinsam umfangreiche Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen der Schule am Standort Rubensstraße abgestimmt und vorangetragen.

 

Hierzu zählen

 

-       die Entwicklung und Abstimmung einer Einpassplanung

-       die Konzentration auf einen Schulstandort

-       die Festlegung der 3-Zügigkeit

-       die Gründung der Gemeinschaftsschule Schöneberg

-       der Einsatz der Schulsekretärinnen an drei Standorten

-       der Einsatz der Hausmeister an drei Standorten

-       die Nutzung der ehemaligen Hausmeisterwohnung

-       die Einberufung einer Steuerungsrunde für die Schule unter Beteili-

gung des Bezirksamtes, der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend

                      und Wissenschaft (Schulaufsicht) und der Eltern,

 

-                            die Unterstützung durch einen externen Moderator/ Sachverständi-

                 gen

-       die teilweise Verlagerung der Musikschule

die Anmeldung baulicher Maßnahmen im Rahmen des SSSP

    -                            der Erhalt und die Verlagerung des Produktiven Lernens an den

Standort Otzenstraße

-                            die planmäßige Überleitung zur 3-zügigen Gemeinschaftsschule

-                            die Aufhebung des Einschulungsbereiches

-                            die Klärung des wohnortnahen Bereichen

-              ein zusätzliches Unterstützungsschreiben zur Anmeldephase des  Schuljahres 2013 / 2014 an alle Eltern des Bezirkes

-                            der Verbleib der 10. Klassen bis zum Schuljahresende 2012 / 2013 am Standort Tempelhofer Weg 62

-                            zusätzliche Ausstattung

 

für 2012:                            10.000,00 € für Lehrmittel

   

    für 2013:                            18.156,10 € für Lehrmittel

                                            9.717,42 € Umzugskosten

                                          22.425,55 € Entsorgungskosten

                                          14.804,37 € Lehrmittel

 

Zu den Gebäuden der Gemeinschaftsschule gehören:

 

-            Haus „Peter“ (Grundstufe der Jahrgänge 1-6), Rubensstraße 63

-            Haus „Paul“  (Sekundarstufe der Jahrgänge 7-9), Grazer Platz 1-3

-            Sporthallen

 

Nach der Festlegung auf ein pädagogisches und organisatorisches Konzept sowie der Auswahl der Schulleitung wird die Entwicklung der Schule auch davon beeinflußt, wie die Umsetzung der notwendigen baulichen Maßnahmen erfolgen kann.

 

3.              Welche baulichen Maßnahmen sind für 2013 und in den folgenden Jahren mit der Schule und Schulaufsicht vereinbart, um die Funktionsfähigkeit der Schule zu erhöhen (Bitte Auflistung der Einzelprojekte mit Anfangs- und Abschlussterminen) ?

 

Auf der Grundlage eines mit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft abgestimmten Raumprogrammes für eine 3-zügige Gemeinschaftsschule (ohne Inklusionsschwerpunkt) wurde durch die Serviceeinheit Facility der Bezirksverwaltung Tempelhof-Schöneberg eine Einpassplanung für die Gemeinschaftsschule erstellt.

 

Für die Realisierung der erforderlichen Umbau- und Sanierungsmaßnahmen (Stand 2012) ist mindestens von folgendem Finanzierungsbedarf auszugehen:

 

-       Haus „Peter“ mit rd. 14,0 Mio €

-       Haus „Paul“  mit rd.   6,0 Mio €

-       Sporthalle 1  mit rd.   4,0 Mio €

-       Sporthalle 2  mit rd.   2,0 Mio €

Gesamt             rd. 26,0 Mio €

 

Im Rahmen der Bauunterhaltungsplanung 2012/ 2013 erfolgt derzeit die Sanierung von 10 Stück Fenstern und die Erneuerung von 60 Stück Fenstern im Haus „Peter“ (1. Bauabschnitt). Die Arbeiten erfolgen im laufenden Schulbetrieb. Zudem sind umfangreiche Schäden am Bestandsmauerwerk vorhanden, die erst nach Ausbau der alten Kunststoff-Fenster offenkundig wurden. Damit ist ein einfacher Austausch der Fenster nicht mehr gegeben.

 

Der nunmehr erforderliche Arbeitsaufwand gliedert sich wie folgt:

 

1.      Entfernung des Mobiliars

2.      Abriss des nachträglich eingebrachten Mauerwerks

3.      Ausbau des defekten Fensterelementes

4.      Reparatur des Mauerwerks (Laibungen, Anschläge, Stürze u. Pfeiler)

5.      Einbau des neuen Fensterelementes

6.      Erneuerung des Innenputzes an der gesamten Außenwand

7.      Malerarbeiten

8.      Einräumen des Mobiliars

9.      Grundreinigung

 

Zwischen den vorgenannten Arbeitsschritten sind mehrmals Schutz- und Reinigungsmaßnahmen erforderlich sowie Trocknungszeiten einzuhalten. Die Gesamtdauer der Arbeitsabfolge beträgt ca. einen Monat. Bis dato konnten 2 Räume parallel bearbeitet werden, da seitens der Schule keine weiteren Räume zur Verfügung gestellt werden konnten.

 

Mit dem Ausbau der Fenster und dem vorgefundenen Zustand des Bestandsmauerwerks wurden auch auch gravierende Schäden am Fassadenputz festgestellt. In Absprache mit der Unteren Denkmalbehörde wurde für den zugänglichen Fassadenteil ein Gutachten beauftagt mit dem Ergebnis, dass der Fassdenputz irreparabel geschädigt ist und erneuert werden muss. Ein Erhalt ist nicht möglich.

 

Damit ist für weitere Bauabschnitte ein untrennbarer Zusammenhang zwischen Fensteraustausch und Putzerneuerung gegeben.

 

Bautechnisch besteht ein solcher Zusammenhang auch zwischen der Fassade und dem Bauteil Dach.

 

In Anbetracht der bisher vorgefundenen Schäden ist es wahrscheinlich, dass auch andere Bauteile einschl. des Daches des sanierungsbedürftigen Hauses umfangreiche Schäden aufweisen.

 

Daher ist für 2013 beabsichtigt, eine umfassende bautechnische Bestandsaufnahme beider Schulgebäude erstellen zu lassen, um den erheblichen Sanierungsbedarf genauer beziffern zu können.

 

Die Sanierung bzw. Erneuerung der restlichen 169 Stück Fenster (2./ 3. Bauabschnitt) war aus Bauunterhaltungsmitteln für 2014-16 geplant.

 

Welche zusätzlichen Baumaßnahmen der Austausch der Fenster hervorruft, lässt sich vor dem Hintergrund der jetzt schon bekannten und noch zu erwartenden Bauschäden mit den derzeitigen Erkenntnissen nicht hinreichend bestimmen.

 

Daher ist hier das Ergebnis des Sanierungsgutachtens abzuwarten, bevor die Baumaßnahme weitergeführt wird (ausgenommen Bauabschnitt 1).

 

Erst auf dieser Basis können der benötigte Zeit- und Finanzrahmen und der Maßnahmenumfang bestimmt werden.

 

Im Rahmen des Schulsanierungsprogramms 2014 ist für das Haus Paul die Herrichtung von Fachräumen für Physik mit einem Kostenrahmen von 300 T€ angemeldet. Die planerische Vorbereitung erfolgt im Jahre 2013.

 

4.              Welche Finanzierungsmöglichkeiten strebt das Bezirksamt dabei an ?

 

Die erforderlichen und ineinandergreifenden Umbau- und Sanierungsmaßnahmen, welche über die begrenzten Finanzierungsoptionen der Bauunterhaltung bzw. des Schulsanierungsprogrammes deutlich hinausgehen, können in einem überschaubaren Zeitraum nur über die Investitionsplanung des Landes Berlin (Überbezirkliche Dringlichkeitsliste) erfolgen.

 

Abschließend erlaube ich mir den ergänzenden Hinweis, dass das Thema aktueller Sachstand 1. Gemeinschaftsschule auch im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Schule am 06.08.2013 ausführlich erörtert wurde.

 
 

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