Drucksache - 0699/XIX  

 
 
Betreff: über die Postion zur Neufassung des Stadtentwicklungsplans (StEP) Wohnen für Berlin
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Frau Dr. Klotz, SibyllSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:Mitteilung zur KenntnisnahmeMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung Entscheidung
08.05.2013 
16. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
29.05.2013 
17. öffentliche (Sonder) Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
17.04.2013 
19. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   

Sachverhalt
Anlagen:
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg bringt sich mit den folgenden Positionen und Änderungsvorschlägen in die Entscheidungsfindung zur Neufassung des Stadtentwicklungsplans (StEP) Wohnen für Berlin ein:

 

Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg bringt sich mit den folgenden Positionen und Änderungsvorschlägen in die Entscheidungsfindung zur Neufassung des Stadtentwicklungsplans (StEP) Wohnen für Berlin ein:

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1. Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg stimmt den im Konsens zwischen der für Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und dem Bezirksamt ausgewiesenen Standorten für Wohnungsneubau zu.

 

2. Grundsätzlich verweist das Bezirksamt darauf, dass jegliche Ausweisung von Wohnungsbaupotenzialflächen und die Realisierung von Wohnungsneubau die Bereitstellung notwendiger sozialer Infrastruktur und die Gewährleistung einer ausreichenden verkehrlichen Erschließung verbindlich gewährleisten muss. Das betrifft insbesondere Schulen, Kindertagesstätten, Kinder- und Jugendfreizeitstätten, Sport- und Erholungsangebote sowie Angebote für die wachsende Zahl älterer Menschen.

 

3. Aus Sicht des Bezirksamtes und im Ergebnis des Wohnungsmarktberichtes 2012 ist bei der Realisierung der Wohnungsflächenpotenziale gegenüber dem Senat vor allem auf die Herstellung bezahlbarer Mietwohnungen zu dringen, wobei im Bezirk Tempelhof-Schöneberg insbesondere kleinere, barrierefreie Wohnungen nachgefragt sind.

Aus Sicht des Bezirks wäre es wünschenswert, wenn mindestens die Hälfte des neuen Wohnungsbestandes in einem niedrigen Preissegment angeboten werden und sich in ihrer konkreten Höhe am Berliner Mietspiegel orientieren würde. Wünschenswert wäre außerdem, wenn ein hoher Anteil Mietwohnungen der städtischen Wohnungsbaugesellschaften bzw. Wohnungen von Wohnungsbaugenossenschaften entstehen.

 

4. Darüber hinaus weist das Bezirksamt darauf hin, dass bei der Ausweisung von Wohnungsbaupotentialflächen und der Realisierung von Wohnungsneubau Ausgleichsmaßnahmen im Grün- und Naturschutzbereich unabdingbar sind.

 

 

5. Der Bezirk spricht sich ausdrücklich dafür aus, dass hinsichtlich der Kleingartenflächen nicht vom Kleingartenentwicklungsplan 2004 in der Fassung seiner Fortschreibung 2010 abgewichen wird, d. h. Kleingärten nicht vor Ablauf der derzeitigen Schutzfristen in Anspruch genommen werden.

 

6. Das Tempelhofer Feld soll aus bezirklicher Sicht als große Freifläche für Mensch und Natur erhalten bleiben. Eine Wohnbebauung soll grundsätzlich außerhalb des Rundwegs stattfinden. Die im StEP Wohnen ausgewiesene Potenzialfläche „Columbiaquartier“ – auch bei Darstellung einer nachrangigen Entwicklung – wird durch den Bezirk nicht mitgetragen.

 

7. Im Rahmen der Erarbeitung des derzeitigen INSEK (Integriertes Stadtentwicklungskonzept) ist schon jetzt abzusehen, dass im Untersuchungsbereich (Umgebung der Tempelhofer Freiheit) eine umfassende Ertüchtigung von sozialer und technischer Infrastruktur als Folge der vorgesehenen Wohnbebauung des ehemaligen Flughafens Tempelhof erforderlich sein wird. Der Bezirk ist durch finanzielle und personelle Ressourcen in die Lage zu versetzen, diese Vorsorge für die Allgemeinheit zu erfüllen.

 

Über die Prioritätensetzung und die zeitlichen Realisierungsszenarien ist im weiteren Verlauf mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Einvernehmen herzustellen. 

Die Abteilung Stadtentwicklung wird beauftragt, die Vorschläge gegenüber der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zu vertreten und die Berücksichtigung im weiteren Erstellungsverlauf des StEP Wohnens zu erreichen.

 

 
 

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