Drucksache - 0693/XIX
Die Vorsteherin legt den in der Anlage beigefügten Antrag auf Durchführung einer Einwohnerversammlung zum Thema „Entwicklung des Grundstücks Bautzener Straße 20-24, 10829 Berlin“ der Bezirksverordnetenversammlung zur Abstimmung vor.
Begründung: § 42 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) Einwohnerversammlung
Zur Erörterung von wichtigen Bezirksangelegenheiten können mit der betroffenen Einwohnerschaft Einwohnerversammlungen durchgeführt werden. Einwohnerversammlungen werden von der Vorsteherin oder dem Vorsteher der Bezirks-verordnetenversammlung einberufen, wenn die Bezirksverordnetenversammlung dies verlangt oder der Antrag einer Einwohnerin oder eines Einwohners auf Durchführung einer Einwohnerversammlung von einem Drittel der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung unterstützt wird. Das Bezirksamt kann ebenfalls Einwohnerversammlungen einberufen.
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