Drucksache - 0687/XIX  

 
 
Betreff: Umsetzungsmöglichkeiten der Ergebnisse der Bürgerausstellung „Nachbarschaft und Prostitution“
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion GRÜNEBezirksamt
Verfasser:Frau Dr. Klotz, SibyllSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Frauen-, Queer- und Inklusionspolitik Kenntnisnahme
30.05.2013 
9. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Frauen-, Queer- und Inklusionspolitik (offen)     
Ausschuss für Stadtentwicklung Kenntnisnahme
08.05.2013 
16. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
29.05.2013 
17. öffentliche (Sonder) Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
12.06.2013 
18. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung      
14.08.2013 
19. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
17.04.2013 
19. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung Beantwortung
09.07.2014 
30. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
10.09.2014 
31. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
21.08.2013 
23. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin vertagt   
18.09.2013 
24. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Ausschuss für Frauen-, Queer- und Inklusionspolitik Entscheidung
12.09.2013 
10. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Frauen-, Queer- und Inklusionspolitik      
11.09.2014 
14. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Frauen-, Queer-, und Inklusionspolitik mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
18.06.2014 
35. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Mitteilung zur Kenntnisnahme
14-05-xx Drs.0687-XIX Anlage1-S.42-43
14-05-xx Drs.0687-XIX Anlage3-EGStGB-Art.297
14-05-xx Drs.0687-XIX Anlage4-OWiG§119
14-05-xx Drs.0687-XIX Anlage5-OWiG§120
14-05-xx Drs.0687-XIX Anlage6-GewO§35
14-05-xx Drs.0687-XIX Anlage7-StGB§184f
14-05-xx Drs.0687-XIX Anlage8-Mündl.Anfrage-Sperrbezirk
14-05-xx Drs.0687-XIX Anlage9-ProstG
Dok_140526_Präsenzplan Kurfürstenkiez - Stand Mai 2014

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt zu prüfen, welche der im Rahmen der Bürgerausstellung „Nachbarschaft und Prostitution“ gemachten Vorschläge in welchen Zeiträumen umsetzbar sind. Die Vorschläge sind in einer Gesamtkonzeption zusammenzustellen, zu bewerten und der Bezirksverordnetenversammlung vorzulegen.

Dabei soll der Nachbarbezirk Mitte einbezogen werden.

Begründung:

Das Moderationsverfahren hat bereits einen wichtigen Beitrag zur Entschärfung der Konfliktsituation vor Ort geleistet.

Auf Seite 42 der Broschüre „Reise durch ein Viertel – 30 Menschen erzählen“ sind die Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger gesammelt. Der Bezirk steht vor der Aufgabe, aus den Ergebnissen und Vorschlägen weitere Maßnahmen vorurteilsfrei zu prüfen und umzusetzen. Dazu ist eine Gesamtbetrachtung unabdingbar, damit nicht Einzelmaßnahmen aus dem Kontext völlig herausgelöst werden. Dies soll mit diesem Antrag befördert werden.

 

 

Schlussbericht:

 

Die Bezirkskoordination für das Quartiersmanagement Schöneberger Norden war beauftragt, einen bezirks- und ressortübergreifenden Arbeitskreis in Abstimmung mit der Gleichstellungsbeauftragten des Bezirkes Mitte vorzubereiten und durchzuführen.

Es gab zwei Sitzungen am 03.09.2013 und 18.12.2013, die die zuständige Dezernentin für Gesundheit, Soziales, Stadtentwicklung Frau Dr. Klotz leitete, in denen gemeinsam die Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger geprüft wurden. Es war eine konstruktive und positive Zusammenarbeit. Das Bezirksamt Mitte trägt die im Folgenden aufgeführten Prüfungsergebnisse mit.

Die Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger sind der Broschüre „Reise durch ein Viertel - 30 Menschen erzählen – Nachbarschaft und Straßenprostitution – Wie geht das?“, Seite 42/43 zu entnehmen (vgl. Kopie anbei).

 

Aus dem Bezirk Tempelhof-Schöneberg waren vertreten:

  • Dezernentin für Gesundheit, Soziales, Stadtentwicklung
  • Bezirkskoordination für das QM Schöneberger Norden
  • FB Stadtplanung
  • Gesundheitsamt
  • FB Straßen (ehem. Tiefbau)
  • FB Grünflächen
  • Jugend, Ordnung, Bürgerdienste Dez MA
  • Straßenverkehrsbehörde
  • Ordnungsamt

 

Aus dem Bezirksamt Mitte waren vertreten:

  • Gleichstellungsbeauftragte
  • Ordnungsamt
  • FB Stadtplanung/ Bezirkskoordination für das QM Magdeburger Platz
  • Gesundheitsamt

 

 

Im Ergebnis kann zusammenfassend Folgendes festgehalten werden:
 

  • Die Debatte um die Straßenprostitution rund um die Kurfürstenstraße wird in beiden Quartiersmanagement-Gebieten und in beiden Bezirksverwaltungen seit vielen Jahren mit Anwohnerinnen und Anwohnern, lokalen Akteuren, sozialen Einrichtungen und Gewerbetreibenden geführt. Diese Debatte ist wichtig und es ist gut und notwendig, auch weiterhin im Gespräch zu bleiben. Es zeigt sich, dass die Bürgerinnen und Bürger den Kiez differenzierter wahrnehmen.
  • Es wurden bereits viele Anregungen von und mit Anwohnerinnen und Anwohnern sowie lokalen Akteuren mit verschiedenen Fachbereichen umgesetzt, wie das Entfernen von wucherndem Grün, Einrichten von Ein- und Durchfahrverboten in verschiedenen Straßen, Bewohner-Schließdienste von Spielplätzen, Nachbarschaftsaktionen auf den Straßen und vieles mehr.
  • Seit vielen Jahren gibt es Bemühungen seitens der zuständigen Fachbereiche, der Bezirkspolitik und der beiden QM-Teams, die zuständigen Senatsverwaltungen und die Berliner Politik zu einer gemeinsamen Problemlösung zu bewegen. Von der Senatspolitik wird zwar Verständnis für die schwierige Situation in den Quartieren geäußert, jedoch bleiben verbindliche Zusagen bis dato aus.
  • Die sozialen und gesundheitsbezogenen Beratungsangebote für Prostituierte, Wohnungslose und Drogenabhängige sind vor Ort tagsüber vorhanden und können vorerst als gesichert durch die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales sowie die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen betrachtet werden.  Eine Basis der gesundheitlichen Grundversorgung und Prävention der  Prostituierten und nicht krankenversicherten Personen ist im Kiez unbedingt notwendig. Zurzeit werden diese medizinischen Angebote im Zentrum sexuelle Gesundheit und Familienplanung des Bezirksamtes Mitte vorgehalten. Die Gesundheitsämter und zuständigen Dezernent/innen beider Bezirke sind  im Gespräch, um eine Optimierung der Angebote bedarfsorientiert, niedrigschwellig vor Ort, insbesondere auch in den  Abendstunden zu erreichen.
  • Diese gemeinsame Bezirks- und Ressort-übergreifende Arbeit hat erneut aufgezeigt, dass die Fachbereiche der Bezirke immer wieder an Grenzen stoßen. Die Möglichkeiten des Eingriffs sind begrenzt.
  • Etliche Vorschläge der Anwohnerinnen und Anwohner gehören nicht in die Zuständigkeit der Bezirksämter wie
    - die Gestaltung von Müllbehältern – deshalb wurden Anwohner/innen bereits an die BSR
      verwiesen. Hier wird eine vermittelnde Aufgabe, auch von den beiden Teams QM
      übernommen.
    - Das Vorsehen von Bordellen oder auch der Betrieb eines kommunalen Bordells lässt sich
      verwaltungsrechtlich nicht durchführen.
    - Die Ausweisung von Sperrgebieten oder Sperrzeiten obliegt allein dem Berliner Senat.
  • Im Arbeitskreis wurde festgestellt, dass einige Vorschläge der Bürger/innen, wie eine bessere Überprüfung von Kiosken oder anderen einschlägigen Gewerbebetrieben bereits durch die entsprechenden Fachbereiche, z.T. in Zusammenarbeit mit der Polizei regelmäßig umgesetzt werden. Hier wurde verabredet, dass sich die Ordnungsämter beider Bezirke zukünftig enger abstimmen wollen.
  • Die Einrichtung einer Einbahnstraße im südlichen Teil der Frobenstraße wurde kontrovers zwischen dem Fachbereich Straßen (Tiefbauamt) und Ordnungsamt/ Straßenverkehrsbehörde diskutiert: möglich wäre diese, aber der FB Straßen erachtet diese Maßnahme als nicht entlastend für die Nachbarschaft, da erfahrungsgemäß die Durchfahr-Geschwindigkeit und somit die Lärmbelastung erhöht würde.
  • Bewohnerorientierte Maßnahmen wie Treffpunkte, Info- und Kulturveranstaltungen sowie Infomaterial gibt es vielfältig. Immer wieder wurden und werden Ideen und Vorschläge von Anwohner/innen, lokalen Akteuren eingebracht und zusammen mit den QM-Teams, verschiedenen Fachbereichen aufgenommen, geprüft, entwickelt und begleitet. Das Bekanntmachen dieser Angebote wird von den Einrichtungen und QM-Teams vor Ort übernommen.

 

 

Tabellarische Übersicht:

 

Verkehr

 

Verkehrsführung beruhigen

Zuständigkeiten

FB Straßen, Straßenverkehrsbehörde, Ordnungsamt

Einrichtung einer Einbahnstraße Frobenstraße (südl. Bereich „Transenstrich“) von Seiten der Bülowstraße

Wird vom FB Straßen T-S als durchführbar eingeschätzt, jedoch es an dieser Stelle nicht empfohlen, da dies nach Erfahrungswerten zu erhöhten Geschwindigkeiten führt (potentieller Gegenverkehr fehlt). Zudem werden die Erfolgsaussichten auf Beachtung vor allem in der Nacht als gering eingeschätzt.

Ordnungsamt und Straßenverkehrsbehörde T-S schätzen diese Maßnahme r den südlichen Bereich der Frobenstre positiv ein unter der Bedingung, dass ein Einfahrverbot von der Bülowstraße aus angeordnet würde und Fahrradfahrer/innen aus beiden Richtungen passieren könnten.

  • glich wäre ein temporäres Testen der Einbahnstraße für z.B. 1 Jahr
  • glicher Bearbeitungszeitraum: 3 Monate
  • Eine Umgestaltung bzw. Neuanordnung des ruhenden Verkehrs ist nicht zwangsläufig erforderlich. Da bereits Senkrechtparken besteht, bietet sich das Verändern in ein sog. "Schrägparken" (in Einbahnstraßen) an, da das rückwärtige Verlassen der Parkstände fahrtrichtungskonform erfolgt.

Durchfahrt durch Schranken regeln (nur für Anwohner/innen in der Zietenstraße von Seiten der Bülowstraße)

Wird von allen FB beider Bezirke negativ eingeschätzt:

  • r Poller und Schranken ist dort die Wahrscheinlichkeit von Vandalismusschäden sehr hoch,
  • Der Zugang von Versorgern, Lieferverkehr, Krankenwagen, Feuerwehr und Polizei ist nicht mehr gegeben bzw. könnte nur zeitverzögert erfolgen.
  • Besucher/innen mit PKW hätten Schwierigkeiten, den abgeschrankten Bereich zu befahren


Anregung von Ordnungsamt u. Straßenverkehrsbehörde T-S:

  • Prüfen, ob eine Neuordnung des ruhenden Verkehrs und eine Verengung des Straßenquerschnitts sinnvoll wäre, um ein Halten (von Freiern) außerhalb der regulären Möglichkeiten zu beschränken
  • mehr Beleuchtung auf dem Platz bzw. in den Vorgärten der Häuser – fällt z.T. in die Zuständigkeit der Hauseigentümer

Frühmorgens eine Stunde abwechselnd auf den Straßenseiten komplettes Parkverbot, um Straßenkanten und sonst zugestellten Parkflächen richtig sauber zu machen

Diese Maßnahme wäre in enger Abstimmung mit der BSR machbar, wird jedoch von den FB beider Bezirke negativ eingeschätzt, da kaum Aussichten auf Erfolg und keine Akzeptanz durch die Anwohner/innen zu erwarten ist (Parkraumdruck, Umparken zu ungünstigen Tageszeiten erforderlich).

 

Gesundheitliche und soziale Angebote

 

Gesundheitliche und Soziale Angebote

Zuständigkeiten

Gesundheitsversorgung:              Gesundheitsämter, SenGesSoz
Sprachmittler/innen:                            SenArbIntFrau
Angebote Anwohner/innen:              Einrichtungen und QM vor Ort

Bessere Sprachmittlung vor Ort / vía Streetwork

Derzeit werden über Frauen-Infrastrukturstellen (SenArbIntFrau) drei Sprachmittler/innen mit 20h/ Woche bis einschl. 2017 im Frauen-Treff Olga gefördert (aktuell: Ungarisch, Bulgarisch, Rumänisch). Damit ist eine Basisversorgung gewährleistet. Darüber hinaus wird insbesondere für die Straßensozialarbeit/ Streetwork angeregt, auf Senatsebene eine muttersprachliche Beratung von sich Prostituierenden über eine bis in die Nacht hinein besetzte Telefon-Hotline für gesamt Berlin zu prüfen. 

Bessere Vermittlung zwischen Sexarbeiter/innen und Anwohner/innen

Die Fachbereiche beider Bezirke sind für Vermittlung zwischen Anwohner/innen und Prostituierten nicht unmittelbar zuständig.

Bewährt haben sich bisher sowohl in Tempelhof-Schöneberg als auch in Mitte Angebote im Rahmen des QM-Verfahrens, z.B. Anwohnersprechstunden, Sprechstunden der Präventions-beauftragten der Polizei/ Abschn. 41 im Café Olga, Veranstaltungen verschiedenster Formate sowie Angebote der Einrichtungen vor Ort.

 

Gesundheitliche und Soziale Angebote langfristig, ausreichend personell und finanziell absichern

Angebote für Prostituierte, Drogenabhängige und Wohnungslose, u.a. zur HIV-Prävention werden von versch. Trägern vor Ort an fünf Tagen die Woche abgedeckt und durch SenGesSoz u.a. finanziert (vgl. Präsenzplan im Anhang). Das Projekt der Sprachmittler/innen wird für die kommenden vier Jahre bis 2017 weiter durch SenArbIntFrau finanziert.

Zu prüfen wäre das Angebot einer Stsprechstunde (anknüpfend an die positiven Erfahrungen eines vormaligen Angebots in der Kurmärkischen Straße) bzw. ein mobiler Einsatz von Ärzt/innen und Sozialarbeiter/innen vor Ort. Die Verlegung des Zentrums für sexuelle Gesundheit wird z.Z. im Bezirk Mitte geprüft der Erhalt dieser Einrichtung für den Bereich Kurfürstenstraße wird als wichtig erachtet.  Aktuell sind dazu die Gesundheits-verwaltungen und zuständigen Dezernent/innen beider Bezirke im Gespräch.

r eine langfristige Absicherung von Gesundheitsangeboten ist die Senatsebene einzubeziehen.

 

Aufklärung und Information

Zuständigkeiten

Aufklärung für Prostituierte:              Einrichtungen und Streetwork vor
                                                        Ort, Gesundheitsamt

Aufklärung/ Infor Freier:              AG Gesunder Kunde, Einrichtungen
                                                        und Streetwork vor Ort

Info r Anwohner/innen:              QM-Teams/ QM-Projekte
                                                        Einrichtungen vor Ort
                                                        Präventionsteams der Polizei Qualifizierung Einrichtungen:              QM-Projekte

r Prostituierte (Aufklärung über Wohngebiete, Kitas, Schulen und Verhalten)

Aus den Einrichtungen vor Ort (Kitas, Schulen, KJFE, Nachbarschaftseinrichtungen, Religionsgemeinden) wird berichtet, dass durch die große Präsenz der Prostituierten, deren Freunden, Managern oder Zuhältern sowie der Freier vor Ort die tägliche Arbeit belastet ist. Es werden verschiedene Wege diskutiert, wie dem entgegengewirkt werden könnte.

Die sich Prostituierenden werden derzeit  wiederkehrend über die Streetworker/innen und Einrichtungen vor Ort während der regelmäßigen Kontaktaufnahme sensibilisiert.

Ob Kitas und Schulen stärker als bisher gekennzeichnet werden sollten (Piktogramme, Kennzeichen auf Gehwegen), wird kontrovers diskutiert:

Die Bezirkskoordination QM Mitte erläutert, dass eine Kennzeichnung auf Gehwegen möglich ist.

JOBDezMA T.-S.  und das Ordnungsamt Mitte bezweifeln den Erfolg solcher Maßnahmen, da Sanktionierungsglichkeiten fehlen.

Die derzeit eingesetzten Piktogramme an den Zäunen dreier sozialer Einrichtungen zeigen nicht den genschten Erfolg. Dennoch werden dadurch schützenswerte Bereiche sichtbarer, was  grundsätzlich empfohlen wird (Bezirkskoordination QM T.-S.).

Die GesSozStadtDezin T.-S. und das Ordnungsamt Mitte weisen darauf hin, dass für die Regelung von Sperrzeiten/-zonen der Senat zuständig ist.

r Kunden/ Freier (ein „Knigge“r Freier, regelmäßige Aufklärungsaktionen der Arbeitsgemeinschaft Gesunder Kunde) 

Es gibt ein Angebot der  „AG Gesunder Kunde“ mit rd. 3 Aktionen pro Jahr vor Ort. Der Kontakt wird über die Fachgruppe Kurfürstenkiez gepflegt (Bezirkskoordination QM T.-S.). Die „AG Gesunder Kunde“ wurde 2003 von Mitarbeiter/innen des Gesundheitsamtes Charlottenburg-Wilmersdorf, der Prostituiertenberatungsstelle Hydra e.V., der Agentur highLights und dem Bundesverband Sexuelle Dienstleistungen gegründet. Bis heute werden gezielt Freier angesprochen, um sie für die Verwendung von Kondomen zu gewinnen und sie hinsichtlich Gesundheit und respektvollen Umgang mit Prostituierten zu informieren. Bei diesen Aktionen werden gezielt Männer/ Freier angesprochen, Kondome und Informationsmaterial verteilt und „Kondome schützen“ in deutscher, englischer, bulgarischer und ungarischer Sprache auf die Straße gesprüht.

Heutige Mitglieder der AG Gesunder Kunde:

Zentrum für sexuelle Gesundheit Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Marzahn-Hellersdof, Hydra e.V. und Gangway e.V. 

r Anwohner/innen (Rechtliche Grundlagen / ProstG, über Herkunft und Situation der Frauen, Kontaktdaten bei Beschwerden)

In den letzten Jahren (2010-2013) wurden über beide QM-Teams etliche Informationsveranstaltungen zu verschiedenen Themen gefördert und in den Quartieren durchgeführt. Auch die Herstellung mehrsprachigen Informationsmaterials wurde gefördert. Das QM Magdeburger Platz hat in den Jahren 2006-2008 eine Anwohnersprechstunde angeboten, die Resonanz war anfangs hoch, doch stetig abnehmend, bis sie mangels Besucher/innen eingestellt werden musste.
Im Netzwerk besteht die Möglichkeit für Anwohner/innen, zu den in der Fachgruppe Kurfürstenkiez tätigen Organisationen Kontakt aufzunehmen und sich informieren zu lassen.

Im QM-Gebiet Schöneberger Norden können aktuell bei Bedarf für Gruppen in versch. Einrichtungen (HUZUR, Kita, Familientreff, KJFE, Zwölf-Apostelkirche) Beratungs- und Informationsgespräche mit der Präventionsbeauftragten der Polizei und Mitarbeiter/innen von Notdienst Berlin e.V. und Gangway e.V. angeboten werden. Z.Z. werden diese nicht nachgefragt.

Des Weiteren ist der Präsenzplan der sozialen Einrichtungen für Wohnungslose, Drogenabhängige und Prostituierte sowie Informationen zum Prostitutionsgesetz auf den Websites der QM einzusehen.

Aktuell wird kein weiterer Einsatz der Bezirksämter gesehen, in der Regel wird auf Bedarfe reagiert.

 

Mehr gegenseitige Toleranz und Respekt im Alltag

Zuständigkeiten

 

Orte schaffen, wo sich alle Leute aus dem Viertel besser begegnen können

In beiden Bezirken gibt es vor Ort Einrichtungen und Treffpunkte, die offene Angebote für alle Zielgruppen vorhalten und gewaltfreie  Begegnungen ermöglichen.

Vorhandene Orte, wie das HUZUR, Familientreff Kurmärkische Straße, Familiengarten Kluckstraße u.a.,  sollen bekannter gemacht werden und ggf. so weiterentwickelt werden, dass Begegnungen zwischen unterschiedlichen Zielgruppen besser möglich sind. Hier sind neben den Verwaltungen, den Teams QM auch alle anderen Multiplikator/innen gefragt.

Besseren Austausch, mehr Kommunikation aller Anwesenden erglichen

In beiden Bezirken gibt es vor Ort vielfältige Angebote zu Austausch und Kommunikation, für die auch geworben wird. Vorhandene Angebote sollen bekannter gemacht werden. Hier sind neben den Verwaltungen, den Teams QM auch alle anderen Multiplikator/innen gefragt.

 

 

Verschmutzungen verringern

 

Verschmutzungen verringern

Zuständigkeiten

Öffentliches Straßenland:                            BSR
Öffentliche Grünflächen, Plätze              FB Grünflächen,

und Spielplätze:                                          Ordnungsamt
Private Flächen:                                          private Eigentümer,
                                                                      Wohnungsbaugesellschaften

City-Toiletten:                                                        je nach Standort FB Straßen,
                                                                      Straßenverkehrsbehörde,
                                                                      Ordnungsamt und
                                                                      Betreiber

Aufstellen von mehr Papierkörben Begehungen, Befragung der Akteure, Anwohner/innen, Prostituierte etc

In den betroffenen Gebieten ist ein hoher Reinigungsgrad mit 7 Tagen pro Woche durch die BSR vorhanden.

Im Vergleich mit anderen Orten im Bezirk ist der Grad der Verschmutzung nicht generell höher. Der FB Grünflächen T.-S. kann berichten, dass sich die Situation auf dem in 2013 noch heftig verschmutzten Spielplatz in der Else-Lasker-Schüler-Straße durch Verschließbarkeit des Spielplatzes und einen ehrenamtlichen Schließdienst sehr verbessert hat.

JOBDezMA T.-S.  und FB Grünflächen T.-S. erläutern, dass eine Erhöhung der Straßenreinigungsintensität zu einer Erhöhung der Kosten für die Anlieger führt. Das Aufstellen von mehr Papierkörben bedingt eine Reduzierung der Häufigkeit manueller Straßenreinigung. Zudem würde eine Müllreduktion nicht über mehr Papierkörbe erreicht werden (Erfahrungswert FB Grünflächen T.-S.). 

Die Zuständigkeit für das Aufstellen von mehr Papierrben liegt bei der BSR. Die Anregung dazu kann aus den Bezirken erfolgen.

Beide Bezirke lehnen das Aufstellen von mehr Papierkörben ab. Auf Nachfrage und bei Bedarf können Begehungen angeboten werden.

Papierkörbe bunt oder mit Wiedererkennungseffekt ausstatten Layoutentwicklungen, Verhandlungen mit der BSR

Die Bezirkskoordination QM T.-S. konnte berichten, dass hierzu in der Vergangenheit eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit der BSR durchgeführt wurde. Wenn mehr gewünscht wird, kann eine weitere Zusammenarbeit mit der BSR und Anwohner/innen sowie Einrichtungen angeregt werden.

Die Zuständigkeit für das Gestalten von Papierrben liegt bei der BSR.

Aufstellung von mehr Toiletten, z.B. City-Toiletten, im gesamten Gebiet, v.a. auch im Bereich des „Transenstrichs“ im unteren Teil der Frobenstraße

Auch wenn es für die Prostituierten eine positive Einrichtung darstellen würde, möchten die Bezirke die Errichtung nicht befürworten.

Das Gesundheitsamt T.-S. befürchtet, dass die Toiletten  zweckentfremdet werden, z.B. als Drogendepot. Dies könne in Kinderspielplatznähe eine Gefährdung für Kinder bedeuten.

Das Ordnungsamt Mitte regt an, zu diesem Punkt, die polizeiliche Fachmeinung mit einzuholen.

Die Frage nach einem Betreiber müsste geklärt werden, da die Firma Wall als Betreiber vom BA T.-S. ausgeschlossen wird. Der Bezirk  lehnt es ab, der Fa. Wall weitere Werbeflächen im Bezirk im Austausch für eine City-Toilette zur Verfügung zu stellen.

 

 

 

Polizei, Ordnung und Gewerbe

 

Ordnungsamt und Polizei

Zuständigkeiten

Gewerbe:                                          Ordnungsamt und Polizei

Bessere Überprüfung von Kiosken und Gewerbe (Auflagen)

Beide Ordnungsämter berichten, dass regelmäßig (mind. 1 x mtl.) zusammen mit der Polizei das Gewerbe kontrolliert wird. JOBDezMA T.-S.  berichtet, dass diesbezüglich eine enge Kooperation mit dem Polizei-Abschnitt 41 besteht.

Die Anregung wird aufgenommen, beide Ordnungsämter wollen zukünftig ihre Kontrollen gemeinsam koordinieren.

Überlegungen zu möglichen Schließungen von Lokalen

Lokale können aufgrund der Feststellung der „Unzuverlässigkeit“ (nach §35 GewO) geschlossen werden. Der Betreiber muss hierfür zu einer Ordnungswidrigkeit von mehr als 200 € Bußgeld verurteilt worden sein, was einen Eintrag im Gewerbezentralregister (GZR) nach sich zieht. Dies ist auch schon geschehen.

Anwendung des und Regulierung über das Gewerberecht

In Berlin gilt, gem. Rundschreiben III C Nr. 10/2002 (damals: SenWirtTechFrau): „Prostitution ist kein Gewerbe im Sinne der Gewerbeordnung.“

Der FB Stadtplanung Mitte berichtet, dass in Tiergarten-Süd über das Instrument des Bebauungsplanes Ladenlokale mit Peepshows zurückgedrängt wurden.

In neueren Bebauungsplänen werden gem. FB Stadtplanung T.-S.  Vergnügungsstätten (z.B. Wettbüros, Spielhallen), Bordelle, bordellartige Betriebe gar nicht oder nur ausnahmsweise zugelassen. Jeder Ausnahmeantrag auf eine Vergnügungsstätte, Bordell u.ä. wird geprüft, ob er städtebaulich verträglich und  planungsrechtlich genehmigungsfähig ist (z.B. gibt es schon mehrere Einrichtungen dieser Art, gehen Störungen von diesem Gewerbe aus, gibt es Nutzungsbeeinträchtigung in der Nachbarschaft etc.).


Vollzugsorte / Straßenstrich gestalten

 

 

Schaffung eines klar erkennbaren, eindeutigen und gleich bleibenden Straßenstrichs

Zuständigkeiten

Piktogramme etc.:                            Ordnungsamt, FB Straßen/ Tiefbau

Zeichnungen auf dem Boden, Piktogramme mit positiver hinleitender Kennzeichnung (wo die Frauen stehen können, in Abgrenzung zu anderen Gebieten)

Piktogramme basieren auf Freiwilligkeit. Daher gibt es keine Handhabe oder Regelwerk für das Ordnungsamt. Zudem müsste geklärt werden, zu welchen Orten hingeleitet werden soll. Es wird eine Ablehnung der Anwohner/innen erwartet, wenn vor ihren Häusern entsprechende Piktogramme für Prostituierte angebracht würden. Beide Verwaltungen stehen diesem Vorschlag ablehnend gegenüber.

Anreize schaffen: Aufstellen von Bänken

 

Das Ordnungsamt Mitte  schätzt ein, dass an diesem Ort zusätzliche Bänke eine zusätzliche Lärmquelle bedeuten, als Vollzugsorte genutzt werden und zu mehr Beschwerden seitens Anwohner/innen führen. Aus diesem Grunde lehnen beide Ordnungsämter es ab, neue Bänke aufzustellen.

Überdachungen für die Frauen

Ein vormals bestehendes Bushaltestellen-Häuschen in der Frobenstraße wurde aufgrund von Beschwerden (Lärm) von Anwohner/innen zurück gebaut. Erneutes Aufstellen von überdachten Sitzplätzen lehnen beide Ordnungsämter ab.

 

Einrichtung von Vollzugsorten der sexuellen Dienstleistung

Zuständigkeiten

POP-Boxen/ Laufhaus/ Bordelle:              Stadtplanung für die
                                                                      Festlegung in Bebauungs-
                                                                      plänen
                                                                      private Betreiber

Sperrzeiten/-gebiete:                                          Berliner Senat

POP Boxen“r Autos und Fußnger

Das Ordnungsamt Mitte merkt an, dass für eine mögliche Errichtung von „POP-Boxen“ folgende Punkte im Vorfeld geklärt sein müssten: Betreiber, Aufbau, Unterhaltung, Kontrolle, Finanzierung.

GesSozStadtDezin, beide Ordnungsämter und der FB Stadtplanung T.-S. schätzen die Errichtung von  „POP-Boxen“r Innenstadtbereiche generell als ungeeignet ein, speziell im Bereich rund um die Kurfürstenstraße bieten sich keine Flächen dafür an.

Das Gesundheitsamt T.-S. schätzt ein, dass sich durch „POP- Boxen“ die Sicherheit für die Prostituierten nicht erhöhen würde.

Das Ordnungsamt T.-S. sieht keinen Raum für „POP-Boxen“ im öffentlichen Straßenland, auch nicht unter dem U-Bahn-Viadukt der U2 (Behinderung von Fußngern und Parkplatzsuchenden).

Einrichtung eines Laufhauses

 

Der Bezirk T.-S. befindet sich aufgrund der Versagung eines Laufhauses im ehem. Wegert-Gebäude immer noch im Klageverfahren.

Die Sexarbeiter/innen der Kurfürstenstraße und Umgebung würden voraussichtlich weiterhin auf der Straße bleiben, da die Antragstellerin des Laufhauses öffentlich bekundete, andere Sexarbeiterinnen verpflichten zu wollen. Somit würde das Laufhaus einen weiteren Anziehungspunkt für zusätzliche Prostituierte und Freier darstellen. Das bedeutet, dass sich die Belastungen für die Nachbarschaft nochmals erhöhen würden. Aus diesem Grunde lehnen beide Bezirksverwaltungen diese Einrichtung ab.

Einrichtung eines kommunalen Bordells

Es wird einstimmig festgestellt, dass dies beiden Bezirken verwaltungsrechtlich nicht möglich ist.


Mehr Stundenhotels

Die Einrichtung weiterer Stundenhotels ist durch die Bezirksämter nicht steuerbar, da diese verwaltungsrechtlich nicht als Nutzung zuweisbar sind. Darüber hinaus wird befürchtet, dass dadurch zusätzliche Prostituierte angezogen werden könnten.

Zudem lassen die Bebauungspläne beider Bezirksämter diese Nutzung aktuell nur in Ausnahmefällen zu (Bestandsschutz für bestehende Stundenhotels, planungsrechtliche und städtebauliche Prüfung bei neuen Anträgen).

Mehr Bordelle einplanen, z.B. bei neuen Bau-vorhaben (Flottwellstraße)

Die Verwaltungsrechtslage lässt eine Zuweisung der Nutzung „Bordell“ nicht zu.

Einrichtung von Sperrzeiten tagsüber vor den sozialen Einrichtungen

Nach Regelungen des Strafgesetzbuches (StGB, §184f) ist das Anbieten von Prostitution im Umkreis von 50 Metern rund um soziale Einrichtungen, die von unter 18-jährigen aufgesucht werden, wie Schulen und Kitas verboten. Das gilt auch für Spielplätze. Die Ordnungsämter sind im Rahmen ihrer Möglichkeiten tätig.

Nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG, §119 und §120) haben die Bezirke keinerlei rechtliche Befugnis, Sperrzeiten festzulegen – dafür wäre der Berliner Senat zuständig.

Einrichtung von Sperrzeiten tagsüber im gesamten Gebiet

Die Bezirke besitzen keine rechtlichen Grundlagen, um eine Sperrgebiet festzulegen. Auf Grund einer Sperrgebietsverordnung könnten auch erst Sperrzeiten festgelegt werden. Eine entsprechende Verordnung kann nur der Berliner Senat auf Grundlage des Art. 297 EGStGB erarbeiten und durch die Politik legitimieren lassen.
Gem. Beantwortung der Mündlichen Anfrage Nr. 15 im Abgeordnetenhaus durch Staatssekretär Bernd Krömer (Senatsverwaltung für Inneres und Sport) am 14.02.2014 wird dort selbst derzeit ein Vorschlag zu zeitlich befristeten Sperrbezirken erarbeitet (s. Anlage).

 

 

Verbesserung der Umgebung

 

Verbesserung der Umgebung

Zuständigkeiten

Private Grundstücke:                            die jeweiligen Eigentümer
Öffentliche Grundstücke:              FB Grünflächen und FB Straßen

Grundstücke von Möbel Hübner und dem Land Polen z.B. für Parks, Cafés, Kleingewerbe öffnen und nutzen

Die Bezirksämter haben keinen Zugriff auf private Grundstücke.

Das Gelände der ehemaligen polnischen Botschaft wird derzeit zum Verkauf angeboten.

Möbel-Hübner: der Parkplatz soll bebaut werden, mit welchen Nutzungen ist noch nicht abschließend geklärt.

Das Grundstück Kurfürsten-/Frobenstraße ist von einer Baugruppe in 2013, die dort selbst bauen und wohnen möchte, gekauft worden. Ein Bauantrag liegt jedoch noch nicht vor.

Einrichtung eines abgegrenzten, nicht einsehbaren „Lustgartens“

Diesem Vorschlag stehen die Regelungen des Grünanlagengesetzes entgegen, welches ein öffentliches Interesse und somit keine kommerzielle Nutzung von Grünanlagen vorsieht. Im Gebiet gibt es zu wenig öffentliche Grünflächen. Ein Lustgarten wäre eine „teilöffentliche“ Fläche. Dazu müsste ein „überwiegend öffentliches Interesse“ bestehen, das liegt bei einer gewerblichen Nutzung nicht vor.

Nicht einsehbare Orte sind auch deshalb abzulehnen, weil die zu erwartenden Folgedelikte unerwünscht sind (Beispiel Görlitzer Park). Schwer einsehbare Orte sind immer schwer kontrollierbare Orte, die sich zu kriminalitätsbelasteten Brennpunkten entwickeln können. Der Arbeitskreis spricht sich gegen die Schaffung derartiger Räume rund um die Kurfürstenstraße aus. Darüber hinaus stehen geeignete Flächen nicht zur Verfügung.

In Verhandlung mit den Besitzern treten, um den gesamten Platz für das Gemeinwesen attraktiver gestalten zu können.

Durch die Aktivitäten des QM Schöneberger Norden und des QM Magdeburger Platz sind viele Netzwerke entstanden. Angebote für die Bewohner/innen sind in ausreichendem Maße vorhanden.

Die hier vorgeschlagenen Punkte sind das Alltagsgeschäft der beiden QM sowie der beiden Bezirksämter, dazu einige Beispiele, die durchweg mit Beteiligung der Anwohner/innen durchgeführt wurden:

  • Bürger- und Ki.-/Jug.Beteiligungsverfahren zur Gestaltung von öffentlichen Plätzen und Spielplätzen
  • Nachbarschaftsfeste und –aktionen in beiden QM-Gebieten rund um die Kurfürstenstraße, das Frobenstraßenfest
  • Schließdienste von Bewohner/innen und lokalen Akteuren für Spielplätze
  • Neugestaltung von Verkehrsführung und Parkplatzanordnung in verschiedenen Straßen
  • Verschiedene Fachgruppen/ Netzwerke, die aus den Projekte entwickelt wurden
  • Entwicklung der Kluckstraße 11 als Zentrum für nachbarschaftliche Aktivitäten im QM-Gebiet Magdeburger Platz
  • Mehr Transparenz im öffentlichen Straßenraum durch Beschneiden von wuchernden Pflanzen.

Zwischen-Nutzungen überlegen

Gemeinsam mit Anwohner/innen und Nutzer/innen die Gestaltung entwickeln

 

 

Anlagen:

    1. Auszug Broschüre „Reise durch ein Viertel - 30 Menschen
      erzählen – Nachbarschaft und Straßenprostitution – Wie geht das?“, Seite 42/43
    2. Ausdruck „Angebote für Frauen im Kurfürstenkiez“
    3. EGStGB, Art. 297
    4. OWiG § 119
    5. OWiG § 120
    6. GeW § 35
    7. StGB § 184f
    8. Beantwortung der Nicht behandelten Mündlichen Anfrage Nr. 15 im Abgeordnetenhaus (Drs. 17 / 20 484)
    9. Prostitutionsgesetz

 

 
 

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