Drucksache - 0682/XIX  

 
 
Betreff: Gedenken an Julius und Annedore Leber – Wettbewerb abschließen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der SPDBezirksamt
Verfasser:Frau Kaddatz, JuttaSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
17.04.2013 
19. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
21.08.2013 
23. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, den Wettbewerb „Denkzeichen Kohlenhandlung Annedore und Julius Leber“ mit der Entscheidung des Preisgerichts unverzüglich abzuschließen und den Entwurf von Frau Karrenberg zu prämieren

Das Bezirksamt teilt zu der o.g. Drucksache folgendes mit:

 

Entgegen der Formulierung in der Begründung zur obigen Drucksache wurde im Ergebnisprotokoll der Sitzung 02/2013 des Beratungsausschusses Kunst (BAK) festgestellt, dass "der erste Kunstwettbewerb (...) auf der Grundlage der Auslobung ein überzeugendes Ergebnis gebracht hat (hat)." Die Empfehlung des BAK war,  "diesen Wettbewerb (Kunst am Bau) ohne Realisierung abzuschließen und den Entwurf von Katharina Karrenberg zu honorieren und zu dokumentieren. Diese Dokumentation soll Bestandteil der neuen Ausschreibung werden."

 

Darüber hinaus soll mit einem zu erstellenden historischen Gutachten die Vielschichtigkeit des Ortes belegt werden.

 

Für die Umsetzung der Empfehlungen des BAK sind finanzielle Mittel notwendig.

Insgesamt standen für die Umsetzung des ersten Wettbewerbs (Kunst am Bau) gemäß der Anweisung Bau ein Betrag von 20.000 € zur Verfügung (Die Aufwands-entschädigungen zur Durchführung des Wettbewerbsverfahrens wurden nicht aus den Mitteln von Stadtumbau West bezahlt.).

 

Nach neueren Aussagen des Amtes für Stadtentwicklung können die Mittel für die Erstellung der genannten Dokumentation und die Prämierung der Künstlerin nur dann aus diesen Mitteln bezahlt werden, wenn zur Realisierung von Kunst am Bau im Rahmen der Landschaftsbaumaßnahme tatsächlich ein neuer Kunstwettbewerb (Kunst am Bau) ausgelobt wird. Entsprechend würde sich dann die Höhe der zur Verfügung stehenden Mittel um diesen Betrag reduzieren. Dies ist zu berücksichtigen, wenn bei einer neuen Auslobung der Bezirk gehalten ist, einen angemessenen Eigenbeitrag einzubringen. Inwieweit aus den Mitteln auch das historische Gutachten finanziert werden kann, müsste noch geklärt werden. Die hier erforderlichen Mittel würden jedoch ebenfalls zur Reduzierung der verfügbaren Summe zur Realisierung des Kunstwerks (Kunst am Bau) führen.

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Sollte an der Idee festgehalten werden, hier eine "Gedenkstätte" zu etablieren, wäre die Finanzierung  aus den bewilligten Stadtumbauwest-Mitteln nicht möglich. Dies wäre dann ein neues Projekt . Da das Programm Stadtumbau West Schöneberg-Südkreuz ausläuft, werden die Chancen für ein neues Stadtumbauprojekt gering eingeschätzt.

 

Nach Klärung der Finanzierungsfragen wird angestrebt, die Dokumentation bis Herbst 2013 zu realisieren.

 

In Abwandlung der Empfehlungen des BAK sollte diskutiert werden, ob auch folgendes Verfahren denkbar wäre:

 

Der erste künstlerische Wettbewerb (Kunst am Bau) wird als Phase 1 definiert. Hierüber wird eine Dokumentation erarbeitet; sie wird Teil der erweiterten Ausschreibung sein.

In der zweiten Phase wird eine neue Auslobung vorgenommen, die dem Erkenntnisgewinn aus dem Prozess der Vorbereitung einer künstlerischen Markierung des historischen Ortes Rechnung trägt. Dabei werden die beteiligten Künstlerinnen und Künstler der 1. Phase gebeten, unter Berücksichtigung der aktuellen Parameter und neuen politischen Vorgaben ihre ersten Entwürfe zu überarbeiten. Die  Neudefinition der Wettbewerbsaufgabe wird  aber ein breiteres Spektrum an künstlerischen Positionen erfordern. Deshalb sollte  die 2.  Wettbewerbsphase mit Zuladung von weiteren 5 Künstlern/-innen geplant werden.

 

Der Auslober beabsichtigt, den von der Jury ausgewählten künstlerischen

Entwurf von Katharina Karrenberg anzukaufen und die Arbeit der Künstlerin wie auch die Entscheidung der Jury auf diese Weise zu honorieren.

 

Bei der neuen Auslobung des Wettbewerbs gilt es weiterhin  zu berücksichtigen, dass die restlichen Mittel aus dem Programm Stadtumbau West nur dann als Ko-Finanzierung einfließen könnten, wenn die bauliche Maßnahme - entsprechend der  Bewilligung des Förderprojekts Landschaftsbau Torgauer Straße - bis Ende 2014 abgeschlossen wird.

 

 
 

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