Drucksache - 0678/XIX  

 
 
Betreff: Sicherheitsaktiviertes W - Lan im BVV Saal und Sitzungsräumen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion PIRATENBezirksamt
Verfasser:Herr Krüger, DanielSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
17.04.2013 
19. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Ausschuss für Facility Management Entscheidung
26.08.2014 
23. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Facility Management vertagt   
23.09.2014 
24. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Facility Management      
Ausschuss für Facility Management Beratung
30.09.2015 
33. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Facility Management      
Ausschuss für Verwaltung, Kommunikation und Information Beratung
02.06.2015 
22. öffentliche des Ausschusses für Verwaltung, Kommunikation und Information vertagt   
07.07.2015 
23. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Kommunikation und Information mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksamt Beantwortung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
17.06.2015 
47. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verwaltung, Kommunikation und Information Beratung

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Austauschseite
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen,

Das Bezirksamt bittet, den nachfolgenden Bericht zur Kenntnis zu nehmen:

 

Mit dem vorbezeichneten Beschluss wurde das Bezirksamt ersucht zu prüfen, ob im BVVSaal sowie in allen von Ausschüssen genutzten Räumen ein sicherheitsaktiviertes WLan für die Verordneten und Ausschussteilnehmer zur Verfügung gestellt werden kann.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Dem Ersuchen der Bezirksverordneten entsprechend hat das Bezirksamt die Umsetzung geprüft. Der technisch grundsätzlich möglichen Serviceleistung stehen allerdings einige Aspekte gegenüber, die es zu beachten gilt.

 

Die technische Umsetzung in Eigenverantwortung ließe sich nur über den Betrieb eines DSL-Zuganges und eines ausreichend dimensionierten WLAN-Accesspoints realisieren. Hierbei ist das Bezirksamt zeitgleich verpflichtet, die Nutzung des Hotsports zu dokumentieren, um eine lückenlose Zuordnung der Nutzung des Zuganges zum jeweiligen Nutzer gegenüber Strafverfolgungsbehörden vorzuhalten und vorweisen zu können. Diese Protokollierung hat zwar zunächst anonym zu erfolgen, wird aber im Bedarfsfall durch die Strafverfolgungsbehörden entsprechend ausgewertet. Des Weiteren erfordert der Aufwand, die Administration und die Pflege eines solchen Zugangspunktes mit personifizierter Zugangskennung administrative Kenntnisse, die im Bereich des Objektmanagements nicht vorhanden sind. Auch die bezirkliche IT-Stelle, die mit der Betreuung der Verwaltungsinfrastruktur betraut ist, verfügt über keine zusätzlichen personellen Ressourcen, um dieses WLan- Angebot im erforderlichen Umfang begleiten zu können.

 

Aufgrund der o.g. Problematik wurde weitergehend geprüft, ob anderweitig ein WLan-Angebot zur Verfügung gestellt werden könnte. Alternativ zur eigenen Betreuung bieten diverse Firmen sogenannte HotSpots auch für einen beschränkten Nutzerkreis an. In diesem Falle werden die Abrechnung und Protokollierung mit der Zugangsnutzung durch die anbietende Firma vorgenommen. Diese Angebote sind jedoch mit erheblichen Kosten verbunden, die voraussichtlich durch öffentliche Ausschreibungen abgefordert werden müssen. Diese Alternative ist jedoch weiter mit nicht unerheblichen baulichen Veränderungen verbunden, da die Verkabelung der WLan-Spots durch gesonderte Kabelführung realisiert werden muss. Die Nutzung des bestehenden Verwaltungsnetzes ist nicht möglich.

 

Unter Betrachtung der Wirtschaftlichkeit, der bekannten Problematik der Störerhaftung sowie der technologischen Ausstattung der Sitzungsteilnehmer*innen mit internetfähigen Endgeräten und eigenen UMTS-Zugängen ist eine Umsetzung dieses Vorhabens im Vergleich eher kritisch zu betrachten.

 

Dem angeregten Verwaltungshandeln wird daher aus o.g. Gründen nicht entsprochen.

 
 

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