Drucksache - 0678/XIX
Das Bezirksamt bittet, den nachfolgenden Bericht zur Kenntnis zu nehmen:
Mit dem vorbezeichneten Beschluss wurde das Bezirksamt ersucht zu prüfen, ob im BVVSaal sowie in allen von Ausschüssen genutzten Räumen ein sicherheitsaktiviertes WLan für die Verordneten und Ausschussteilnehmer zur Verfügung gestellt werden kann.
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Dem Ersuchen der Bezirksverordneten entsprechend hat das Bezirksamt die Umsetzung geprüft. Der technisch grundsätzlich möglichen Serviceleistung stehen allerdings einige Aspekte gegenüber, die es zu beachten gilt.
Die technische Umsetzung in Eigenverantwortung ließe sich nur über den Betrieb eines DSL-Zuganges und eines ausreichend dimensionierten WLAN-Accesspoints realisieren. Hierbei ist das Bezirksamt zeitgleich verpflichtet, die Nutzung des Hotsports zu dokumentieren, um eine lückenlose Zuordnung der Nutzung des Zuganges zum jeweiligen Nutzer gegenüber Strafverfolgungsbehörden vorzuhalten und vorweisen zu können. Diese Protokollierung hat zwar zunächst anonym zu erfolgen, wird aber im Bedarfsfall durch die Strafverfolgungsbehörden entsprechend ausgewertet. Des Weiteren erfordert der Aufwand, die Administration und die Pflege eines solchen Zugangspunktes mit personifizierter Zugangskennung administrative Kenntnisse, die im Bereich des Objektmanagements nicht vorhanden sind. Auch die bezirkliche IT-Stelle, die mit der Betreuung der Verwaltungsinfrastruktur betraut ist, verfügt über keine zusätzlichen personellen Ressourcen, um dieses WLan- Angebot im erforderlichen Umfang begleiten zu können.
Aufgrund der o.g. Problematik wurde weitergehend geprüft, ob anderweitig ein WLan-Angebot zur Verfügung gestellt werden könnte. Alternativ zur eigenen Betreuung bieten diverse Firmen sogenannte HotSpots auch für einen beschränkten Nutzerkreis an. In diesem Falle werden die Abrechnung und Protokollierung mit der Zugangsnutzung durch die anbietende Firma vorgenommen. Diese Angebote sind jedoch mit erheblichen Kosten verbunden, die voraussichtlich durch öffentliche Ausschreibungen abgefordert werden müssen. Diese Alternative ist jedoch weiter mit nicht unerheblichen baulichen Veränderungen verbunden, da die Verkabelung der WLan-Spots durch gesonderte Kabelführung realisiert werden muss. Die Nutzung des bestehenden Verwaltungsnetzes ist nicht möglich.
Unter Betrachtung der Wirtschaftlichkeit, der bekannten Problematik der Störerhaftung sowie der technologischen Ausstattung der Sitzungsteilnehmer*innen mit internetfähigen Endgeräten und eigenen UMTS-Zugängen ist eine Umsetzung dieses Vorhabens im Vergleich eher kritisch zu betrachten.
Dem angeregten Verwaltungshandeln wird daher aus o.g. Gründen nicht entsprochen. |
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