Drucksache - 0670/XIX
Wir fragen das Bezirksamt:
1.) Inwieweit gewährt das Bezirksamt Menschen mit körperlichen Behinderungen Unterstützung, bei denen vom JobCenter vorgegebenen oder durch Modernisierung erzwungenen Wohnungswechsel?
2.) Wenn Hilfe gewährt wird, wie konkret ist diese Hilfe, a) bei der Wohnunssuche selbst, b) bei einer finanziellen und personellen Umzugs-Unterstützung?
3.) Gibt es für alleinstehende Menschen mit Behinderungen, auch wenn sie keine sozialen Leistungen vom Bezirk beziehen, Hilfe vom Bezirk, wenn sie ihre angestammten Wohnungen z. B. wegen Sanierungsmaßnahmen oder Vermieter -Eigenbedarf verlieren?
4.) Wie wird verfahren mit Alg-II-EmpfängerInnen, die eine zu hohe Miete haben, aber keine Wohnung finden, die innerhalb der Angemessenheits-Grenze liegt?
5.) Welche Maßnahmen, seitens des Bezirksamtes gibt es, dafür Sorge zu tragen, dass es genug Wohnraum für SozialleistungsempfängerInnen und Menschen mit Behinderungen gibt, die im bisherigen Umfeld der Betroffenen liegen?
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