Drucksache - 0618/XIX  

 
 
Betreff: Querungshilfe Alt-Tempelhof/Stolbergstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der CDUBezirksamt
Verfasser:Herr Krüger, DanielSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
20.03.2013 
18. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
22.01.2014 
29. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV wolle beschließen:

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 20.03.2013 folgenden Beschluss:

 

Die BVV ersucht das Bezirksamt, zu prüfen, ob in der Straße Alt-Tempelhof, Ecke Stolbergstraße, eine Mittelinsel als Querungshilfe errichtet und über das dafür vorhandene Sonderprogramm des Senats finanziert werden kann.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Der Fachbereich Tiefbau hat Mitte April 2013 den Antrag mit der Bitte um Prüfung an die AG „Förderung des Fußgängerverkehrs“ der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt weitergeleitet.

Daraufhin fand am 26.06.2013 die erste Beratung dazu statt. Im Ergebnis dessen gab es einen Ortstermin am 15.07.2013, bei dem alle Beteiligten entschieden, dass  westlich der Stolbergstraße in Alt-Tempelhof eine Mittelinsel geplant und gebaut werden soll. Dazu ist es notwendig, die Glas-Container zu verlagern, den Bordradius an der nordöstlichen Seite der Stolbergstraße zu verringern und die Lieferzone durch Halteverbote zu ersetzen. Bei der Planung der MI muss zusätzlich die Radverkehrsplanung berücksichtigt werden. Seitens SenStadtUm ist diese Maßnahme zur Umsetzung im Jahr 2014 vorgesehen, die entsprechende Mittelzuweisung erfolgt nach Kostenschätzung des Fachbereiches Tiefbau wahrscheinlich im Frühjahr nächsten Jahres. Alle Planungsleistungen, die ohne Finanzen erledigt werden können, werden durch den Fachbereich Tiefbau noch in diesem Jahr veranlasst.

 

 
 

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