Drucksache - 0602/XIX
Die Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin fasste in ihrer Sitzung am 21.08.2013 folgenden Beschluss:
„Das Bezirksamt wird ersucht, für die Lichtenrader Bahnhofstraße ein Geschäftsstraßen-management zu initiieren. Die Finanzierung muss über Drittmittel erfolgen.“
Schlussbericht:
Die Recherchen haben ergeben, dass es keine Programme ohne Kofinanzierungsanteile des Bezirks gibt. Für die Beantragung von Mitteln aus dem Programm Wirtschaftsdienliche Maßnahmen - WDM - wird beispielsweise eine 50%ige Kofinanzierung des Bezirks notwendig. Erfahrungswerte aus anderen Projekten mit dieser Aufgabenstellung und Größenordnung gehen von jährlichen Gesamtkosten iHv mindestens 80.000,00 € aus. Aufgrund der aktuellen Haushaltslage und den vorliegenden Planungen kann der notwendige Kofinanzierungsanteil jedoch im Haushaltsjahr 2014 und 2015 nicht vom Bezirk aufgebracht werden. Die Kofinanzierungsmittel des Bezirks sind bis 2015 ausgeschöpft.
Aus den vorgenannten Gründen kann dieses Ziel des Leitbildes, das 2013 zur Qualifizierung der Bahnhofstraße entwickelt wurde und auf dem der o.g. Beschluss der BVV basiert, von bezirklicher Seite derzeit nicht finanziert und somit noch nicht umgesetzt werden. Bei Neuauflage bzw. Neukonzipierung von Drittmittel-Programmen kann die Möglichkeit der Finanzierung neu geprüft werden.
Zusätzlich zu den Projektkosten für die Maßnahmen vor Ort muss bedacht werden, dass ein Geschäftsstraßenmanagement trotz Fremdvergabe eine kontinuierliche Betreuung durch die Wirtschaftsförderung benötigt. Dafür müssen dann personellen Kapazitäten zur Verfügung stehen.
Die Ergebnisse der bisher umgesetzten Projekte, die sich mit dem Thema Geschäfts-straßenmanagement befasst haben, zeigen, dass sämtliche angeschobenen Aktivitäten nach Auslaufen der Förderung wieder sehr schnell zum Erliegen kommen. Die Gewerbetreibenden sind erfahrungsgemäß nicht in der Lage einen kontinuierlichen (ehrenamtlichen) Einsatz zu leisten, der die aufgebauten Vernetzungsstrukturen aufrecht erhält. Nach Auslaufen der Förderung führt der Wegfall der koordinierenden Person vor Ort (sog. „Kümmerer“) in der Regel zur Einstellung der gemeinsamen Aktivitäten und zu einer Reduzierung des Netzwerkes auf ein Minimum. Aus fachlicher Sicht bedeutet dies, dass ein dauerhaftes Finanzierungsmodell geschaffen werden müsste.
Denkbar wäre ein BID - Business Improvement District - mit Pflichtbeiträgen für alle Aktiven am Standort wie z. B. Eigentümer, Gewerbetreibende, Religionsgemeinden, Einrichtungen. Das Instrument BID steht derzeit in Berlin noch nicht zur Verfügung, an einer entsprechenden Gesetzesgrundlage wird im Abgeordnetenhaus gearbeitet.
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