Drucksache - 0572/XIX  

 
 
Betreff: Geld für Baumaßnahmen soll auch für Gebäude verwendet werden!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der CDUDie Fraktion der CDU
  Olschewski, Ralf
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragDringlichkeitsantrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
20.02.2013 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin vertagt   
27.02.2013 
Fortsetzung der öffentlichen Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin vom 20. Februar 2013 in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Anlagen:
Dringlichkeitsantrag

ie Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

ie Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, soweit für das Haushaltsjahr 2012 ein positiver Abschluss entsteht, die nicht verausgabten Investitionsmittel 2012 (rund 2900 T€) bis maximal zur Höhe des positiven Jahresabschlusses im Jahr 2014 ausschließlich für Maßnahmen der baulichen Instandhaltung oder bauliche Investitionsmaßnahmen und nicht zur Finanzierung konsumtiver Ausgaben des Jahres 2014 zu verwenden.

Die gleiche Verfahrensweise ist für alle nicht verausgabten baulichen Investitionsmittel ab 2013 anzuwenden. Die Zweckbindung dient der Substanzsicherung der ohnehin unterfinanzierten Gebäudesubstanz (Schulen, Sport-, Jugend- und Kultureinrichtungen). Sie schafft darüber hinaus ein finanzielles Sicherheitspolster für unkalkulierbare Risiken bei der Sanierung der Bürodienstgebäude, insbesondere des Rathauses Schöneberg.

Das Bezirksamt berichtet jährlich über die Verwendung und den Stand der zweckgebundenen Mittel.

 

Begründung:

Keine Deckung von Haushaltsrisiken durch eine weitere Erhöhung des Investitionsstaus im Bezirk!

Im Jahr 2011 wurden Investitionsmittel für den Gebäudebestand in Höhe von 2,2 Mio. € nicht verausgabt und werden für den konsumtiven Haushalt 2013 verwendet. Im Haushalt 2012 wurden Investitionsmittel von rund 3 Millionen nicht verausgabt, die ohne eine Zweckbindung für 2014 ebenfalls dem konsumtiven Teil des Haushalts zugeführt würden. Bei der Investitionsplanung 2013 plant das Bezirksamt lediglich Investitionsmaßnahmen in Höhe von 1,25 Millionen zu realisieren, so dass bereits bei der Aufstellung der Investitionsplanung von einer Umschichtung von Investitionsmitteln in konsumtive Ausgaben des Jahres 2015 zwischen 2 und 3 Mio. € ausgegangen wird. Damit wird für den Zeitraum 2011-13 der Investitionsrückstau in den Schul- und Sportanlagen um rund 8 Mio. € erhöht. Dem versucht die CDU mit einer Zweckbindung der Investitionsgelder für Baumaßnahmen künftiger Haushaltsjahre entgegen zu wirken.

 

Nicht ohne Rücklage in die Rathaussanierung

Für die anstehende Sanierung der Bürodienstgebäude sind umfangreiche Gutachten über den Sanierungsbedarf erstellt worden. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass die Sanierung von 100 Jahre alten Gebäuden unkalkulierbare Risiken enthält, für die eine Finanzreserve vorhanden sein muss. Dies trifft insbesondere für das Rathaus Schöneberg zu, das einen Sanierungsbedarf von 32 Millionen aufweist und für das lediglich eine Investitionssumme von 5 Mio. € vorgesehen ist. Auch deshalb brauchen wir eine Zweckbindung nicht verausgabter Investitionsmittel um Baupreis-kostensteigerungen und unerwartete Mehrkosten abzudecken.

 

 
 

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