Drucksache - 0571/XIX  

 
 
Betreff: Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Frau Kaddatz, JuttaSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:Mitteilung zur KenntnisnahmeMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
20.02.2013 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Schule Entscheidung
05.03.2013 
12. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   
Hauptausschuss Entscheidung
06.03.2013 
19. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses vertagt   
26.04.2013 
21. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Da der Text dem Büro der BVV nicht in elektronischer Form vorlag, entnehmen Sie den Inhalt die Mitteilung zur Kenntnisnahme bitte der beigefügten Anlage

 

 

I. Vorbemerkung

 

In drei Teilschritten wurde die Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung aus dem Jahre 2010 (SEP 2010) vorgestellt.

 

Im I. Zwischenbericht Februar 2012 wurden folgende Sachverhalte dargestellt:

?         Ausgangslage der BA- und BVV- Beschlüsse

?         Änderungen der Rahmenbedingungen seit 2010

?         Auswirkungen der KLR

?         Möglichkeiten der Steuerung

?         Grundsätze der Zielstellungen

?         Erste Schlussfolgerungen

Im II. Zwischenbericht November 2012 wurden folgende Sachverhalte dargestellt:

?         Stand der Umsetzung der BA- und BVV- Beschlüsse

?         Prioritäten bei der Zielstellung

?         Bedarf von Schulplätzen an ISS und Gymnasien

Im III. Zwischenbericht Januar 2013 wurden folgende Sachverhalte dargestellt:

?         Musterraumprogramme

?         Kapazitäten

?         Infrastrukturkosten

?         Mögliche Nachnutzungen

?         Zielstellungen für die weitere Gestaltung des Schulnetzes und der Entwicklung von Schulen

 

Daraus entwickelten sich folgende kurz- und mittelfristig umzusetzende Bestandteile der Schulentwicklungsplanung.

 

 

II. Zielstellungen und Aufgaben der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung 2013

 

(1)          Am Standort Berlinickeplatz wird eine weitere ISS zum Schuljahr 2013/14 gegründet. (Beschlussvorlagen zur Drucksache 0494/XIX) Mit der schrittweisen Aufnahme der Schülerinnen und Schüler ist eine Refinanzierung über das Schulprodukt möglich. Mit einer 4-zügigen Auslastung ist gem. Zwischenbericht II der Fortschreibung des SEP ab Schuljahr 2015/16 zu rechnen.

(2)          Zielstellung des BA ist:

Alle Grundschulen bleiben erhalten. (Drucksache 0369/XIX). Grundschulen entwickeln mit Unterstützung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft ein noch stärkeres Profil, damit sich die Nachfrage erhöht.

(3)          Alle Gymnasien entwickeln mit Unterstützung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft ein noch stärkeres Profil, damit sich die Nachfrage weiter erhöht. Als erste Beispiele werden genannt:

a.      Askanisches Gymnasium (07Y06); Chinesisch als 2. Fremdsprache ab Schuljahr 2013/14

b.      Eckener-Gymnasium (07Y07); zusätzlicher grundständiger naturwissenschaftlicher Zug (5.Klasse) ab Schuljahr 2013/14

c.      Das Rückert-Gymnasium (07Y02), das Rheingau-Gymnasium (07Y03) und die Luise-Henriette-Schule (07Y05) bieten bei den Aufnahmen zur 7. Klasse in den nächsten Schuljahren (2013/14; 2014/15; 2015/16; 2016/17) als 1. Fremdsprache Französisch an. (MzK zur Drucksache 0442/XIX)

d.      In Zusammenarbeit mit der Senatsschulverwaltung werden weitere Profilschärfungen angestrebt.

(4)          Im 1. Quartal 2014 wird eine Nutzungskonzeption für das Grundstück der ehemaligen Hermann-Köhl-Schule erarbeitet.

(MzK zur Drucksache 0874/XVIII – Ergänzung: Abgabe an den Liegenschafts-fonds Berlin ist wegen der innenliegenden Sporthalle ohne Beschluss des Abgeordnetenhauses gem. § 7(2) Sportförderungsgesetz nicht möglich - Entwicklung eines bezirklichen ressortübergreifenden Gesamtkonzeptes, in diesem wird auch die Refinanzierung im Rahmen der Kosten- und Leistungsrechnung dargestellt)

(5)          Auf der Datenbasis der Schülerzahlen 2014 wird in 2015 die nächste Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes (SEP 2015) im Zusammenhang mit dem Berliner Schulentwicklungsplan erfolgen.

(6)          Bei der Nachnutzung freier Kapazitäten werden schulnahe Institutionen (Bildungs- und Unterstützungszentrum, Musikschule, Volkshochschule, u.a.) vorrangig versorgt, Möglichkeiten der Vermietung nicht genutzter Schulräume werden fortlaufend geprüft.

(7)          Bei der Investitionsmaßnahme (überbezirkliche Dringlichkeitsliste des Landes Berlin, Volumen 26 Mio €) der Gustav-Heinemann-Schule (07K03) werden die Aspekte von Nachhaltigkeit und Partizipation aktiv umgesetzt.

 

Zielsetzung für die Budgetierung

 

(8)          Zielstellung ist, dass für die Schulprodukte im Bezug auf die Budgetierung mittelfristig ein insgesamt zumindest ausgeglichenes Ergebnis erzielt werden soll. Hierbei ist die prozesshafte pädagogische Entwicklung an jedem einzelnen Schulstandort zu berücksichtigen.

 

 
 

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