Drucksache - 0567/XIX  

 
 
Betreff: Ergebnis der Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplanentwurf 7-1 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Frau Dr. Klotz, SibyllSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:Mitteilung zur KenntnisnahmeMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung Entscheidung
13.03.2013 
13. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
20.02.2013 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   

Sachverhalt
Anlagen:
Mitteilung zur Kenntnisnahme
B 7-1_Abwägung-4-2_2013-1-24
B 7-1_Abwägung-13-3_2013-01-24

Das Bezirksamt bittet,

Das Bezirksamt bittet,

 

die vorgelegten Abwägungsergebnisse der Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zur Kenntnis zu nehmen.

 

 

Die Unterrichtung der Öffentlichkeit fand in der Zeit vom 28.06.2010 bis einschließlich 09.07.2010 statt.

Mit Schreiben vom 29.06.2010 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aufgefordert Stellungnahmen abzugeben.

 

Zum vorgestellten Bebauungsplanentwurf und zum städtebaulichen Konzept wurden Anregungen und Stellungnahmen von Bürgern, Behörden und sonstigen öffentlichen Trägern abgegeben, die mit der jeweiligen Abwägung des Stadtplanungsamtes den Anlagen zu entnehmen sind.

 

Rechtsgrundlagen

 

Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509)

 

Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03. November 2005 (GVBl. S. 692)

 

Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Bekanntmachung der Neufassung vom 10. November 2011 (GVBl. S. 692)

 

 

 
 

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