Drucksache - 0567/XIX
Das Bezirksamt bittet,
die vorgelegten Abwägungsergebnisse der Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zur Kenntnis zu nehmen.
Die Unterrichtung der Öffentlichkeit fand in der Zeit vom 28.06.2010 bis einschließlich 09.07.2010 statt. Mit Schreiben vom 29.06.2010 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aufgefordert Stellungnahmen abzugeben.
Zum vorgestellten Bebauungsplanentwurf und zum städtebaulichen Konzept wurden Anregungen und Stellungnahmen von Bürgern, Behörden und sonstigen öffentlichen Trägern abgegeben, die mit der jeweiligen Abwägung des Stadtplanungsamtes den Anlagen zu entnehmen sind.
Rechtsgrundlagen
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509)
Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03. November 2005 (GVBl. S. 692) Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Bekanntmachung der Neufassung vom 10. November 2011 (GVBl. S. 692)
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